In Deutschland finden sich zahlreiche Wald- und Wiesenflächen – Heimat von zahllosen Wildtieren wie Wildschweinen, Rotwild und Füchsen. Durch die Reviere der Tiere führen mittlerweile zahlreiche Straßen. Besonders Landstraßen kreuzen oft Wälder und Wiesen. Hier finden sich dann auch oft Warnschilder, die auf die erhöhte Gefahrenlage durch einen möglichen Wildwechsel hinweisen. Es kam zum Wildunfall? Was tun? Wie reagieren Sie richtig, wenn tatsächlich mal ein Tier vor Ihnen auf der Straße steht? Wie müssen Sie im Falle eines derartigen Verkehrsunfalls handeln? Und welche Vermeidungsstrategien wurden mittlerweile entworfen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt dieses Ratgebers
Vorsicht, Wildwechsel! Paarungs- und Fressverhalten von Wildtieren
Was oftmals unterschätzt wird: Tiere haben festgelegte Verhaltensweisen, die berechenbar sind. Hierzu zählt vor allem auch, dass sie feste Pfade verfolgen, um zwischen den Schlaf- und Ruhestätten und ihren Fress- und Äsungsgebieten hin und her zu ziehen. Viele Menschen kennen dieses Phänomen von Meeressäugern und den großen Herden in den Steppen Afrikas, vergessen aber allzuoft, dass auch einheimisches Wild dergleichen Verhaltensweisen zeigen.

Die Verkehrswege stellen dabei immer wieder Einschnitte in die Landschaft dar, die auch die einzelnen Reviere der Wildtiere durchlaufen. Dadurch besteht in vielen Gebieten die Gefahr, dass Tiere die Fahrbahnen kreuzen und zur Gefahr für Autofahrer werden können.
Das Phänomen der Wildunfälle ist gewissermaßen hausgemacht. Der Mensch hat sich so weit in die Reviere der Tiere ausgebreitet und diese mit Straßen durchschnitten, dass den Wildtieren nichts anderes übrig bleibt, als menschliche Wege zu queren, um sich in ihren angestammten Gebieten zu bewegen. Fehlende Rücksichtnahme und Unwissenheit haben letztlich dazu geführt, dass die Überschneidung von menschlichen und tierischen Pfaden von Zeit zu Zeit zu schweren Kollisionen zwischen Auto und Wild führen, die für beide Seiten tödlich enden können.
Da die einheimische Tierwelt jedoch bedingt berechenbar ist, können auch besondere Gefahrenzeiten für Autofahrer ausgemacht werden. Hierzu zählen vor allem die frühen Morgenstunden und die frühen Abendstunden bis zur Tagesdämmerung.
In jenen Zeiträumen wechseln die Wildtiere meist auf die Flächen, wo sie Nahrung finden und müssen hierzu unter Umständen auch Straßen queren. Daher sollten die Autofahrer besonders in dieser Zeit sehr aufmerksam fahren.
Achtung: Wildschweine sind in der Regel besonders unberechenbar. Sie sind sowohl tag- als auch nachtaktive Tiere und können somit durchaus auch im Dunkeln vor Ihnen auf der Straße auftauchen.
Doch auch außerhalb der Fresszeiten können Wildtiere Landstraßen betreten. Dies geschieht besonders in den Paarungszeiten – je nach Wild auch als Brunft (Schalenwild) oder Rausche (Schwarzwild) bezeichnet.
Die Rausche der Wildschweine liegt dabei in der Regel zwischen den Monaten November bis Ende Januar. Die Brunftzeit von Rehen liegt in Mitteleuropa in den Sommermonaten – Juli bis August. Die Brunftzeit des Damwilds erstreckt sich von Anfang Oktober bis Mitte November, beim Rotwild von September bis Oktober.
In den Wochen vor, während und nach der Brunftzeit – bzw. Rauschezeit – besteht eine erhöhte Gefahr, dass Autofahrer auf Landstraßen und anderen Verkehrswegen gerade den schweren und größeren männlichen Tieren begegnen.

