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Unfallarten: Das sind mögliche Unfälle im Straßenverkehr

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Wenn es gekracht hat

Welche Unfallarten lassen sich unterscheiden?
Welche Unfallarten lassen sich unterscheiden?

Auch wenn Sie eigentlich die Ausnahme sein sollten: Unfälle im Straßenverkehr sind fester Bestandteil des Fahralltages. Ob kleine Lackschäden oder Massenunfälle, ob alter Drahtesel oder kostspieliger Neuwagen, jeder Fahrer wird wohl im Laufe seines Lebens einmal von einer Unfallsituation heimgesucht.

Verkehrsteilnehmer sollten wissen, welche Situationen zu Unfällen führen können und welche Unfallarten überhaupt unterschieden werden. In diesem Ratgeber finden Sie nähere Informationen. Nähere Informationen.

Näher Informationen zum Thema “Unfallarten” finden Sie in den folgenden Ratgebern:

  • Unfall mit Anhänger
  • Auffahrunfall
  • Unfall mit ausländischem Fahrzeug
  • Autobahnunfall
  • Autotür gegen anderes Auto
  • Busunfall
  • Fahrradunfall
  • Unfall mit Firmenwagen
  • Frontalzusammenstoß
  • Fußgänger angefahren
  • Gefahrgutunfall
  • Unfall mit Kind
  • Lkw-Unfall
  • Massenkarambolage
  • Motorradunfall
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  • Selbstverschuldeter Unfall
  • Tödlicher Unfall
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  • Unfall im Ausland
  • Unfall mit Mietwagen
  • Unfall ohne TÜV
  • Wegeunfall
  • Wildunfall

Inhalt dieses Ratgebers

  • Wenn es gekracht hat
  • Unfallarten haben keine Norm
  • Verschiedene Unfallarten anhand ihrer Entstehung
    • Die Kollision
    • Das Abkommen von der Fahrbahn
    • Andere Unfallarten
  • Ein Unfall hinterlässt nicht nur äußere Spuren

Unfallarten haben keine Norm

Ob Fahranfänger für bestimmte Unfallarten anfälliger sind, lässt sich pauschal nicht beantworten.
Ob Fahranfänger für bestimmte Unfallarten anfälliger sind, lässt sich pauschal nicht beantworten.

Ein Unfall im Straßenverkehr meint eine plötzliche Sach – oder Personenbeschädigung, welche sich unfreiwillig und ohne Vorsatz im Bereich des Straßenverkehrs und/oder unter Beteiligung von Fahrzeugen ereignet.

Auch wenn sich Polizei, Gericht und Versicherung, aber auch Statistikamt und Unfallforscher intensiv mit dem Thema beschäftigen, gibt es im Verkehrsrecht keine offiziell anerkannte oder allgemeingültige Typisierung von Unfallarten. Dennoch wird von entsprechenden Instanzen häufig in gleiche oder zumindest ähnliche Kategorien unterschieden.

Je nach Betrachtung können dabei unterschiedliche Ausgangspunkte verwendet werden. Die Einteilung kann sowohl anhand der juristischen Konfliktsituation als auch des Unfallherganges oder der involvierten Parteien erfolgen. Auch eine Unterteilung nach verursachten Schäden und Verletzungen ist denkbar.

Verschiedene Unfallarten anhand ihrer Entstehung

Die hier vorgenommene Unterscheidung der Unfallarten im Verkehr nimmt sich den Entstehungsablauf zur Orientierung: Dabei wird von der Frage ausgegangen, welches Geschehen letzten Endes zu einem Unfall geführt hat. Bei diesem Ausgangspunkt kann grundsätzlich in drei Kategorien unterschieden werden: Kollision, das Abkommen von der Fahrbahn und andere Unfallarten.

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Die Kollision

Die verschiedenen Unfallarten haben unterschiedliche Ursachen.
Die verschiedenen Unfallarten haben unterschiedliche Ursachen.

Von einer Kollision wird dann gesprochen, wenn mindestens zwei Parteien zusammengestoßen sind. Die Kollision umfasst zahlenmäßig wohl die meisten Unfälle und kann, je nach Unfallpartei und Unfallhergang, nochmals in folgende Untergruppen von Unfallarten aufgeteilt werden:

  • Zusammenstoß eines Fahrzeuges mit einem anderen Fahrzeug, welches anhält, anfährt, hält oder parkt; hierbei zählt sowohl das Vorwärts – als auch das Rückwärtsfahren
  • Zusammenstoß mit einem Fahrzeug, welches voraus fährt oder wartet

Letzteres ist besser als „Auffahren“ bekannt und ereignet sich häufig in Haltesituationen, zum Beispiel beim Abbiegen, an Ampeln, Stoppschildern, beim Stop-and-go oder im Stau.

Die Unterscheidung zu den vorherigen Unfallarten ist die, dass sich beide Fahrzeuge in Bewegung befinden. Viele Auffahrunfälle sind zudem auch Nachwirkungen eines größeren Unfalls, bei welchem mehrere Fahrzeuge unfallbedingt halten müssen und es keine oder wenig Bremszeit gibt. Diese Unfallart heißt dann Massen – oder Serienunfall, häufiger jedoch Massenkarambolage.

  • seitlicher Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, welches in die gleiche Richtung fährt, auch Streifen genannt

Dies ereignet sich beim Überholen, Vorbeifahren und auch einfach nur beim Nebeneinanderfahren im Fall von mehreren Spuren.

  • Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Auto

Hier hatten beide Parteien jedoch nicht die Absicht, in den Fahrraum des Gegenverkehrs zu kommen.

  • Zusammenstoß mit einem Fahrzeug, welches einbiegt, abbiegt oder kreuzt
  • Zusammenstoß eines Fahrzeuges und eines Fußgängers

Das heißt, eine Person wird durch ein fahrendes KFZ in irgendeiner Form berührt, angefahren, verletzt etc. Trotz der Bezeichnung muss ein Fußgänger jedoch nicht zu Fuß unterwegs sein; er kann sich genauso gut auf Rollschuhen, Skiern oder einem Schlitten fortbewegt haben. Auch Zusammenstöße mit in Kinderwagen befindlichen Kindern zählen hierzu.

  • nicht zuletzt gehört zu der Kollision auch das Aufprallen auf Hindernisse, die sich auf der Fahrbahn befinden

Hierbei kann es sich um Tiere handeln (die Straße kreuzendes Wild, entlaufene Nutztiere, freilaufende Haustiere oder herrenlose Tiere), aber auch durch Unwetter oder Naturkatastrophen auf eine Fahrbahn transportierte Steine, Geäst, umgestürzte Bäume oder Strommasten.

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Das Abkommen von der Fahrbahn

Manche Unfallarten haben schwerwiegendere Folgen als andere.
Manche Unfallarten haben schwerwiegendere Folgen als andere.

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Fahrer von der Fahrbahn abkommen kann. Entweder wollte er einem Hindernis ausweichen, kam durch wetterbedingte Verhältnisse (Vereisungen, Wasserglätte, Matsch) ins Rutschen, verlor durch körperliche Beschwerden die Kontrolle oder fuhr schlichtweg unangepasst.

Zu dieser Gruppe von Unfallarten würde dann auch zählen, wenn beim Abkommen von der Fahrbahn eine Kollision außerhalb dieser stattfindet; so zum Beispiel Fußgänger auf Gehwegen, Bäume, Verkehrsschilder und ähnliches.

Andere Unfallarten

In diese Kategorie würden alle Unfallarten fallen, welche streng genommen nicht in die anderen beiden Überkategorien passen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Zusammenstöße mit Personen, die nicht als Fußgänger zählen (Bauarbeiter, Straßenarbeiter, Polizeibeamte, aussteigende Fahrer bei Pannen oder Unfällen)
  • ein – und aussteigende Fahrgäste von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Sturz von Fahrzeugen (offene Wagen, Zweiräder)
  • Zusammenstöße mit geführten Tieren oder Reitern
  • Unfälle durch geöffnete Wagentüren
  • Gefahrengutunfälle
  • Unfälle mit Anhänger
Häufig verhält es sich so, dass Verkehrsunfälle eine Kombination aus mehreren Unfallarten sind.

Beispiel: Ein Fahrer will überholen und hat den Verkehr falsch eingeschätzt. Er sieht den sich nahenden Gegenverkehr, versucht auszuweichen und streift dabei seinen Nebenmann. Doch es ist bereits zu spät: er kollidiert frontal mit dem ihm entgegenkommenden Fahrzeug. Durch die Wucht wird sein Wagen links von der Fahrbahn geschleudert. Diese Situation wäre laut der obigen Aufzählung eine Kombination der drei Unfallarten “Streifen”, “Frontalkollision” und “Abkommen von der Fahrbahn”.

Wie bereits erläutert, ist diese Klassifizierung jedoch lediglich exemplarisch und kann demnach auch keinen Anspruch auf Endgültigkeit begründen.

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Ein Unfall hinterlässt nicht nur äußere Spuren

Die bei den einzelnen Unfallarten typischen Verletzungen können zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen.
Die bei den einzelnen Unfallarten typischen Verletzungen können zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen.

Neben den entstandenen Sach – und Personenschaden wirken sich Unfälle häufig auch nachträglich auf die seelische Gesundheit aus. Je nach Unfallarten leiden Betroffene nicht selten unter Schlafstörungen, Alpträumen, Beklemmungsgefühlen oder Panikattacken, auch noch Monate nach dem Geschehen. Zudem sehen sich viele psychisch danach nicht in der Lage, allein ein Fahrzeug zu bedienen.

Wer im allerschlimmsten Fall sogar einen Tod durch sein Fahrverhalten verursachte, hat wahrscheinlich Jahre lang mit tiefen Schuldgefühlen und Reue zu kämpfen.

Solche Reaktionen sind in der Anfangszeit völlig normal, da die Schnelle und die Schäden eines Autounfalls wie ein Schock oder sogar ein Trauma nachwirken. Wenn Sie jedoch merken, dass Ihnen der Vorfall auch nach längerer Zeit noch im Nacken sitzt, sollte Hilfe gesucht werden – auch wenn kein schwerwiegender Personenschaden verursacht wurde. Es ist nie verkehrt, professionelle psychische Betreuung in Anspruch zu nehmen. Für solche Fälle gibt es Verkehrspsychologen, welche auf Opfer von Autounfällen spezialisiert sind.

Falls Sie sich nach einem Unfall nicht mehr alleine hinter das Steuer trauen, können Sie sich auch an eine örtliche Fahrschule wenden und ein paar extra Fahrstunden nehmen. Die Anwesenheit eines Fahrlehrers, der im Notfall einschreiten kann, hilft dabei, Blockaden abzubauen und Sie wieder fit für den Verkehr zu machen.
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