Ein Verkehrsunfall ist manchmal schneller passiert, als Sie schauen können. Unabhängig davon, ob ein anderer Fahrer beim Ausparken zu rasant zurücksetzt und Ihr Auto dabei rammt oder ob Ihnen die Vorfahrt genommen wird, kann es bei einem Unfall zu erheblichen Schäden an den beteiligten Fahrzeugen kommen. Die Schadensregulierung übernehmen in der Regel die Versicherungen der Unfallbeteiligten. Dafür wird üblicherweise ein Unfallgutachten benötigt. Aber müssen Sie einen Versicherungsgutachter immer akzeptieren oder haben Sie selbst die Wahl?
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Muss ich einen Kfz-Gutachter von der Versicherung akzeptieren?

Wer für die durch den Unfall entstandenen Schäden aufkommt, hängt davon ab, wer ihn verschuldet hat. In der Regel wird der Schaden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. Wie jede Versicherung ist natürlich auch diese bestrebt, ihre Ausgaben so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund schlägt sie häufig selbst einen Sachverständigen vor, der das Gutachten anfertigen soll.
„Wie praktisch, dann muss ich nicht selbst einen Gutachter suchen!“, mögen Sie jetzt denken. Aber Vorsicht: Ein Versicherungsgutachter sollte nicht bedenkenlos akzeptiert werden. Die Versicherung schlägt diesen nicht ohne Grund vor, sondern weil beide Parteien durch einen Kooperationsvertrag miteinander verbunden sind. Dementsprechend versucht der Sachverständige, sofern Sie ihn akzeptieren, das Kfz-Gutachten zugunsten der Versicherung auszulegen.
Es steht Ihnen allerdings frei, den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren oder abzulehnen. Die Kosten trägt in jedem Fall der Versicherer. Allerdings hat dieser das Recht, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen, obwohl Sie bereits ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben haben.
So arbeitet ein Versicherungsgutachter

Ein Versicherungsgutachter darf kein Gefälligkeitsgutachten erstellen. Er kann versuchen, die Schäden an Ihrem Fahrzeug so gering wie möglich bzw. den Restwert möglichst hoch einzuschätzen – offensichtliche Schäden darf aber auch ein Sachverständiger, der für Versicherungen arbeitet, nicht verschweigen.
Dennoch ist es möglich, dass Ihnen ein geringerer Schadensersatz ausgezahlt wird, wenn Sie einen Gutachter von der Versicherung nach einem Autounfall akzeptieren. Das gilt nicht nur, wenn Sie Ihr Auto reparieren lassen müssen, sondern auch, wenn es sich um einen Totalschaden handelt.
In diesem Fall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Zahlung einer Summe verpflichtet, die sich aus den Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug abzüglich des Restwertes des Unfallwagens ergibt. Dementsprechend ist es für das Unternehmen erstrebenswert, wenn der Versicherungsgutachter einen möglichst hohen Restwert ermittelt.
Bei einem Kaskofall sieht der Sachverhalt anders aus

Auch wenn Sie einen Unfall selbst verursacht haben, können Sie sich den Schaden ersetzen lassen – allerdings nur, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Um die zu zahlende Summe zu ermitteln, ist auch hier die Anfertigung eines Gutachtens nötig.
Im Kaskofall übernimmt das Gutachten in der Regel ein Versicherungsgutachter. Dieser hat wiederum die Möglichkeit, den entstandenen Schaden möglichst niedrig auszulegen, wenngleich natürlich auch in diesem Fall gilt, dass kein Gefälligkeitsgutachten erlaubt ist. Häufig müssen Sie eine Vertragswerkstatt Ihrer Versicherung aufsuchen, wenn Sie wollen, dass diese den Schaden reguliert.
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