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Vorfahrt genommen und einen Unfall provoziert: Welche Strafe droht?

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Gerade an unübersichtlichen und nicht einsehbaren Straßen und Kreuzungen kann es schnell zu einem Unfall kommen – die Vorfahrt wurde genommen und schon kracht es. Glücklicherweise sind dann häufig nur Blechschäden die Folge, da die Geschwindigkeiten sehr gering sind. Doch droht auch ein Bußgeld bei einem Unfall, wenn die Vorfahrt missachtet wurde? Sind weitere Strafen denkbar? Was sagt der Bußgeldkatalog? Wer hat Schuld, wenn die Vorfahrt genommen wurde und ein Unfall passiert?

Inhalt dieses Ratgebers

  • Diese Verkehrszeichen regeln die Vorfahrt
  • Vorfahrtsmissachtung mit Unfall: Wer hat Schuld?
    • Vorfahrt missachtet und Unfall verursacht: Dieses Bußgeld wartet auf Sie
    • Sind weitere Strafen denkbar?
    • Weitere interessante Ratgeber:

Diese Verkehrszeichen regeln die Vorfahrt

Vorfahrt missachtet, dadurch einen Unfall gebaut: Wer Schuld hat, klärt die Versicherung oder die Polizei.
Vorfahrt missachtet, dadurch einen Unfall gebaut: Wer Schuld hat, klärt die Versicherung oder die Polizei.

Schon früh lernen auch die Kleinsten, dass an einer Kreuzung „rechts vor links“ gilt, wenn keine Ampel den Verkehr regelt und sie entsprechend die Vorfahrt gewähren müssen. Diese Kenntnis wird beispielsweise schon beim Fahrrad­führerschein überprüft. Doch auch die Großen sind vor Fehlern nicht gefeit und so entstanden im Jahr 2015 rund 15 % aller Unfälle wegen eines Vorfahrtsverstoßes.

Doch auf manch einer Straße wird diese Regelung durch andere Verkehrs­zeichen außer Kraft gesetzt:

  • Vorfahrt gewähren (Verkehrszeichen 205)
  • Halt! Vorfahrt gewähren! (Verkehrszeichen 206)
  • Vorfahrt ausschließlich an der nächsten Einmündung/Kreuzung (Verkehrs­zeichen 301)
  • Vorfahrtsstraße (Verkehrszeichen 306)

Herrscht Unklarheit über diese Zeichen oder hat der Fahrer ein solches beim Abbiegen schlichtweg übersehen, kann dadurch einem anderen die Vorfahrt genommen werden – ein Unfall geschieht. Auch überhöhte Geschwindigkeiten und Selbst­überschätzung tragen zu Zusammenstößen bei.

Vorfahrtsmissachtung mit Unfall: Wer hat Schuld?

Wird die Vorfahrt genommen und ein Unfall geschieht, scheint ähnlich wie bei einem Auffahrunfall schnell offensichtlich, was passiert ist. Doch häufig ist die Schuldfrage nicht so einfach zu klären. Wichtig ist, dass alle Beteiligten ruhig bleiben und erst einmal die Unfallstelle absichern. In einem Unfallbericht können alle Fakten niedergeschrieben werden.

Letztendlich können die Versicherungen klären, wer Schuld hatte. War beispielsweise der Autofahrer auf der Vorfahrtsstraße zu schnell unterwegs, kann beiden Parteien eine Teilschuld zugesprochen werden. Die Versicherer sind binnen einer Woche über den Unfall zu informieren.

Wurde die Vorfahrt beim Abbiegen missachtet und ein Unfall mit Personenschaden ist die Folge, sollten schnellstmöglichst ein Krankenwagen und die Polizei zum Unfallort gerufen werden. Darüber hinaus ist die Kreuzung, wenn möglich, zu räumen.

Vorfahrt missachtet und Unfall verursacht: Dieses Bußgeld wartet auf Sie

Die Vorfahrt wurde missachtet und ein Unfall passierte? Die Strafe hängt auch von den Folgen des Unfalls ab.
Die Vorfahrt wurde missachtet und ein Unfall passierte? Die Strafe hängt auch von den Folgen des Unfalls ab.

Das Bußgeld und die Punkte bemessen sich regelmäßig am Bußgeldkatalog. Behindert der Fahrer beispielsweise einen anderen Verkehrs­teilnehmer, ge­fährdet ihn aber durch die Vorfahrts­missachtung nicht, ist mit einem Bußgeld von 25 Euro zu rechnen.

Wurde die Vorfahrt genommen und ein Unfall gebaut, ist ein Bußgeld über 120 Euro die Folge. Darüber hinaus wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Sind weitere Strafen denkbar?

Neben dem Bußgeld für einen Vorfahrtsunfall, drohen unter Umständen weitere Sanktionen. Problematisch kann es werden, wenn eine Person verletzt wurde. Zivilrechtlich kann dieser unter Umständen Schmerzensgeld verlangen.

Handelte der Fahrer fahrlässig oder gar vorsätzlich kann ihm strafrechtlich eine Körperverletzung vorgeworfen werden.

Wurde die Vorfahrt genommen und ein Unfall mit Personenschaden gebaut, kann je nach Einzelfall auch Fahrlässigkeit oder Vorsatz ins Spiel kommen. Die Strafen fallen dann hoch aus und es droht eine Freiheits- bzw. Geldstrafe.

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