Kommt es zu einem Unfall im Straßenverkehr, so ist die Absicherung der Unfallstelle oberstes Gebot. Dies ist gleich aus mehreren Gründen von Bedeutung und soll vor allem dem Eigenschutz sowohl der Unfallbeteiligten als auch der Ersthelfer und Rettungskräfte vor Ort dienen. Erfahren Sie im Folgenden, was Sie bei der Absicherung der Unfallstelle beachten müssen.
Inhalt dieses Ratgebers
Warum hat das Absichern einer Unfallstelle Vorrang?
Auch als Ersthelfer müssen Sie die Unfallstelle absichern: Nicht erst Feuerwehr und Polizei sind hierfür zuständig!
Ob nun Auffahrunfall oder ein Unfall auf der Autobahn: Die Absicherung der Unfallstelle muss stets Vorrang haben vor anderen Maßnahmen. Grund dafür ist die Gewährleistung und Herstellung eines Maximums an Sicherheit für alle Beteiligten:

- Unfallbeteiligte: Das Absichern der Unfallstelle kann mögliche Folgeunfälle vermeiden helfen, durch die die Unfallbeteiligten zusätzlich gefährdet wären. Können die Unfallbeteiligten die Unfallstelle selbst nicht absichern, so geht diese Verpflichtung auf den oder die Ersthelfer über.
- Ersthelfer: Auch als Ersthelfer müssen Sie die Unfallstelle absichern, um Folgeunfälle zu verhindern und so sich selbst vor einer zusätzlichen Gefahr zu schützen. Ist kein Ersthelfer vor Ort, obliegt das Absichern einer Unfallstelle Feuerwehr, Polizei und Co.
- andere Verehrsteilnehmer: Erfolgt die Absicherung der Unfallstelle ordnungsgemäß, ist auch die Gefahr für nachfolgende oder andere Verkehrsteilnehmer gebannt, die durch das Verkehrshindernis – die Unfallstelle – einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind.
- Rettungskräfte: Die Absicherung der Unfallstelle dient auch Feuerwehr, Polizei und Co., um nicht durch mögliche Folgeunfälle in potentielle Lebensgefahr zu geraten.
Aufgrund der großen Bedeutung gilt bei einem Verkehrsunfall stets folgende Reihenfolge: Unfallstelle absichern – Erste Hilfe leisten – den Rettungsdienst alarmieren. Sicherheit geht immer vor!
Unfallstelle richtig absichern – Welche Schritte sind nötig?
Der folgenden Schritte bedarf es, wenn ein Unfallbeteiligter oder Ersthelfer den Unfallort absichern möchte:
- Als Ersthelfer: Schalten Sie Warnblinkanlage am eigenen Auto ein und fahren Sie langsam an den Straßenrand, wo Sie Ihr Fahrzeug abstellen. Lassen Sie das Warnblinklicht auch an dem abgestellten Fahrzeug eingeschaltet.
- Ziehen Sie die Warnweste über! Zwar gilt in Deutschland lediglich eine Mitführ- und keine Tragepflicht für Warnwesten im Auto. Dennoch ist der Nutzen der Tagesleuchtfarben kaum zu unterschätzen, da Personen gerade auf Schnellstraßen – unerheblich ob bei Tag oder Nacht – nur schwer auszumachen sind.
- Steigen Sie auf der der Fahrbahn abgewandten Seite des Autos aus. Alle Insassen des abgestellten Fahrzeugs sollten den Wagen verlassen. Kommt es zu einem Folgeunfall oder im schlimmsten Fall zu einer Massenkarambolage, sind alle im Auto befindlichen Passagiere einem großen Verletzungsrisiko ausgesetzt.
- Begeben Sie sich in ausreichenden Abstand zum fließenden Verkehr. Auf Autobahnen und anderen Schnellstraßen können Sie sich hinter die Leitplanken begegeben, die Sie zusätzlich schützen.
- Stellen Sie das Warndreieck vom nachfolgenden Verkehr aus gesehen vor der Unfallstelle auf. Die Abstände zwischen Warndreieck und Unfallort varrieren zwischen 50 Metern (innerorts), 100 Metern (außerorts) und mindestens 200 Metern (bei Unfällen auf der Autobahn). Wenn Sie die Unfallstelle absichern, ist das Warndreieck wichtigstes Mittel, um nachfolgende Fahrer rechtzeitig auf das folgende Verkehrshindernis hinzuweisen.
- Leisten Sie Erste Hilfe und wählen Sie gegebenenfalls den Notruf – 112. Hat Ihr Auto lediglich einen Blechschaden oder eine Reifenpanne, so können Sie stattdessen auch den Pannendienst zum Unfallort rufen.

Im Übrigen: Die Notrufnummer “112” ist im gesamten EU-Raum gültig. Auch bei einem Unfall im Ausland können Sie so die Rettungsdienste erreichen.
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