Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im dichten Verkehrsgedränge der Großstadt und schon ist es geschehen: ein Verkehrsunfall – selbstverschuldet. Im ersten Moment sitzt der Schreck tief. Doch wie reagieren Sie richtig, wenn Sie einen Kfz-Unfall selbst verursacht haben? Und mit welchen Konsequenzen müssen Sie nach derartigen Unfällen rechnen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt dieses Ratgebers
Erhöhtes Unfallrisiko aufgrund von Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr

Nur kurz eine SMS schreiben, Zigarette anzünden, einen Schluck trinken: Es gibt zahlreiche Ablenkungen, die am Steuer eines Autos zu schwerwiegenden Konsequenzen führen können. Schon ein kurzer Blick aufs Display des Smartphones genügt, um etwa eine rote Ampel oder einen Radfahrer zu übersehen.
Auch deshalb ist dieser Verkehrsverstoß seit der Punktereform im Mai 2014 mit einer strengeren Ahndung versehen: Neben einem Punkt in Flensburg droht ein Bußgeld von 60 Euro. Doch auch dies kann viele Autofahrer nicht schrecken. Sie unterschätzen Ihre Fähigkeiten am Lenkrad und die Bedeutung von Ablenkungen im Straßenverkehr.
Neben dem Handy gibt es jedoch noch viele weitere Irritationen, die den Fahrer in einer Verkehrssituation ablenken und so einen Unfall provozieren können: Trinken, Essen, Streiten, das Bedienen des Navigationsgeräts während der Fahrt, Trunkenheitsfahrten usf.
Wenn der Fahrer dann das Bremssignal des Vordermannes übersieht, ist der Auffahrunfall – selbst verschuldet – schnell geschehen.
Selbstverschuldeter Unfall durch Handy am Steuer – Eine Statistik
Statistisch gesehen zählt das Handy am Steuer mittlerweile gar neben überhöhter Geschwindigkeit zu den häufigsten Unfallursachen. Die Benutzung des Telefons lässt das Unfallrisiko um das Vierfache steigen. Nicht selten finden die Retter im Fußraum des Fahrers ein eingeschaltetes Mobiltelefon, das auf Ablenkung als Unfallursache hinweisen kann. Die Dunkelziffer ist hoch.
Selbstverschuldeter Unfall bei Abstandsverstößen
Nicht nur die Ablenkung wird unterschätzt. Ein selbstverschuldeter Unfall ist nicht zuletzt auch auf Verstöße gegen die gebotenen Mindestabstände im Straßenverkehr zurückzuführen. Diese orientieren sich in der Regel an den notwendigen Bremswegen, die sich je nach gefahrener Geschwindigkeit bestimmen lassen.

Halten Sie den nötigen Abstand nicht ein und Ihr Vordermann bremst plötzlich – etwa um einen Wildunfall zu vermeiden – genügt der Bremsweg nicht, und Sie fahren auf das vor Ihnen befindliche Auto auf. Auch hier kann Ihnen bei dem Unfall aufgrund des Abstandsverstoßes zumindest eine Teilschuld an dem anschließenden Auffahrunfall gegeben werden.
Die Strafen können bei selbstverschuldeten Unfällen jedoch noch weiter reichen: Neben Punkten und Bußgeldern oder Geldstrafen kann auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen!
Selbstverschuldeter Unfall: Zahlen Teilkasko und Vollkasko?
Wenn Sie einen Unfall verursachen, tritt nicht jede Versicherung für den entstandenen Schaden ein. Als Unfallverursacher müssen Sie die Kosten zumeist selbst tragen bzw. über Ihre Kfz-Versicherung regulieren lassen. Doch zahlen Vollkasko und Teilkasko, wenn der Unfall selbst verschuldet ist, auch die Schäden an Ihrem eigenen Auto?
In der Regel sind durch die Teilkasko nur selten komplette Unfallschäden abgedeckt. Gegebenenfalls zahlt die Haftpflicht bei Selbstverschulden, je nachdem, welche Punkte bei Abschluss mit den Versicherungen abgedeckt wurden.
Greift die Vollkasko bei selbstverschuldetem Unfall? Die Vollkasko hingegen zahlt, sobald es zum Unfall kommt – je nach Versicherer können hier jedoch auch besondere Klauseln in den Policen auftauchen.
Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer, welcher Schaden am Auto abgedeckt wird. In der Regel greift die Vollkasko, wenn ein Unfall selbst verschuldet wurde. Allerdings übernimmt auch diese oftmals keine Schadensersatzansprüche für den Fall von Personenschäden.
Haben Sie einen Unfall selbst verursacht, kann die Versicherung Sie aufgrund dessen hochstufen und die Versicherungsbeiträge erhöhen.
Autounfall verursacht – Was tun?

Ein selbstverschuldeter Unfall kann auch ohne Polizei vonstatten gehen. Sind nur geringe Schäden am Auto zu beklagen, können Sie mit dem Geschädigten die Personen- und Versicherungsdaten austauschen. Melden Sie hiernach den Unfall bei Ihrer Versicherung.
Beachten Sie: Unterschreiben Sie nie ein Schuldeingeständnis nach einem Unfall. Dies kann spätere Ansprüche zunichtemachen, wenn dem Unfallgegner doch eine Teilschuld angelastet werden kann. Besonders ein selbstverschuldeter Unfall macht viele Menschen nervös und leicht panisch. Klare Gedanken sind nicht immer möglich und da ist nach dem Autounfall die Schuldfrage allzu überhastet beantwortet.
Rufen Sie nach einem Verkehrsunfall daher stets die Polizei, um die Unfallaufnahme zu ermöglichen. Fahren Sie in keinem Fall mit Ihrem Kfz einfach weiter! Auch bei einem geringen Parkschaden, den Sie selbst verursacht haben, können drastische Strafen aufgrund einer Fahrerflucht drohen, wenn Sie den Unfallort einfach verlassen.
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