Viele Autofahrer nehmen sich besonders für Urlaubsreisen gerne einen Mietwagen vor Ort, um die Anreise so angenehm wie möglich, den Aufenthalt jedoch weitestgehend unabhängig zu gestalten. Doch auch im Alltag greifen viele Verkehrsteilnehmer auf ein gemietetes Auto zurück. Aber auch Mietwagen sind vor derartigen Verkehrsunfällen nicht gefeit. Wer zahlt, wenn es zum Unfall mit dem Leihwagen kommt und welche Kfz-Versicherungen die geeignetsten sind, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt dieses Ratgebers
Autounfall mit dem Mietwagen – Wie reagieren?

Ob Sie nun in den Urlaub verreisen wollen oder im Alltag einen Leihwagen nutzen: Ein Unfall kann immer geschehen – ob selbstverschuldet oder nicht. Doch wie reagieren Sie am besten, wenn es zum Mietwagen-Unfall kommt?
Im Grunde läuft beim Autounfall mit Leihwagen alles genauso ab, wie es nach einem gewöhnlichen Schadensfall mit dem eigenen Auto zu geschehen hat. Die Unfallstelle muss abgesichert werden. Hierzu stellen Sie die Warnblinkanlage ein und stellen das Warndreieck vor der Unfallstelle auf, um den nachfolgenden Verkehr rechtzeitig auf das Verkehrshindernis hinzuweisen.
Hiernach sollten Sie zur Unfallaufnahme die Polizei benachrichtigen. Diese protokolliert den Schaden am Mietwagen und an anderen beteiligten Auto.
In vielen Verträgen mit Autoverleihfirmen ist festgeschrieben, dass Sie als Mieter verpflichtet sind, im Schadensfall die Polizei zu rufen! Andernfalls entfällt der Versicherungsschutz.
Sind Verletzte zu beklagen ist zudem der Notruf zu tätigen und Erste Hilfe zu leisten.
Mietwagen bei einem Unfall: Welche Versicherung ist die richtige fürs Fahrzeug?
Beim Mieten eines Fahrzeuges für einen bestimmten Zeitraum stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten offen: Sie können sich entweder für eine kostengünstigere Teilkaskoversicherung oder aber für eine teurere Vollkaskoversicherung entscheiden. Doch was geschieht mit dem Leihwagen bei einem Unfall?

Kommt es zu einem Unfall mit dem Mietwagen und Sie besitzen lediglich eine Teilkaskoversicherung, kann es geschehen, dass Sie den Schaden selbst tragen müssen. Die meisten Versicherer decken mit der Teilkasko zwar Hagel-, Glasschäden und Parkunfälle ab; selbst- und fremdverschuldete Schäden etwa aus einem Auffahrunfall sind zumeist jedoch nicht mitversichert! Zudem sind hierbei auch mutwillige Zerstörungen am Fahrzeug durch andere Personen abgedeckt.
Es bietet sich daher stets an, sich für die teurere Vollkasko zu entscheiden. Zwar geht niemand davon aus, dass er in einen Unfall gerät, doch sind Sie so stets auf der sicheren Seite, wenn es doch wider Erwarten zum Autounfall mit dem Mietwagen kommt.
Unfall mit Leihwagen – Wer zahlt die Mietwagenkosten nach dem Unfall?
In der Regel muss die Versicherung des Unfallverursachers eintreten und die Schadensregulierung verantworten. Allerdings kann dem Unfallgegner nicht selten eine Teilschuld nachgewiesen werden. Dann muss auch dessen Versicherung einen Teil der Schadensregulierung tragen.
Unfall mit dem Mietwagen: Mit Selbstbeteiligung oder ohne?
Bei der Kfz-Vollkasko haben Sie oftmals ebenfalls eine Wahl zwischen einem Versicherungsschutz mit oder aber ohne Selbstbeteiligung. Kommt es mit dem Mietauto zu einem Unfall, den Sie selbst verschuldeten, reguliert die Versicherung den entsprechenden Schaden.

Haben Sie eine Mietwagen-Versicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, müssen Sie selbst einen Teil der Schadenssumme ausgleichen. Die Höhe können Sie entsprechend bei Vertragsabschluss aushandeln.
Je geringer die Selbstbeteiligung sein soll, desto teurer ist in der Regel die Kfz-Versicherungspolice. Der wesentliche Vorteil an der kostenintensiven Rundumversicherung ohne Selbstbehalt ist jedoch, dass Sie keinerlei Spätfolgen fürchten müssen – egal ob Sie selbst einen Unfall mit dem Mietwagen verursachen oder unverschuldet in einen Crash hineingeraten.
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