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Nach einem Unfall die Schuldfrage klären: Beachten Sie diese Tipps

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Schuldzuweisungen sind nach einem Verkehrsunfall an der Tagesordnung. Entweder ist jede Partei davon überzeugt, dass sie an dem Unfall keine Schuld trifft oder sie möchte von ihre Fehler ablenken. Schnell steht nach einem Unfall die Schuldfrage im Zentrum. Wir gehen in diesem Ratgeber darauf ein, wie am Unfallort mit der Schuldfrage umzugehen ist.

Nähere Informationen zum Thema „Schuldfrage“ finden Sie auf den folgenden Seiten:

  • Schuldfrage beim Auffahrunfall
  • Unverschuldeter Unfall
  • Schuldanerkenntnis
  • Wer zahlt was, wenn am Unfall beide schuld sind?
  • Haftungsquoten beim Verkehrsunfall
  • Euronotruf
  • Mitschuld

Inhalt dieses Ratgebers

  • Wie ist nach einem Autounfall die Schuldfrage zu klären?
    • Unfall ohne Polizei klären: Beweissicherung und Unfallbericht sind das A und O
    • Verkehrsunfall: Wenn die Schuldfrage unklar bleibt, besser die Polizei rufen
  • Was hat die Versicherung mit der Schuldfrage zu tun?
    • Weitere interessante Ratgeber:

Wie ist nach einem Autounfall die Schuldfrage zu klären?

Unfall ohne Polizei: Die Schuldfrage kann im Nachhinein geklärt werden.
Unfall ohne Polizei: Die Schuldfrage kann im Nachhinein geklärt werden.

Bevor  nach einem Unfall die Schuldfrage geklärt wird, sollten sich die Parteien die Frage stellen, ob es wohl besser wäre, die Polizei zu rufen. Aus Sicht der Versicherer sind erst ab einem Schadenswert von 750 Euro die Beamten hinzuzuziehen. Liegt der Schaden unter dieser Grenze, gibt sich die Versicherung häufig auch mit Fotos als Beweis zufrieden.

Ist sich jedoch ein Betroffener unsicher oder kann den Schadenswert nicht einschätzen, sollte die Polizei hinzugezogen werden. Experten raten sogar dazu, die Polizei immer zu rufen, um im Ernstfall einen ausführlichen Bericht des Unfalls zu haben.

Unfall ohne Polizei klären: Beweissicherung und Unfallbericht sind das A und O

Entschließen sich die Unfallbeteiligten, die Schuldfrage nach einem Unfall unter sich auszumachen, so sollte unbedingt ein Unfallbericht ausgefüllt werden. Dieser hält den Unfallhergang, den Schaden am Auto und die wichtigsten Fakten fest.

Von Schuldzuweisungen oder einem rauen Umgangston sollte abgesehen werden, der Bericht ist möglichst neutral formulieren. Nach einem Unfall wird die Schuldfrage zu einem späteren Augenblick geklärt. Ein Schuldanerkenntnis sollte weder ausgesprochen, noch verlangt werden.

Da nun auch die Beweissicherung in den Händen der Parteien liegt, ist es ratsam, Fotos von den Schäden an dem Kfz und vom Unfallort anzufertigen.

Verkehrsunfall: Wenn die Schuldfrage unklar bleibt, besser die Polizei rufen

Auch wenn die Schuldfrage nach dem Unfall vermeintlich geklärt ist, folgt häufig im Nachhinein das böse Erwachen: Der Unfallverursacher will von seiner Schuld nichts mehr wissen und er behauptet, nach dem Autounfall sei die Schuldfrage immer noch ungeklärt.

Die Versicherung des vermeintlichen Unfallverursachers beauftragt dann, wenn die Schuldfrage nach einem Autounfall offen ist, einen Gutachter. Dieser versucht anhand der Schäden an den Fahrzeugen den Verkehrsunfall zu rekonstruieren.

Um solche Szenarien zu vermeiden, sollte die Polizei immer zu einem Verkehrsunfall hinzugerufen werden. Auch diese kann nicht ad hoc nach einem Unfall die Schuldfrage klären. Beachten Sie allerdings, dass eine Gebühr anfallen kann, wenn die Beamten für Unfälle mit kleineren Schäden ausrücken. Dafür können die Beamten einen polizeilichen Unfallprotokoll anfertigen und die Beweise sichern.

Was hat die Versicherung mit der Schuldfrage zu tun?

Nach einem Unfall ist die Schuldfrage ungeklärt. Die Versicherung kann dann einen Gutachter hinzuziehen.
Nach einem Unfall ist die Schuldfrage ungeklärt. Die Versicherung kann dann einen Gutachter hinzuziehen.

Nach einem Unfall ist die Schuldfrage auch für Versicherungen zentral. Trägt ein Unfallverursacher die volle Schuld, muss seine Haftpflicht­versicherung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug regulieren.

Insofern ist diese bestrebt, die Schuld auf beiden Schultern zu verteilen oder gar dem anderen Unfallgegner den Fehler in die Schuhe zu schieben. Kommt es zu solchen oder ähnlichen Versuchen der Versicherung, sollte unbedingt ein Anwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden, denn dieser kennt sich im Verkehrsrecht bestens aus. Der Rechtsanwalt setzt sich dann mit dem Unfall und der Schuldfrage auseinander und vertritt das Unfallopfer.

Kann die Frage nach der Schuld nicht geklärt werden, treffen sich die Unfallgegner wohl vor Gericht wieder. Dieses versucht mit der Hilfe von Gutachtern und Zeugen der Sache auf den Grund zu gehen und die Schuldfrage final zu klären.

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