Junge und ältere Hirsche und Wildeber legen in diesen Zeiten große Wegstrecken zurück, um eine eigene Rotte bzw. Herde von weiblichen Tieren zu finden. Dafür müssen sie dann meist andere männliche Rivalen vertreiben oder werden selber vertrieben und müssen weiterziehen.
Zudem streifen die angestammten Männchen auch ihr Revier, um mögliche Rivalen aus diesem zu vertreiben. Die rastlosen Böcke, Hirsche und Eber queren dann zahllose Wald- und Wiesenflächen und damit zwangsläufig auch durch sie hindurchführende Straßen.
Besonders männliches Wild ist aufgrund seiner größeren und stabileren Statur für Autofahrer gefährlich. Böcke und Hirsche können auch mit ihren Geweihen bei einem Wildunfall mit dem Auto großen Schaden anrichten.
Was tun bei einem drohenden Wildunfall?
Wie verhalten Sie sich bei einem drohenden Wildunfall richtig? Sollten Sie ein Ausweichmanöver starten oder sich auf die Kollision vorbereiten? Die Angst fährt bei vielen Autofahrern mit, wenn sie durch Waldgebiete fahren: Plötzlich tauchen Rehe oder Wildschweine auf der Straße auf. Wie müssen Sie in einem solchen Fall reagieren?
Wenn im Dunkeln oder in der Dämmerung zum Beispiel Schalenwild vor Ihnen im Lichtkegel der Scheinwerfer auftaucht, gilt: Blenden Sie die Scheinwerfer ab, wenn Ihnen dies möglich ist! Rehe und andere Huftiere schauen in der Regel direkt ins Licht und werden dadurch gebannt. Sie laufen nicht einfach weg.
Auch die Lichthupe irritiert sie meist und bewegt sie nicht dazu, die Straße zu verlassen. Daher sollten Sie in einem solchen Falle nicht noch zusätzlich aufblenden. Es handelt sich um einen Irrglauben, dass die Tiere dadurch animiert werden, die Straße zu verlassen. Neben dem Abblenden kann gegebenenfalls auch der Gebrauch der Hupe die Tiere aufschrecken und verscheuchen.

Zudem sollten Sie unmittelbar den Bremsvorgang einleiten. Ist das Tier noch weit genug von Ihnen entfernt oder befindet es sich am Straßenrand, verringern Sie die Geschwindigkeit Ihres Fahrzeuges und umfahren Sie das Tier vorsichtig. Achten Sie dabei jedoch auch immer auf möglichen Gegenverkehr.
Ist ein Wildunfall kaum noch zu vermeiden, sollten Sie dringend eine Vollbremsung einleiten. Halten Sie dabei das Lenkrad mit beiden Händen fest, um ein Ausbrechen des Fahrzeuges zu verhindern. Achten Sie auch auf den nachfolgenden Verkehr. In manchen Fällen müssen Sie sich auf einen Auffahrunfall einstellen, der sich jedoch nicht immer vermeiden lässt.
Wildunfall – benötigter Bremsweg
Doch selbst bei einer Vollbremsung kann der Weg bis zum Stillstand vom Auto lang sein. Der Bremsweg selbst ist jedoch noch um den Reaktionsweg zu ergänzen. Beide Daten zusammen ergeben den Anhalteweg. Der Reaktionsweg beschreibt die zurückgelegte Strecke, die der Fahrer benötigt, um ein Hindernis wahrzunehmen und die Bremsung auszulösen. Sie kann stark variieren – je nach Alter und Verfassung des Fahrers. Generell wird eine durchschnittliche Reaktionszeit von einer Sekunde angenommen.
Der Reaktionsweg berechnet sich sodann wie folgt: Ein Zehntel der gefahrenen Geschwindigkeit wird mit dem Faktor 3 multipliziert.
