Nach einem Verkehrsunfall müssen sich die Beteiligten zunächst einmal einen Überblick über die Situation verschaffen. Wurde jemand verletzt? Welche Schäden sind an den Fahrzeugen entstanden? Gerade für die Prüfung des Schadens wird häufig ein Kfz-Gutachten in Auftrag gegeben, dass ein Sachverständiger durchführt. Meist handelt es sich hierbei um einen TÜV-Gutachter.
Inhalt dieses Ratgebers
Was ist ein TÜV-Sachverständiger?
Da der Begriff des Gutachters nicht geschützt ist, kann sich jeder als solcher bezeichnen. Ist es Sache des Gerichts oder der Versicherung einen Sachverständigen mit der Untersuchung zu beauftragen, greifen sie zumeist auf einen TÜV-Gutachter zurück. Dies liegt darin begründet, dass dieser einen guten Leumund hat und das Gutachten somit am Ende mehr Gewicht besitzt. Bei einem anderen Prüfer könnte die Gegenpartei hingegen die Glaubhaftigkeit der Untersuchungsergebnisse anzweifeln und ein Gegengutachten in Auftrag geben.
Seine Glaubwürdigkeit verdankt der TÜV-Gutachter folgenden Eigenschaften:
- Er muss einen Eid leisten, unparteiisch,
- objektiv,
- unabhängig und
- weisungsfrei zu handeln.
- Seine Arbeit muss er äußerst gewissenhaft erledigen und
- ein Experte auf seinem Gebiet sein.
Welche Aufgaben hat ein TÜV-Sachverständiger?
Diese Untersuchung darf nur durch zertifizierte TÜV-Gutachter durchgeführt werden und soll Sicherheitsmängel (z. B. abgefahrene Reifen, Bremsprobleme) am Fahrzeug aufzeigen, bevor sich diese zu einem ernsthaften Risiko im Verkehr entwickeln.
Neben der technischen Überprüfung von Kraftfahrzeugen ist der TÜV-Gutachter auch für den Sicherheitscheck anderer technischer Geräte und die Überwachung des Fahrerlaubniswesens zuständig. Außerdem kann er nach einem Verkehrsunfall damit beauftragt werden, ein Unfallgutachten zu erstellen, damit die Versicherung die Schadensregulierung vornehmen kann.
Was macht der TÜV-Gutachter bei einem Unfallgutachten?
Hat es gekracht und ist glücklicherweise nur ein Blechschaden zu verzeichnen, interessiert die Beteiligten in der Regel zunächst, welche Kosten nun auf sie zukommen werden und wer für diese aufkommen muss. Sowohl die Sache mit den Reparaturkosten als auch die Schuldfrage, die darüber entscheidet, welche Versicherung für die Schadensregulierung zuständig ist, kann durch ein Unfallgutachten beantwortet werden.
Dabei ist es an dem TÜV-Gutachter zu ermitteln, welchen finanziellen Wertverlust der jeweilige Wagen durch den Unfall zu verzeichnen hat. Dafür rekonstruiert er, welchen Wert das Fahrzeug vorher besaß und wie viel es aktuell noch wert ist. Er kalkuliert darüber hinaus noch, wie hoch die Reparaturkosten vermutlich ausfallen werden und damit auch, ob sich eine Reparatur überhaupt noch lohnt. Außerdem überschlägt der TÜV-Gutachter, wie lange die Reparatur dauern wird und der Verunfallte auf einen Ersatzwagen angewiesen ist.
Diese Informationen erhält z. B. die Versicherung durch den TÜV-Gutachter:
- Um welchen Fahrzeugtyp handelt es sich im vorliegenden Fall und über welche Sonderausstattung verfügt er?
- Welchen Schaden hat der Unfall nachweislich angerichtet? Dokumentation der Schäden mittels Fotos
- Gab es bereits Vorschäden, die nichts mit dem Unfall zu tun haben?
- Was muss repariert werden?
- Wie viel Zeit wird die Reparatur voraussichtlich in Anspruch nehmen?
- Welche Kosten sind dadurch zu erwarten?
- Welchen Restwert hat das Kraftfahrzeug aktuell?
- Wie hoch wäre sein Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden?
- Welche Wertminderung ist infolge des Unfalls zu verzeichnen?
Indem es die am Fahrzeug vorhandenen Schäden dokumentiert, dient das Gutachten des TÜVs der Beweissicherung und Wahrheitsfindung. Durch die Gegenüberstellung von Reparaturkosten und den Ausgaben für ein vergleichbares Modell wird auch für den Laien schnell deutlich, ob sich die Reparatur des Wagens noch lohnt oder das Geld nicht besser in ein anderes Fahrzeug investiert werden sollte. Durch die Einschätzung des TÜV-Gutachters, was die Reparaturdauer anbelangt, können die Betroffenen auch gleich abwägen, ob sich die Anschaffung eines Mietwagens lohnt.
Darüber hinaus ermittelt der TÜV-Gutachter auch den merkantilen Minderwert, der angibt, wie viel der Wagen nach den notwendigen Reparaturen auf dem freien Markt noch wert ist, wenn ihn sein Besitzer verkaufen wollte. Da ein Unfallwagen stets das Risiko weiterer verborgener Mängel birgt, sinkt sein Wert automatisch.
Wer kann den TÜV-Gutachter beauftragen?
Einen TÜV-Gutachter auszuwählen, können Sie jedoch auch anderen, z. B. Ihrem Anwalt oder der Werkstatt, überlassen. Neben Ihnen sind auch die Versicherungen dazu berechtigt und daran interessiert, ein Expertengutachten in Auftrag zu geben, um die Schadensregulierung durchführen zu können.
Auch das Gericht hat die Möglichkeit zur Klärung des Sachverhalts einen TÜV-Gutachter zu beauftragen, wenn ihm in einem Streitfall zwei unterschiedliche Kfz-Gutachten vorliegen, die stark voneinander abweichen.
TÜV-Gutachter: Welche Kosten entstehen und wer trägt sie?
Ist ein Betroffener nicht für den Verkehrsunfall verantwortlich und beauftragt einen TÜV-Gutachter, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für diesen übernehmen – selbst dann, wenn bereits ein Gutachten vorliegt.
Wie teuer ein solches Gutachten werden kann, lässt sich nicht pauschal beantworten, da es keine allgemein verbindlichen Preise gibt. In der Regel wird ein gewisser Prozentsatz vom Schadenswert als Gehalt für den TÜV-Gutachter in Rechnung gestellt. Je geringer die Schadenssumme, umso höher ist üblicherweise der zu Grunde gelegte prozentuale Anteil.
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