Wer übernimmt die Kosten der Reparatur bei einem Autounfall ohne Versicherung?

Die Notwendigkeit einer Versicherung wird in Deutschland kaum mehr in Frage gestellt. Fast jede Person besitzt mehr als eine Art der Absicherung. Für alle Fahrzeugfahrer steht die übliche Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zur Wahl. Insbesondere da auf den deutschen Straßen das Pflichtversicherungsgesetz gilt, für alle Fahrzeuge, die für den Verkehr zugelassen sind.
Dennoch kann es passieren, dass Personen keine Dringlichkeit sehen eine Autoversicherung zu besitzen. Wenn dann bei einem Unfall ein Auto nicht versichert ist, stellen sich die Betroffenen häufig die Frage, wer nun für den Schaden zahlt.
Der folgende Ratgeber klärt Sie darüber auf, wie ein Unfall ohne existierenden Versicherungsschutz gehandhabt wird.
Inhalt dieses Ratgebers
Was passiert, wenn der Unfallverursacher einen Unfallschaden anrichtet ohne eine Versicherung zu besitzen?
Gemäß den gängigen Richtlinien muss der schuldige Fahrer persönlich für den entstandenen Sach- oder Personenschaden haften, wenn dieser nach einem Autounfall nicht versichert ist. Da jedoch in Kfz-Bereichen ein großer Blechschaden schnell eine Summe von weit mehr als ein paar Tausenden von Euro aufweisen kann und sich somit eine Privatperson immens verschuldet bzw. über diese Kosten überhaupt nicht verfügt, muss der Verein für die Verkehrsopferhilfe e.V. einspringen.
Dieser Verein existiert bereits seit 1963 und besteht aus einem Entschädigungsfonds. Dieser soll die Schwächen des Pflichtversicherungsgesetzes in Deutschland ausmerzen, in dem den leidtragenden Personen eines Verkehrsunfalles geholfen wird, auch wenn die Gegenseite nach einem Unfall nicht versichert ist. Die Kosten für die Schadensregulierung und Reparaturen kommen dann aus dem Fond der Verkehrsopferhilfe.
Kfz-Unfall ohne Versicherung: Das sind die Strafen
Nach dem in Deutschland geltenden „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeugfahrer“ (PflVG) heißt es:
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden (…) abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (…) verwendet wird.
§ 1 PflVG
Demnach ist jeder Fahrer in der Pflicht eine Versicherungssumme einzuzahlen, nicht nur um sich abzusichern, sondern auch die Personen, die bei einem Unfall zu Schaden kommen.
Daher drohen bei einem Kfz-Unfall ohne Versicherung erhebliche Strafen für den Schädiger. Nicht nur, dass dies einen finanziellen Verlust bedeutet, sondern es drohen nach dem Bußgeldkatalog zudem noch der Vermerk von Punkten in Flensburg und ein Führerscheinentzug.
Wenn ein Auto nicht versichert ist und ein Unfall entsteht: Was kann geschehen?

Einen Unfall ohne Versicherung zu regeln, kann ein hohes Risiko bedeuten. Auch wenn nur ein kleiner Kratzer am Fahrzeug entstanden ist, sollte dies nach den richtigen Verhaltensregeln geklärt werden. Das bedeutet, die Versicherungen von beiden Parteien müssen informiert werden. Eine Schadensmeldung ist daher wichtig. Auch wenn ein Unfallverursacher anbietet, einen kleinen Schaden selbst zu zahlen, ohne die Polizei oder die Versicherung über den Vorfall zu unterrichten, sollte dieses Angebot nicht angenommen werden.
Im äußersten Fall ist es immer empfehlenswert, auch bei einem kleineren Sachschaden die Polizei hinzuzurufen. Diese kann ordnungsgemäß den Unfall dokumentieren. Daraus klärt sich ebenfalls, wenn bei dem Autounfall keine Versicherung vorliegt, wie weiter verfahren wird.
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