Bei 100 Stundenkilometern Geschwindigkeit liegt der zurückgelegte Reaktionsweg bei:
(100 km/h ÷ 10) x 3 = Reaktionsweg in Metern
10 x 3 = 30 Meter

An dem Beispiel lässt sich leicht ablesen, dass bereits in der kurzen Zeit schon ein weiter Weg zurückgelegt wird, während man die Situation erst einmal wahrnehmen und richtig bewerten muss.
Zu dem Reaktionsweg kommt dann noch der tatsächliche Bremsweg. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen der normalen Bremsung und der Gefahrenbremsung (umgangssprachlich auch: Vollbremsung).
Dieser ergibt sich ebenfalls aus der gefahrenen Geschwindigkeit.
Der normale Bremsweg kann wie folgt ermittelte werden: Ein Zehntel der gefahrenen Geschwindigkeit wird mit sich selbst multipliziert.
Bei 100 Stundenkilometern – und idealen Straßenverhältnissen – liegt der Bremsweg bei:
(100 km/h ÷ 10) x (100 km/h ÷ 10) = Bremsweg in Metern
10 x 10 = 100 Meter
Im Falle einer Gefahrenbremsung halbiert sich der Bremsweg, in unserem Beispiel:
100 ÷ 2 = 50 Meter
Beachten Sie jedoch, dass Nässe, Glätte, Rollsplit und andere Straßenverhältnisse einen Einfluss auf das Bremsverhalten haben, dieser sich dadurch verlängert.
Der gesamte Anhalteweg in unserem Beispiel entspricht sodann dem Produkt aus Reaktions- und Bremsweg. Im Falle einer normalen Bremsung bei 130 Metern, bei einer Vollbremsung bei 80 Metern.
Ist der Anhalteweg länger als die Entfernung zu dem Tier auf der Straße, bedeutet dies, dass das Fahrzeug eine entsprechende Aufprallgeschwindigkeit hat. Der ADAC hat berechnet, dass bei einem gefahrenen Tempo von 100 km/h und einem Abstand von 60 m zum Hindernis die relative Aufprallgeschwindigkeit trotz Vollbremsung noch immer bei mehr als 60 km/h liegt.
Der ADAC hat gemeinsam mit dem Deutschen Jagdverein (DJV) und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat ermittelt, wie groß das Aufprallgewicht der großen Wildtiere in Deutschland ist.
… von einem Rothirsch dem Lebendgewicht eines Elefanten (5 Tonnen).
… von einem Wildschwein dem Gewicht eines Nashorns (3,5 Tonnen).
… von einem Damhirsch dem Gewicht eines Nilpferds (2,5 Tonnen).
… von einem Rehbock dem Gewicht eines kräftigen Bullen (0,8 Tonnen).
Bei einer Entfernung von 60 Metern zwischen Wildtier und Fahrzeug kann bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h hingegen im Falle einer Gefahrenbremsung das Kfz noch sicher zum Stillstand kommen, bevor es auf den Bock, Hirsch oder Eber trifft. Der Anhalteweg läge in diesem Fall bei etwa 56 Metern (24 Meter Reaktionsweg + 32 Meter Bremseweg bei Gefahrenbremsung).

Aber dennoch: Ein Ausweichmanöver mit dem Auto kann im Ernstfall noch immer mehr schaden als nutzen. Gegebenenfalls können auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer auf der Gegenspur in den Unfall verwickelt werden. Ein Frontalzusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug kann noch immer wesentlich schlimmere Folgen haben, als der Zusammenstoß mit einem Wildtier.
Aus diesen Angaben ergibt sich vor allem eines: Wenn Sie auf einer Landstraße fahren, auf der ein Warnschild auf den möglichen Wildwechsel hinweist, sollten Sie aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern nicht überschreiten. Doch auch, wenn kein Verkehrsschild auf die potentielle Gefahr hinweist, ist nicht auszuschließen, dass ein Tier die Straßen quert – besonders in bewaldeten Gebieten und an Feldflächen.
