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Verhalten bei einem Unfall: So machen Sie alles richtig

„Was tun nach einem Autounfall?“ Diese Frage stellen sich viele Unfallbeteiligte. Glücklicherweise erleben die meisten Verkehrsteilnehmer nur selten einen Unfall, weswegen das Verhalten bei einem solchen nicht routiniert ablaufen kann. Deswegen ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Was darüber hinaus noch wichtig ist, erfahren Sie in folgendem Ratgeber. Wir stellen eine Checkliste bereit, die Sie sich ins Auto legen können, sodass die Frage „Was tun bei einem Autounfall?“ schnell beantwortet werden kann.

Nähere Informationen zum Thema “Verhalten bei einem Unfall” finden Sie auf den folgenden Seiten:

  • Verhalten als Unfallbeteiligter
  • Unfallbericht anfordern
  • Unfallbericht nach einem Fahrradunfall
  • Personalienaustausch nach einem Unfall
  • Auto angefahren und Zettel hinterlassen
  • Warndreieck aufstellen

Inhalt dieses Ratgebers

  • Was tun bei einem Unfall? Schritt für Schritt vorgehen & einen kühlen Kopf bewahren
    • Kfz-Unfall: Was tun? Unsere Checkliste zum Ausdrucken
    • Verhalten bei einem Autounfall: Wann ist die Polizei zu benachrichtigen?
  • Falsches Verhalten wird sanktioniert
    • Verhalten bei einem Unfall als Geschädigter
    • Verhalten des Unfallverursachers
    • Autounfall: Was nun? Auch Zeugen sollten richtig handeln
  • Verhalten bei dem Unfall: Sprechen Sie mit den Versicherungen

Was tun bei einem Unfall? Schritt für Schritt vorgehen & einen kühlen Kopf bewahren

Autounfall: Was ist zu tun? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Autounfall: Was ist zu tun? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das richtige Verhalten bei Unfällen ist enorm wichtig, schließlich können Personen ver­letzt sein. Aber auch bei Blechschäden gilt es, wichtige Punkte zu beachten, um eine reibungslose Schadens­regulie­r­ung einzuleiten.

In erster Linie sollten drei Schritte erfolgen:

  1. Unfallstelle absichern:
    • Warnblinkanlage betätigen
    • Warndreieck aufstellen, achten Sie dabei auf den Verkehr
  2. Erste-Hilfe leisten
  3. Notruf absetzen

Das Warndreieck sollte innerorts etwa 50 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt werden, außerorts ca. 100 Meter, auf der Autobahn sollte der Abstand noch großzügiger gewählt werden. Achten Sie auf Kurven, das Warndreieck sollte davor stehen.

Kfz-Unfall: Was tun? Unsere Checkliste zum Ausdrucken

1. Unfallstelle absichern☐
- Warnblinkanlage betätigen☐
- Warndreieck aufstellen☐
- Fahrbahn räumen (nur bei Bagatellschäden)☐
2. Erste-Hilfe leisten☐
3. Notruf absetzen☐
- Unfallhergang kurz und knapp erklären☐
- Auf Nachfragen warten☐
- Anweisungen beachten und umsetzen☐
4. Beweissicherung☐
- Unfallskizze zeichnen☐
- Unfallbericht schreiben und unterzeichnen lassen☐
- Fotos von den Schäden anfertigen☐
- Personal- und Versicherungsdaten des Unfallgegners aufnehmen☐
- Daten der Zeugen aufnehmen☐
5. Schadensmeldung bei der Versicherung vornehmen☐

Um die Frage „Was tun bei einem Unfall?“ im Ernstfall schnell beantworten zu können, stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, welche Sie sich auch ausdrucken können und im Notfall zur Hand nehmen können.

➥ Laden Sie hier die kostenlose Checkliste herunter!

Wenn Sie einen Notruf absetzen, sollten Sie folgende Punkt auflisten:

  1. Wer meldet den Schaden (Ihr Name und Standort)?
  2. Was ist passiert (Unfallhergang)?
  3. Auf Anweisungen und Rück­fragen warten.

Verhalten bei einem Autounfall: Wann ist die Polizei zu benachrichtigen?

Nach einem Unfall: Was tun? Als Erstes ist der Unfallort abzusichern.
Nach einem Unfall: Was tun? Als Erstes ist der Unfallort abzusichern.

Häufig stellt sich nach dem richtigen Verhalten am Unfallort auch die Frage, ob die Polizei gerufen werden muss oder nicht. Grundsätzlich gilt in diesem Fall: Sind Verletzte oder gar Tote zu beklagen, müssen die Beamten in jedem Fall gerufen werden. Gleiches gilt bei erheblichen Schäden oder wenn die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Auch wenn der Verkehr geregelt werden muss, ist Anruf bei der Polizei nötig.

Bei Bagatellschäden kann auf die Polizei verzichtet werden, in diesem Fall sollten die Unfallbeteiligten selbst die Beweise sichern. Hierzu sind Fotos und eine Unfallskizze anzufertigen. Vergessen Sie nicht, die Daten untereinander auszutauschen.

Falsches Verhalten wird sanktioniert

Wer ein falsches Verhalten bei einem Verkehrsunfall an den Tag legt, muss nicht nur mit Bußgeldern rechnen, unter Umständen kommt es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen.

So gilt in Deutschland beispielsweise nach § 53a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Warndreieckspflicht. Konkret bedeutet dies, dass in jedem Fahrzeug ein solches liegen muss. Ist dies nicht der Fall, droht ein Verwarngeld von 15 Euro.

