Wie viel Schadensersatz steht Ihnen nach einem Verkehrsunfall zu?
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Wenn es gekracht hat

Auch wenn Sie eigentlich die Ausnahme sein sollten: Unfälle im Straßenverkehr sind fester Bestandteil des Fahralltages. Ob kleine Lackschäden oder Massenunfälle, ob alter Drahtesel oder kostspieliger Neuwagen, jeder Fahrer wird wohl im Laufe seines Lebens einmal von einer Unfallsituation heimgesucht.
Verkehrsteilnehmer sollten wissen, welche Situationen zu Unfällen führen können und welche Unfallarten überhaupt unterschieden werden. In diesem Ratgeber finden Sie nähere Informationen. Nähere Informationen.
Näher Informationen zum Thema “Unfallarten” finden Sie in den folgenden Ratgebern:
Inhalt dieses Ratgebers
Unfallarten haben keine Norm

Ein Unfall im Straßenverkehr meint eine plötzliche Sach – oder Personenbeschädigung, welche sich unfreiwillig und ohne Vorsatz im Bereich des Straßenverkehrs und/oder unter Beteiligung von Fahrzeugen ereignet.
Auch wenn sich Polizei, Gericht und Versicherung, aber auch Statistikamt und Unfallforscher intensiv mit dem Thema beschäftigen, gibt es im Verkehrsrecht keine offiziell anerkannte oder allgemeingültige Typisierung von Unfallarten. Dennoch wird von entsprechenden Instanzen häufig in gleiche oder zumindest ähnliche Kategorien unterschieden.
Verschiedene Unfallarten anhand ihrer Entstehung
Die hier vorgenommene Unterscheidung der Unfallarten im Verkehr nimmt sich den Entstehungsablauf zur Orientierung: Dabei wird von der Frage ausgegangen, welches Geschehen letzten Endes zu einem Unfall geführt hat. Bei diesem Ausgangspunkt kann grundsätzlich in drei Kategorien unterschieden werden: Kollision, das Abkommen von der Fahrbahn und andere Unfallarten.
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Die Kollision

Von einer Kollision wird dann gesprochen, wenn mindestens zwei Parteien zusammengestoßen sind. Die Kollision umfasst zahlenmäßig wohl die meisten Unfälle und kann, je nach Unfallpartei und Unfallhergang, nochmals in folgende Untergruppen von Unfallarten aufgeteilt werden:
- Zusammenstoß eines Fahrzeuges mit einem anderen Fahrzeug, welches anhält, anfährt, hält oder parkt; hierbei zählt sowohl das Vorwärts – als auch das Rückwärtsfahren
- Zusammenstoß mit einem Fahrzeug, welches voraus fährt oder wartet
Letzteres ist besser als „Auffahren“ bekannt und ereignet sich häufig in Haltesituationen, zum Beispiel beim Abbiegen, an Ampeln, Stoppschildern, beim Stop-and-go oder im Stau.
Die Unterscheidung zu den vorherigen Unfallarten ist die, dass sich beide Fahrzeuge in Bewegung befinden. Viele Auffahrunfälle sind zudem auch Nachwirkungen eines größeren Unfalls, bei welchem mehrere Fahrzeuge unfallbedingt halten müssen und es keine oder wenig Bremszeit gibt. Diese Unfallart heißt dann Massen – oder Serienunfall, häufiger jedoch Massenkarambolage.
- seitlicher Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, welches in die gleiche Richtung fährt, auch Streifen genannt
Dies ereignet sich beim Überholen, Vorbeifahren und auch einfach nur beim Nebeneinanderfahren im Fall von mehreren Spuren.
- Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Auto
Hier hatten beide Parteien jedoch nicht die Absicht, in den Fahrraum des Gegenverkehrs zu kommen.
- Zusammenstoß mit einem Fahrzeug, welches einbiegt, abbiegt oder kreuzt
- Zusammenstoß eines Fahrzeuges und eines Fußgängers
Das heißt, eine Person wird durch ein fahrendes KFZ in irgendeiner Form berührt, angefahren, verletzt etc. Trotz der Bezeichnung muss ein Fußgänger jedoch nicht zu Fuß unterwegs sein; er kann sich genauso gut auf Rollschuhen, Skiern oder einem Schlitten fortbewegt haben. Auch Zusammenstöße mit in Kinderwagen befindlichen Kindern zählen hierzu.
- nicht zuletzt gehört zu der Kollision auch das Aufprallen auf Hindernisse, die sich auf der Fahrbahn befinden
Hierbei kann es sich um Tiere handeln (die Straße kreuzendes Wild, entlaufene Nutztiere, freilaufende Haustiere oder herrenlose Tiere), aber auch durch Unwetter oder Naturkatastrophen auf eine Fahrbahn transportierte Steine, Geäst, umgestürzte Bäume oder Strommasten.
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Das Abkommen von der Fahrbahn

