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Unfallbeteiligter: Welchen Pflichten muss der Betroffene nachkommen?

Von Unfallbeteiligten wird erwartet, dass sie auf einen Verkehrsunfall entsprechend reagieren. Laut Gesetz drohen sonst empfindliche Strafen. Doch wer gilt eigentlich als Unfallbeteiligter und welche Pflichten erwachsen daraus?

Inhalt dieses Ratgebers

  • Verkehrsrecht: Wer gilt als Unfallbeteiligter?
  • Worauf müssen Unfallbeteiligte achten?
    • Exkurs: Was droht bei einer Unfallflucht?

Verkehrsrecht: Wer gilt als Unfallbeteiligter?

Wer als Unfallbeteiligter per Definition gilt, legen das StVO und das StGB fest.
Wer als Unfallbeteiligter per Definition gilt, legen das StVO und das StGB fest.

Laut § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Unfallbeteiligte ein entsprechendes Verhalten bei einem Unfall an den Tag legen.

So müssen Sie beispielsweise unver­züglich halten und Verletzten helfen. Doch wann gelten Sie als Unfall­beteiligter?

Dies regelt § 34 StVO in Absatz 2. Hier heißt es:

Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.

Könnten Sie also in irgendeiner Weise Schuld an dem Kfz-Unfall sein, so dürfen Sie den Unfallort nicht verlassen. Voraussetzung ist es nicht, dass Sie auch ein Fahrzeug gesteuert haben, ebenso ein Fußgänger oder Fahrradfahrer kommt daher als Unfallbeteiligter in Frage.

Auch weitere Insassen in einem Unfallwagen können unter Umständen als Unfallbeteiligte gesehen werden. Greift der Beifahrer beispielsweise aktiv ins Verkehrsgeschehen ein, indem er ins Lenkrad greift oder den Fahrer massiv ablenkt, kann er der Definition nach als Unfallbeteiligter eingestuft werden.

Auch das Strafgesetzbuch nimmt eine ähnliche Definition vor. Hier heißt es in § 142 Abs. 5:

Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Worauf müssen Unfallbeteiligte achten?

Ein Unfallbeteiligter muss nach einem Unfall laut § 34 StVO entsprechend agieren:

  • Er muss unverzüglich anhalten,
  • Verletzten helfen und die Unfallstelle absichern
  • und seine Daten den anderen Beteiligten nennen.

Nicht nur ein Unfallbeteiligter sollte Erste Hilfe leisten und den Rettungswagen verständigen, auch Zeugen sind verpflichtet, zu helfen. Sprechen Sie diese aktiv an und bitten um Hilfe.

Ein Unfallbeteiligter sollte neben den oben aufgeführten Punkten auch Beweise sichern und einen europäischen Unfallbericht ausfüllen. Unterschreiben oder äußern Sie kein Schuldeingeständnis. Informieren Sie binnen einer Woche Ihre Versicherung über den Unfall, damit der Schadensregulierung nichts im Wege steht.

Exkurs: Was droht bei einer Unfallflucht?

Unfallbeteiligte dürfen sich nicht vom Unfallort entfernen, ansonsten begehen sie Fahrerflucht.
Unfallbeteiligte dürfen sich nicht vom Unfallort entfernen, ansonsten begehen sie Fahrerflucht.

Nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) darf ein Unfallbeteiligter den Unfallort nicht verlassen, bevor nicht seine Person festgestellt worden ist. Kann keiner die Daten aufnehmen, ist eine angemessene Zeit zu warten. Je nach Schaden und Unfallhergang liegt die Wartezeit zwischen 30 Minuten und einer Stunde. Der Halter ist allerdings unverzüglich auf anderem Wege zu informieren.

Kommt ein Unfallbeteiligter dieser Verpflichtung nicht nach, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Wer sich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar macht, begeht darüber hinaus eine Obliegenheitsverletzung. Dies bedeutet, dass der Versicherer den Schutz versagen bzw. den Unfallbeteiligten in Regress nehmen kann. Sie müssen dann unter Umständen für sämtliche Kosten selbst aufkommen.

Darüber hinaus kann der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung zum Tragen kommen. Laut § 323c StGB muss jeder bei einem Unglücksfall oder Not Hilfe leisten. Dies gilt insbesondere, wenn die eigene Sicherheit nicht gefährdet ist. Widersetzt sich ein Unfallbeteiligter dieser Vorschrift, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Nicht nur Unfallbeteiligte, auch Zeugen müssen nach § 323c StGB Erste Hilfe leisten. Ansonsten droht eine empfindliche Strafe.

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