Sichern Sie die Unfallstelle nicht ordnungsgemäß ab, kann ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro auf Betroffene zukommen. Eine Warnwestenpflicht gibt es unterdessen in Deutschland nicht, dennoch ist zur eigenen Sicherheit eine solche mitzuführen und nach einem Unfall oder einer Panne auch zu tragen.

Auch aus strafrechtlicher Sicht gibt es ein falsches Verhalten bei einem Unfall: Nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB) muss Erste-Hilfe geleistet werden:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird […] bestraft.

Was tun bei einem Autounfall? Auch Zeugen sollten Erste-Hilfe leisten.
Was tun bei einem Autounfall? Auch Zeugen sollten Erste-Hilfe leisten.

Wer sich der unterlassenen Hilfe­leistung schuldig macht, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Was tun nach einem Unfall? Eine weitere Straftat kann im Rahmen eines Unfalls Relevanz erhalten: In keinem Fall sollte ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlassen, denn ansonsten greift § 142 StGB. Demnach ist es einem Unfallbeteiligten untersagt, sich vom Unfallort zu entfernen.

Dem Unfallgegner sind die Personendaten und die des Fahrzeugs mitzuteilen. Darüber hinaus ist den anderen Beteiligten gegenüber zu äußern, dass Sie am Unfall beteiligt waren. Ist dies nicht möglich, da es sich beispielsweise um einen Parkunfall handelt, dann hat der Unfallverursacher eine angemessene Zeit zu warten.

Wer sich dem widersetzt, hat mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu rechnen oder muss eine Geldstrafe begleichen.

Schon in der Fahrschule beschäftigen sich die zukünftigen Autofahrer damit, was zu tun ist bei einem Verkehrsunfall. So lautet eine Frage im Prüfungsbogen: „Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt, wozu sind Sie verpflichtet?“ Die richtige Antwort lautet: Ich muss den anderen Beteiligten angeben, dass ich am Unfall beteiligt war; Ich muss bei geringfügigem Schaden unverzüglich bei Seite fahren; Ich muss auf Verlangen den Berechtigten meinen Namen und meine Anschrift angeben.

Verhalten bei einem Unfall als Geschädigter

Tragen Sie keine Schuld an dem Unfall, so handelt es sich um einen Haftpflichtfall. Der Unfallgegner ist dann dazu verpflichtet, wieder den Zustand Ihres Wagens herbeizuführen, der vor dem Unfall vorzufinden war.

Die gegnerische Versicherung sollte den gesamten Schaden regulieren. Allerdings ist der Geschädigte in der Pflicht, die Schäden zu beweisen. Bei Bagatellschäden sind die Schäden unbedingt zu fotografieren und eine Unfallskizze zu zeichnen. Fordern Sie die Kontaktdaten des Unfallgegners ein und gleichen Sie diese mit dem Personalausweis ab.

Liegt der Schadenswert über 750 Euro, so haben Geschädigte das Recht, einen Unfallgutachter zu bestellen. Auch diese Kosten werden von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.

Verhalten des Unfallverursachers

Das richtige Verhalten bei Unfällen: Im Zweifel immer die Polizei einschalten.
Das richtige Verhalten bei Unfällen: Im Zweifel immer die Polizei einschalten.

Tragen Sie die Schuld an dem Unfall, so sind Sie dazu ver­pflichtet, binnen einer Woche Ihrer Haft­pflichtversicherung den Unfall zu melden.

Ihrem Unfallgegner müssen Sie Ihre Daten und die Ihrer Versicherung mitteilen.

Dem Unfallverursacher ist allerdings davon abzuraten, noch am Unfallort die komplette Schuld auf sich zu nehmen. Warten Sie lieber ab, wie Ihre Versicherung den Unfallhergang bewertet.

Folgende Informationen sollten die Unfallgegner unbedingt aus­tauschen:

  • Anschrift des Fahrzeughalters
  • Kennzeichen
  • Art der Unfallbeteiligung
  • Versicherungsdaten, Vertragsnummer
  • Ort und Zeitpunkt des Unfalls
  • Name und Anschrift von Zeugen

Autounfall: Was nun? Auch Zeugen sollten richtig handeln

Auch die Zeugen sollten das richtige Verhalten bei einem Unfall an den Tag legen. Gibt es Verletzte, so sollten auch Unbeteiligte Erste-Hilfe leisten und dabei helfen, die Unfallstelle abzusichern.

Gerade bei großen und komplizierten Unfällen sind auch Zeugen gefragt. Gleiches gilt, wenn sich die Unfallbeteiligten nicht über die Schuldfrage einigen können. Trifft die Polizei am Unfallort ein, sollten sich die Zeugen bei der Polizei melden und ihre Kontaktdaten hinterlassen. Wird die Polizei nicht herbeigerufen, so können die Zeugen ihre Daten für die Unfallparteien notieren.

Verhalten bei dem Unfall: Sprechen Sie mit den Versicherungen

Was tun nach einem Autounfall? Notieren Sie sich die Daten des Unfallgegners, wie das Kennzeichen und die Versicherung.
Was tun nach einem Autounfall? Notieren Sie sich die Daten des Unfallgegners, wie das Kennzeichen und die Versicherung.

Nach einem Unfall ist das Vorgehen hinsichtlich der Versicherung wichtig, um die Kostenübernahme sicher­zustellen. Der Unfallverursacher muss binnen einer Woche seine Haft­pflichtversicherung informieren.

Auch dem Geschädigten wird empfohlen, seine Versicherung einzu­schalten. Kommt es im Nachhinein zu Streitigkeiten über die Schuldfrage, kann die eigene Autoversicherung helfen.

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