Kommt es auf den Straßen zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, entstehen in aller Regel auch Ansprüche auf Schmerzensgeld. Ob Schleudertrauma oder schwerwiegendere Verletzungen: Grundsätzlich können Geschädigte gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung Schadensersatzansprüche aus Schmerzensgeld geltend machen. Doch was geschieht bei einer Zahlungsverweigerung? Können Sie das Schmerzensgeld auch einklagen?
Inhalt dieses Ratgebers
Müssen Sie das Schmerzensgeld immer einklagen?
In der Regel bietet es sich zwar stets an, einen Anwalt für Verkehrsrecht nach einem Verkehrsunfall hinzuziehen, wenn sich Probleme bei der Schadensregulierung ergeben. Es muss dann jedoch nicht automatisch immer zu einem Zivilverfahren kommen, in dem Sie Ihre Ansprüche auch vor einem Gericht durchsetzen müssen.

Vor allem beim Schmerzensgeld kann es dann jedoch auch schon mal Uneinigkeiten über die Schmerzensgeldhöhe und den generellen Anspruch geben.
Verweigert die Versicherung den Ausgleich der geforderten Summe, kann dann oft nur noch der Weg über eine Klage führen. Das Schmerzensgeld wird dabei nach Antragstellung durch die zusätzliche Bewertung und Prüfung des Gerichtes festgelegt, zugesprochen oder aber abgelehnt.
Brauchen Sie einen Anwalt für die Klage auf Schmerzensgeld?
Grundsätzlich besteht der Anwaltszwang in Zivilverfahren nicht automatisch, das bedeutet, Sie könnten sich auch selbst gerichtlich vertreten. Ab einer Forderungssumme von mehr als 5.000 Euro jedoch ist nicht mehr das Amtsgericht, sondern das jeweilige Landgericht zuständig.
Wollen Sie nach einem Unfall Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld einklagen und vor einem Landgericht geltend machen, müssen Sie deshalb einen Anwalt mit der Antragseinreichung und gerichtlichen Vertretung beauftragen. Zunächst können dadurch zusätzliche Kosten für Sie entstehen. Aber: Erhalten Sie in der Angelegenheit recht, werden Ihre Anwalts- und Gerichtskosten in aller Regel dem Schuldner auferlegt.

Ein durch Sie beauftragter Anwalt sollte Sie vorab auch immer über die möglichen Risiken eines gerichtlichen Verfahrens aufklären und die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen. Sieht er keine Chance, dass Sie das Schmerzensgeld erfolgreich einklagen können, sollte er Sie vor jeder Klageschrift darauf hinweisen.
Das Prozessrisiko bedeutet nämlich im schlimmsten Fall, dass Sie trotz Klage kein Schmerzensgeld erhalten und zusätzlich noch hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen haben.
Wie lange dauert die Klage auf Schmerzensgeld?
Ebenso wie bei der außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld erscheint eine Aussage zur Dauer, die ein Zivilprozess einnehmen kann, unmöglich zu treffen. Je nach Auslastung des angerufenen Gerichtes, möglichen weiteren angeforderten Gutachten, die erstellt werden müssen, und der Anzahl der Streitpunkte, kann sich die Klage auf Schmerzensgeld erheblich in die Länge ziehen.
Nicht selten ziehen Versicherungen solche Prozesse in die Länge, um ein Einknicken des Klägers zu provozieren, nicht zuletzt auch wegen der zusätzlichen finanziellen Belastung. Solche Schmerzensgeldprozesse können sich dann schon einmal über mehrere Jahre hinziehen.
Gerade bei vergleichsweise geringen Schäden infolge eines Unfalls mit dem Auto, ist der Gang vor Gericht nicht immer zielführend. Jeder Geschädigte muss am Ende selbst entscheiden, ob sich die Strapazen angesichts seiner erlittenen Verletzung tatsächlich lohnen.
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