Bremsen für Niederwild – unverhältnismäßiger Wildunfall
Sicherlich haben viele Menschen Skrupel und Angst, direkt auf ein auf der Straße stehendes Tier zuzuhalten. Dennoch greift der Versicherungsschutz nicht, wenn Sie abrupt Bremsen und so einen Auffahrunfall provozieren. Grund ist vor allem, dass Sie durch das Zufahren auf das Wildtier sich selbst nicht gefährden. Anders als beim großen Schalen- und Schwarzwild sind Schäden am Fahrzeug bei einem Wildunfall mit einem Hasen oder Fuchs nur in geringem Maßen zu befürchten. Auch Lebensgefahr für die Fahrzeuginsassen besteht nicht.
Weichen Sie abrupt aus bzw. leiten Sie unbedacht eine Vollbremsung ein und verursachen Sie dadurch einen Sach- und/oder Personenschaden, ist dies in der Regel nicht durch Ihre Versicherung abgedeckt. Sie müssen in einer entsprechenden Situation in der Regel selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.
Kleinere Schäden hingegen, die durch einen Wildunfall mit Fuchs, Hase und Co. am Fahrzeug entstanden, sind in den meisten Fällen durch den Versicherungsschutz – auch bei Teilkaskoversicherungen – gedeckt.
Meldepflicht – Verhalten nach einem Wildunfall

Konnten Sie den Wildunfall nicht mehr vermeiden, ist dieser jedoch noch einmal glimpflich ausgegangen – zumindest für Sie?
Da gerade bei Unfällen mit größeren Wildtieren wie Rehen und Ebern ein größerer Sachschaden entsteht und sogar zumeist die gesamte Spur gesperrt ist, müssen Sie in einem solchen Fall dafür Sorge tragen, dass die Unfallstelle ordnungsgemäß abgesichert wird. Bei nur geringen Schäden am Fahrzeug, sollten Sie dies allerdings beiseitefahren.
Da Landstraßen in der Regel jedoch recht eng sind, wird die Karosserie Ihres Autos noch immer in die Fahrspur hineinragen. Daher müssen Sie auch dann den Wildunfall für andere kenntlich machen – vor allem, wenn sich das darin verwickelte Wildtier noch auf der Fahrbahn befindet. Dies kann auch nachfolgenden Fahrern weiterhin gefährlich werden.
Schalten Sie hierzu, sofern noch möglich, die Warnblinkanlage ein. Achten Sie beim Verlassen des Fahrzeuges auf andere Kfz. Im Idealfall ziehen sie zuvor die Warnweste an. Seit Juli 2014 besteht für Kfz-Fahrer – ausgenommen Motorradfahrer – Warnwestenpflicht. Es handelt sich dabei streng genommen um eine Mitführpflicht: In jedem Fahrzeug muss sich mindestens eine Warnweste befinden – für den Fahrer griffbereit. Es besteht allerdings keine Pflicht, diese im Zweifel auch tatsächlich anzuziehen.
Beachten Sie aber dennoch: Auch bei Tageslicht sind Personen auf der Fahrbahn für andere Verkehrsteilnehmer nicht immer leicht auszumachen. Niedriger Sonnenstand, Bäume, Schatten und zahlreiche andere Umstände können dazu führen, dass Sie selbst bei Tageslicht zu spät von anderen erkannt werden. Dann besteht absolute Lebensgefahr. Die Warnweste sollte daher stets angelegt werden, wenn Sie nach einem Unfall oder einer Panne aus dem Fahrzeug aussteigen müssen – bei Tag und Nacht.
Stellen Sie als nächstes das Warndreieck vor der Unfallstelle – also hinter Ihrem Wagen – auf, um den nachfolgenden Verkehr auf Ihrer Spur rechtzeitig über das Verkehrshindernis zu warnen.
- innerorts: 50 Meter vor der Unfallstelle
- außerorts: 100 Meter vor der Unfallstelle
- Autobahnen: 200 Meter vor der Unfallstelle
- Kurven: vor Kurveneingängen, damit der nachfolgende Verkehr rechtzeitig vor dem Hindernis hinter der Kurve gewarnt ist
Halten Sie sich nicht unnötig auf oder zu nah an der Fahrbahn auf. Wählen Sie den Notruf (112) bzw. sofern keine Verletzten zu beklagen sind, die Polizei (110). Übrigens gilt der Euronotruf 112 im gesamten europäischen Raum. Auch bei einem Unfall im Ausland können Sie so die Einsatzkräfte erreichen.
