Schimmert es auf der Fahrbahn, spricht viel für eine Ölspur auf der Straße. Dann ist besondere Vorsicht gefragt, denn der Ölfilm kann extrem glatt sein. Gerade für Zweiräder ist dies gefährlich und nicht selten werden die Beteiligten bei einem Verkehrsunfall verletzt. Aber auch ein Kfz kann schnell ins Schliddern kommen.
Inhalt dieses Ratgebers
Wenn das Auto Öl verliert: Wie muss der Verursacher handeln?

Verliert ein Fahrzeug Öl, muss schnell gehandelt werden, damit es nicht zu einem Unfall wegen einer Ölspur kommt.
Daher ist sofort das Warndreieck aufzustellen und die Feuerwehr zu rufen. Diese rückt dann aus, um die Spur aus Öl zu beseitigen. Darüber hinaus ist die Polizei zu informieren.
Die Feuerwehr trägt dann ein Ölbindemittel auf die Straße auf und beseitigt so die Spur. Nach § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz muss der Verursacher, also der Fahrer des Fahrzeugs, die Kosten für die Beseitigung tragen.
Verliert ein Auto Öl, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 31 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung dar. Der Verursacher hat dieses laut Gesetz unverzüglich zu beseitigen. Hierzu benötigt dieser die Mithilfe der Feuerwehr.
Öl auf der Fahrbahn: Schnell ist ein Verkehrsunfall passiert
Im Normalfall ist das Öl im Motor eines Kfz zu finden. Dort schmiert es die aneinander scheuernden Teile. Durch einen technischen Defekt, vorangegangene Unfälle oder einen unverschlossenen Tankverschluss kann es aber vorkommen, dass Öl auf die Fahrbahn tropft.
Dieses kann den Verkehr erheblich behindern und im schlimmsten Fall kommt es zu einem Unfall wegen der Ölspur. Doch wer kommt dann für den Schaden auf? Haften muss der Verursacher der Ölspur, darüber ist sich die Rechtsprechung einig.
Doch unter Umständen trägt auch der Fahrer des verunfallten Wagens eine Teilschuld. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn dieser zu schnell unterwegs war und somit zu einem Unfall wegen einer Ölspur beigetragen hat.
Nicht immer fährt der Verursacher der Ölspur vorneweg. Dann stellt sich die Frage, wie Sie diesen für den Unfall wegen der Ölspur haftbar machen können. Erkundigen Sie sich dann bei der Polizei oder der Gemeinde, ob diese den Verursacher namentlich kennt.
Kommt eine Versicherung auf?

Nun ist klar, dass das Recht auf der Seite des Geschädigten steht. Doch springt die Versicherung des Verursachers bei einem Unfall wegen einer Ölspur ein oder muss dieser die Schadensregulierung aus eigener Tasche finanzieren?
Üblicherweise kommt die Haftpflichtversicherung nicht nur für die Beseitigung der Ölspur auf, sondern zahlt auch die Reparatur.
Kommt es wegen einer Ölspur zum Unfall, haftet der Verursacher für den Schaden. Regelmäßig springt allerdings die Haftpflichtversicherung ein. Können Sie diesen allerdings nicht ausfindig machen, kommt eventuell Ihre eigene Kaskoversicherung für den Schaden auf.
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