Werden Kraftfahrer in einen Unfall verwickelt, ist zumindest ein Blechschaden am eigenen Fahrzeug zu verzeichnen, wenn nicht sogar ein Personenschaden. Um den entstandenen Schaden abzuschätzen, beauftragt die gegnerische Versicherung für diese Aufgabe einen Gutachter. Allerdings ist dieser nicht unbedingt neutral. Immerhin handelt er im Auftrag der Versicherung und die möchte die Schadensersatzansprüche verständlicherweise möglichst gering halten. In einem solchen Fall ist es besser, nach einem Unfall den Gutachter selber zu wählen. Doch ist das möglich?
Inhalt dieses Ratgebers
Dürfen Sie den Unfall-Gutachter selber wählen?

Wer ohne eigene Schuld einen Unfall erlitten hat, dem steht als Geschädigter das Recht zu, einen Sachverständigen seiner Wahl einzuschalten. Dieser kann den Wagen nach dem Autounfall selbst dann noch untersuchen, Beweise sichern und den Schaden dokumentieren, wenn dies der Gutachter der Gegenseite schon getan hat. In der Regel werden sich die beiden Gutachten bezüglich der Schadenshöhe nicht decken.
Vor den zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn Sie den Unfall-Gutachter selber wählen, brauchen Sie keine Angst zu haben, die muss bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall stets die Haftpflichtversicherung der Gegenseite übernehmen – zumindest solange es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Von einem solchen ist die Rede, sollte der Schaden unter 750 Euro betragen. Tragen Sie eine Teilschuld am Unfall, springt bei einer Schadenshöhe von 2000 Euro eventuell Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung ein.
Sollte der Schaden die besagte Bagatellgrenze nicht überschreiten, ist es oftmals ohnehin unnötig nach dem Unfall einen Gutachter selber zu wählen, da die Versicherung solche Beträge meist anstandslos bezahlt. Im Übrigen beauftragen diese selbst für derartig geringe Schäden auch keinen Sachverständigen. Es reicht dann aus, den Kostenvoranschlag der Werkstatt an die Versicherung weiterzuleiten.
Wonach können Sie den eigenen Gutachter auswählen?
Sie sollten nach dem Unfall den Gutachter selber danach wählen, ob er vom Gericht als besonders vertrauenswürdig eingestuft würde. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bietet sich hierbei besonders an, da das Gericht selber auf diese zurückgreift, wenn es ein Gutachten benötigt. Außerdem werden diese Gutachter regelmäßig von der Stelle, die sie bestellt hat, überprüft.
Weshalb sollten Sie nach einem Unfall den Gutachter selber wählen?

Dass der von der Versicherung geschickte Sachverständige nicht gerade unparteiisch und daran interessiert ist, die Schadenshöhe möglichst niedrig zu veranschlagen, haben wir bereits angesprochen. Allein deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bei einem Unfall den Gutachter selber wählen. Dieser sollte in erster Linie versiert und objektiv sein.
Bei dem Gutachten geht es um mehr als nur die Ermittlung des entstandenen Schadens. Zusätzlich werden noch weitere Faktoren berücksichtigt, die den finanziellen Verlust des Fahrzeughalters ausgleichen sollen. So kann der Geschädigte z. B. die Kosten für einen Mietwagen unter Umständen erstattet bekommen.
Was ermittelt ein eigener Gutachter nach dem Unfall?
- Schaden
- Reparaturkosten
- Ausfallzeit des Wagens
- Wertminderung
- Restwert
- Wiederbeschaffungswert
Welche Fehler sollten beim Unfallgutachten vermieden werden?
- Stimmen Sie dem Vorschlag der Versicherung, dass diese den Gutachter stellt, nicht zu – außer, Sie wollen nach dem Unfall den Gutachter nicht selber wählen. Beauftragen Sie später doch noch einen, bleiben Sie mit großer Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzen.
- Nach einem Unfall sollten Sie einen Gutachter erst selber wählen, wenn der Schaden die Bagatellgrenze von 750 Euro übersteigt.
- Der Gutachter sollte nicht zu hohe Kosten veranschlagen, sonst werden sie von der gegnerischen Versicherung nur zum Teil übernommen.
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