Bei einem Wildunfall muss zudem der für die Region oder das Flurstück zuständige Jagdpächter, Wildhüter oder Jagdaufseher informiert werden. In der Regel ist die Nummer des ansässigen Zuständigen jedoch dem Unfallfahrer nicht bekannt. In den meisten Fällen verständigt sodann die Polizei den zuständigen Wildhüter, der sich gemeinsam mit ihnen zur Unfallstelle begibt.
Melden Sie einen Wildunfall nicht, kann dies zahlreiche Konsequenzen haben:
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- Nach einem Wildunfall stellt Ihnen der zuständige Wildhüter eine sogenannte Wildunfallbescheinigung aus. Diese können Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug regulieren zu lassen. Ohne eine Bescheinigung nach einem Wildunfall wird Ihre Versicherung die Schadensregulierung gegebenenfalls nicht gewähren.
- Beim Unterlassen der Meldung des Wildunfalls handelt es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Zudem ist in den Jagdgesetzen der einzelnen Bundesländer in der Regel die sogenannte Meldpflicht fest verankert. Bußgelder und sogar hohe Geldstrafen können bei einer Missachtung drohen.
- Wildunfall und Fahrerflucht: Verlassen Sie den Ort eines Unfallgeschehens, kann nach Strafgesetzbuch (§ 222) auch der Tatbestand der Fahrerflucht gegeben sein.

- Auch das verletzte Wildtier mitzunehmen, ist verboten. In diesem Falle kann der Tatbestand der Wilderei erfüllt sein. Auch dafür drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen.
Nachdem Sie den Wildunfall gemeldet haben, müssen Sie an der Unfallstelle warten. Ist das Wildtier jedoch bereits verendet, sollten Sie dies ebenfalls von der Straße ziehen. Nutzen Sie hierzu in jedem Fall Schutzhandschuhe, um sich vor Krankheitserregern und Zecken, Flöhen o.a. zu schützen. Ist das Tier zu schwer, müssen Sie es nicht entfernen.
Ist das vierbeinige Unfallopfer hingegen nur verletzt, sollten Sie ihm nicht zu nahe kommen. Zum einen können verletzte Wildtiere bei einem Herantreten Gefahr wittern und aggressiv reagieren. Nicht selten besteht dann für den vermeintlichen Helfer ein erhöhtes Verletzungsrisiko.
Nachdem Polizei und Jagdpächter bei dem Wildunfall eingetroffen sind, nehmen sie das Geschehen auf. Der Wildhüter kümmert sich dabei in der Regel zuerst um das getötete oder verwundete Wildtier. In den meisten Fällen kann den Tieren auch er nicht mehr helfen und er muss sie am Ende erlösen. Diese Aufgabe obliegt zumeist allein dem Jäger, als er die notwendige Ausbildung besitzt, um dem verwundeten Tier weiteres unnötiges Leid zu ersparen. Er ist auch mit der Entsorgung des Kadavers beauftragt.
Sie müssen im Übrigen einen Wildunfall auch dann melden, wenn das angefahrene Tier aus eigener Kraft den Unfallort verlassen konnte. Sie können niemals sicher sein, dass sich das Reh oder Wildschwein nach dem Unfall nicht ganz in der Nähe schwerverletzt abgelegt hat. Zudem können Sie nur durch die offizielle Aufnahme des Unfalls, eine Schadensregulierung bei Ihrer Versicherung beantragen.
