Im Jahr 2015 hat es 2,5 Millionen Mal auf deutschen Straßen gekracht. Häufig sind in diese Unfälle auch Verkehrsteilnehmer verwickelt, die sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten und dann an dem Autounfall nicht schuld sind. Gerade für diese Unfallpartei ist es daher ärgerlich, wenn es kracht. Wir erklären in diesem Ratgeber, wie Geschädigte reagieren sollten, wenn ein unverschuldeter Unfall passiert.
Inhalt dieses Ratgebers
Unverschuldeter Unfall: Welches Vorgehen ist nun angesagt?

Trägt eine Unfallpartei an dem Unfall keinerlei Schuld, wird von einem unverschuldeten Unfall gesprochen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist auf der Seite des Geschädigten und verpflichtet den Unfallverursacher zum Schadensersatz.
Laut BGB muss der Schaden am Fahrzeug reguliert werden und dies in einer Qualität, als hätte es den Unfall nicht gegeben (§ 249 Abs. 1 BGB). Das Unfallopfer ist allerdings in der Pflicht, die Schäden zu beweisen und den Schadensersatz auch einzufordern.
Insofern ist es, wie bei jedem Unfall, ob unverschuldet oder nicht, ratsam, Beweise zu sichern, einen Unfallbericht zu schreiben und eine Unfallskizze anzufertigen. Auch ein Gutachten sollte in Auftrag gegeben werden. Der Unfallverursacher ist verpflichtet, binnen einer Woche seine Haftpflichtversicherung zu informieren.
Unverschuldeter Unfall eigener Versicherung melden?
Nun fragen sich viele Geschädigte, ob ein unverschuldeter Unfall auch der eigenen Versicherung gemeldet werden sollte. Auch wenn der Unfallverursacher verpflichtet ist, die Schadensregulierung vorzunehmen, sollten Geschädigte unbedingt ihre eigene Versicherung binnen einer Woche informieren.
Ein unverschuldeter Unfall ist gerade für die gegnerische Haftpflichtversicherung ungünstig, weswegen diese versuchen kann, dem Unfallopfer eine Teilschuld anzuhängen. Weiß die Kaskoversicherung des Geschädigten über den Unfall Bescheid, kann sie die unpassenden Ansprüche abwehren.
Ein unverschuldeter Unfall ist besonders für das Unfallopfer mit viel Aufwand verbunden: Es muss den Schaden an seinem Kfz beweisen und die Schadensforderung durchsetzen.
Unverschuldeter Unfall und Versicherung zahlt nicht
Kam es zu einem Autounfall, welcher unverschuldet war, ist mehr als klar: Der Unfallverursacher hat sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, zu tragen. Doch wie sollten Betroffene reagieren, wenn die Versicherungen nicht zahlen.
In diesem Fall ist umgehend ein Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser kann nach einem Unfall, welcher unverschuldet war, die Ansprüche durchsetzen und zur Not auch vor Gericht erstreiten. Der Betroffene selbst sollte sich auf keine Diskussion mit der gegnerischen Versicherung einlassen.
Unverschuldeter Autounfall: Was steht mir zu?

Pauschal lässt sich sagen: Alle Kosten, die im Rahmen der Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Unfall entstehen, hat der Unfallverursacher zu tragen.
Dies gilt nicht nur für die Kosten der Reparatur, sondern beispielsweise auch für die Kosten eines Sachverständigen.
Ansprüche des Unfallopfers
Folgende Positionen können eingefordert werden:
- Sachverständigerkosten: Das Unfallopfer kann einen Gutachter bestellen und darf diesen auch frei wählen.
- Kosten für die Reparatur
- Nutzungsausfallentschädigung oder die Kosten für einen Mietwagen
- Verdienstausfall, wenn das Unfallopfer durch den Unfall nicht arbeiten kann
- Kosten für einen Rechtsanwalt
- Schmerzensgeld
Wann erhält der Geschädigte Schmerzensgeld?
Ein unverschuldeter Unfall raubt dem Unfallopfer zwar viel Zeit, sollte ihm aber keinerlei Kosten entstehen lassen. Kommt es zu einem sogenannten immateriellen Schaden, also einem Personenschaden, können auch sämtliche Arzt- und Behandlungskosten vom Schädiger gefordert werden. Auch ein Schmerzensgeld ist denkbar.
Ein unverschuldeter Autounfall ruft fast immer einen Anwalt auf den Plan, kommt es doch häufig zu Problemen im Rahmen der Schadensregulierung. Schalten Sie diesen rechtzeitig ein, damit Sie all Ihre Kosten erstattet bekommen.
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