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Fahrer von der Fahrbahn abkommen kann. Entweder wollte er einem Hindernis ausweichen, kam durch wetterbedingte Verhältnisse (Vereisungen, Wasserglätte, Matsch) ins Rutschen, verlor durch körperliche Beschwerden die Kontrolle oder fuhr schlichtweg unangepasst.
Zu dieser Gruppe von Unfallarten würde dann auch zählen, wenn beim Abkommen von der Fahrbahn eine Kollision außerhalb dieser stattfindet; so zum Beispiel Fußgänger auf Gehwegen, Bäume, Verkehrsschilder und ähnliches.
Andere Unfallarten
In diese Kategorie würden alle Unfallarten fallen, welche streng genommen nicht in die anderen beiden Überkategorien passen. Dazu gehören beispielsweise:
- Zusammenstöße mit Personen, die nicht als Fußgänger zählen (Bauarbeiter, Straßenarbeiter, Polizeibeamte, aussteigende Fahrer bei Pannen oder Unfällen)
- ein – und aussteigende Fahrgäste von öffentlichen Verkehrsmitteln
- Sturz von Fahrzeugen (offene Wagen, Zweiräder)
- Zusammenstöße mit geführten Tieren oder Reitern
- Unfälle durch geöffnete Wagentüren
- Gefahrengutunfälle
- Unfälle mit Anhänger
Beispiel: Ein Fahrer will überholen und hat den Verkehr falsch eingeschätzt. Er sieht den sich nahenden Gegenverkehr, versucht auszuweichen und streift dabei seinen Nebenmann. Doch es ist bereits zu spät: er kollidiert frontal mit dem ihm entgegenkommenden Fahrzeug. Durch die Wucht wird sein Wagen links von der Fahrbahn geschleudert. Diese Situation wäre laut der obigen Aufzählung eine Kombination der drei Unfallarten “Streifen”, “Frontalkollision” und “Abkommen von der Fahrbahn”.
Wie bereits erläutert, ist diese Klassifizierung jedoch lediglich exemplarisch und kann demnach auch keinen Anspruch auf Endgültigkeit begründen.
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Ein Unfall hinterlässt nicht nur äußere Spuren

Neben den entstandenen Sach – und Personenschaden wirken sich Unfälle häufig auch nachträglich auf die seelische Gesundheit aus. Je nach Unfallarten leiden Betroffene nicht selten unter Schlafstörungen, Alpträumen, Beklemmungsgefühlen oder Panikattacken, auch noch Monate nach dem Geschehen. Zudem sehen sich viele psychisch danach nicht in der Lage, allein ein Fahrzeug zu bedienen.
Wer im allerschlimmsten Fall sogar einen Tod durch sein Fahrverhalten verursachte, hat wahrscheinlich Jahre lang mit tiefen Schuldgefühlen und Reue zu kämpfen.
Solche Reaktionen sind in der Anfangszeit völlig normal, da die Schnelle und die Schäden eines Autounfalls wie ein Schock oder sogar ein Trauma nachwirken. Wenn Sie jedoch merken, dass Ihnen der Vorfall auch nach längerer Zeit noch im Nacken sitzt, sollte Hilfe gesucht werden – auch wenn kein schwerwiegender Personenschaden verursacht wurde. Es ist nie verkehrt, professionelle psychische Betreuung in Anspruch zu nehmen. Für solche Fälle gibt es Verkehrspsychologen, welche auf Opfer von Autounfällen spezialisiert sind.
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