Wie sich Wildunfälle vermeiden lassen
Wildunfälle in Deutschland werden immer seltener – besonders auf Autobahnen ereignen sich Unfälle wenige Male im Jahr. Das erklärt sich vor allem daraus, dass vermehrt Zäune an den gefährdeten Streckenabschnitten errichtet wurden, die einen Wildwechsel über die Verkehrswege verindern. Die Wildtiere werden dabei vermehrt über sogenannte Schutzflure umgeleitet. Dabei handelt es sich um begrünte Brückenanlagen, die Rehe, Hirsche und Co. ungefährdet zum Wechsel zwischen den einzelnen Revierstücken nutzen können. Diese Variante schützt nicht nur die Menschen, sondern auch den Tierbestand. Denn in der Tat zählt der Wildunfall für zahlreiche Tiere zu den Hauptursachen der Populationsminderung.
Wildunfall – wer zahlt?
Durch ein Reh einen Unfall verursacht, aber wer zahlt eigentlich bei einem Wildunfall? Haftpflicht? Teilkasko oder Vollkasko? Können Sie bei weiteren Unfallbeteiligten die gegnerische Versicherung nach einem Wildunfall in Haftung nehmen? Abhängig von dem Unfallgeschehen kann die Schadensregulierung nach einem Wildunfall kompliziert werden. Im Folgenden sind einige mögliche Konstellationen und die Konsequenzen aufgelistet:
1. Situation: Sie gerieten in einen Wildunfall, haben dabei korrekt reagiert. Es sind keine weiteren Unfallbeteiligten in den Unfall verwickelt. Der herbeigerufene Wildhüter hat Ihnen eine Wildunfallbescheinigung ausgestellt.
Regulierung: Bei einem Wildunfall tritt die Teilkasko in der Regel ein. Ausgenommen sind zumeist Unfälle mit Wildvögeln. Übersenden Sie hierzu die Bescheinigung über den Wildunfall an Ihre Versicherung – gemeinsam mit dem Schadensgutachten bzw. einem Reparaturkostenvoranschlag einer Werkstatt. In der Regel sollte die Versicherung den Schaden durch den Wildunfall am Auto übernehmen.
2. Situation: In einer wie oben beschriebenen Situation kam es zusätzlich zu einem Auffahrunfall infolge des Wildunfalls.

Regulierung: Die Teilkasko übernimmt den Wildunfall-Schaden. Gegebenenfalls kann auch der nachfolgende Fahrer Ihre Versicherung in Haftung nehmen. Hierzu muss jedoch nachgewiesen werden, dass er den notwendigen Sicherheitsabstand und die Geschwindigkeitsbegrenzungen einhielt. Kann ihm eine Teilschuld wegen Missachtung der Straßenverkehrsordnung nachgewiesen werden, verweigert die Teilkasko zumeist die Regulierung bzw. Sie können für den durch den Auffahrunfall entstandenen Schaden gleichsam 50 % der Schadenssumme bei der gegnerischen Kfz-Versicherung geltend machen.
Je nach Versicherungsregularien müssen Sie auch nach einem Wildunfall eine Selbstbeteiligung leisten. Überschreitet der entstandene Schaden diese Grenze nicht, muss die Versicherung keine weiteren Leistungen erbringen.
Wildunfälle in der Statistik
Im Jahre 2014 gab es 2.429 Wildunfälle mit Personenschäden. Insgesamt gab es mehr als 240.000 Wildunfälle. Besonders gefährdet sind Motorradfahrer bei einem Unfall. Ein Wildunfall mit einem Motorrad ist aus dem Grunde besonders schwerwiegend, als die Zweiradfahrer trotz umfangreicher Schutzkleidung in der Regel relativ ungeschützt der Wucht des Aufpralls ausgesetzt sind. Zudem kann ein Motorrad schneller außer Kontrolle geraten. Autofahrer sind in der Regel durch die Karosserie des Fahrzeuges besser geschützt.
Weitaus am häufigsten sind Reh und Wildschwein in einen Wildunfall verwickelt. Dies kann dem enormen Populationswachstum dieser beiden Wildgruppen Rechnung tragen. Allerdings verursacht ein Reh bei einem Unfall zumeist einen ungleich geringeren Schaden an als die massigen und stabilen Wildschweine.
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