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Unfall ohne Führerschein: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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Täglich passieren auf deutschen Straßen Unfälle. Die meisten gehen glimpflich aus, sodass die Schadensregulierung schnell geklärt ist. Problematisch wird es allerdings, wenn ein Unfallfahrer seinen Führerschein nicht vorzeigen kann. Womit Sie dann laut Verkehrsrecht rechnen müssen, lesen Sie hier.

Inhalt dieses Ratgebers

  • Fahren ohne Führerschein: Welche Strafen sind denkbar?
    • Die Strafe hängt von den Unfallfolgen ab
  • Ohne Führerschein einen Unfall gebaut: Regelt das die Versicherung?
    • Fahrerflucht, weil Sie ohne Führerschein unterwegs waren? Strafen erhöhen sich
    • Weitere interessante Ratgeber:

Fahren ohne Führerschein: Welche Strafen sind denkbar?

Bei einem Unfall ohne Führerschein sollten Beteiligte unbedingt die Polizei benachrichtigen.
Bei einem Unfall ohne Führerschein sollten Beteiligte unbedingt die Polizei benachrichtigen.

Was umgangssprachlich als „Fahren ohne Führerschein“ bekannt ist, kennt das Gesetz unter dem Titel „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Haben Sie den Führerschein nie erworben oder mussten ihn dauerhaft abgeben, weil Ihnen die Behörde die Fahrerlaubnis entzogen hat und fahren Sie dann ein Kfz, so ist dies „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.

Haben Sie den Führerschein lediglich zu Hause vergessen und können Ihn dann nicht vorzeigen, droht ein Verwarn­geld von 10 Euro. In diesem Fall fahren Sie nicht ohne Fahrerlaubnis.

Die Strafe hängt von den Unfallfolgen ab

Welche Strafe Ihnen droht, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis fahren, hält der § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) fest: Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Begehen Sie die Straftat allerdings fahrlässig, verringern sich die Sanktionen. Dann ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen zu rechnen.

Fahren Betroffene ohne Fahrerlaubnis und bauen einen Unfall, ist die Sachlage noch komplexer. Zum einen müssen sie mit den zuvor genannten Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen. Hinzu kommen die Unfallfolgen. Was für letztere im Detail droht, hängt maßgeblich davon ab, wie schwer der Schaden letztendlich ausfällt.

Ein Unfall ohne Fahrerlaubnis geht regelmäßig mit hohen Strafen einher. Sie handeln in dieser Situation fahrlässig oder vorsätzlich. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:

Fahren ohne Führerschein und Unfall verursacht? Welche Folgen drohen dem Fahrer?
Fahren ohne Führerschein und Unfall verursacht? Welche Folgen drohen dem Fahrer?

Setzen Sie sich betrunken und ohne Fahrerlaubnis ins Auto und verursachen einen Unfall, so handeln Sie vorsätzlich. Ihnen werden dann in diesem Fall zwei Straftaten vorgeworfen: zum einen das Fahren ohne Fahrerlaubnis, zum anderen Trunkenheit im Verkehr. Entsprechend erhöhen sich auch die Strafen.

Darüber hinaus drohen nach einem Unfall ohne Fahrerlaubnis auch zivilrechtliche Konsequenzen. Das Gesetz legt fest, dass ein Unfallverursacher für die Schäden am gegnerischen Auto aufkommen muss.

Einen Unfall ohne Führerschein gebaut? Die Strafe hängen vom Einzelfall ab. Haben Sie ohne Führerschein einen Unfall gebaut, zahlen Sie in jedem Fall das bereits angesprochene Verwarngeld. Darüber hinaus müssen Sie je nach Unfallursache mit Bußgeldern oder weiteren Sanktionen rechnen.

Verletzt sich zudem ein Beteiligter bei dem Unfall, ist strafrechtlich  mit einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zu rechnen. Zivilrechtlich müssen Sie für alle Kosten aufkommen.

Ohne Führerschein einen Unfall gebaut: Regelt das die Versicherung?

Nach einem Unfall ohne Fahrerlaubnis kann es allerdings je nach Unfallhergang noch dicker kommen. Denn auch die Versicherung kann unter Umständen Probleme machen. Ein Unfall ohne Fahrerlaubnis ist eine Obliegenheitsverletzung.

Sie haben also Ihre Pflichten, die Sie mit Unterzeichnung der Versicherungspolice eingegangen sind, nicht beachtet. Festgehalten ist dies allerdings auch explizit in § 5 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV).

Bei einem solchen Unfall ist es fast unumgänglich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Da eine Gerichtsverhandlung meist vorprogrammiert ist, zählt eine gute Argumentation. Lassen Sie sich daher umfassend beraten.

Nach einem Unfall ohne Fahrerlaubnis darf die Versicherung Sie also für die verursachten Schäden in Regress nehmen. Konkret bedeutet dies: Sie kommt erst einmal für den Unfall auf, kann aber einen gewissen Betrag wieder von Ihnen zurückfordern. Sie müssen also die Kosten aus eigener Tasche bezahlen – maximal bis 5.000 Euro.

Wenn wir allerdings an dieser Stelle noch einmal das obige Beispiel aufgreifen, der Betroffene also zusätzlich noch unter Alkoholeinfluss gefahren ist, steht es dem Versicherer zu, die Regressgrenze nach oben zu verschieben.

Einen Unfall ohne Führerschein gebaut? Die Versicherung zahlt, sofern Sie keine Obliegenheitsverletzung begehen. Der nicht mitgeführte Führerschein stellt dabei kein Problem dar. Neben Alkohol am Steuer zählen beispielsweise auch Drogenmissbrauch oder Fahrerflucht zu einer solchen Verletzung.

Fahrerflucht, weil Sie ohne Führerschein unterwegs waren? Strafen erhöhen sich

Unfall ohne Führerschein: Die Versicherung zahlt, wenn Sie den Führerschein vergessen haben.
Unfall ohne Führerschein: Die Versicherung zahlt, wenn Sie den Führerschein vergessen haben.

Nach § 34 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) haben Unfallbeteiligte verschiedene Pflichten. So müssen Sie unverzüglich halten, die Unfallstelle absichern, den Notruf absetzen und Erste Hilfe leisten.

Darüber hinaus gehört es zum richtigen Verhalten nach einem Unfall, auch die Personalien auszutauschen und die Versicherung zu informieren.

Machen Sie sich allerdings nach dem Verkehrsunfall aus dem Staub, ohne diese genannten Pflichten zu erfüllen, machen Sie sich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht) nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) schuldig.

Zu dem Unfall ohne Fahrerlaubnis kommt dann diese Straftat hinzu, welche mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bedroht ist. Außerdem kann Sie die Versicherung unter Umständen in Regress nehmen – für mehr als 5.000 Euro. Auch in solch einer Situation sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.

Ihnen hat die Behörde den Führerschein entzogen? Nach einer Sperrfrist können Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen. Je nachdem, weswegen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kommt eine MPU auf Sie zu. Dies ist beispielsweise bei Alkohol- und Drogendelikten die Regel.

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