Logo Verkehrsunfall
Aktuelle Seite: Startseite / Schmerzensgeld nach einem Unfall – Welche Ansprüche haben Sie? / Schmerzensgeld – Einklagen, weil sich die Versicherung der Zahlung verweigert?

Schmerzensgeld – Einklagen, weil sich die Versicherung der Zahlung verweigert?

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Kommt es auf den Straßen zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, entstehen in aller Regel auch Ansprüche auf Schmerzensgeld. Ob Schleudertrauma oder schwerwiegendere Verletzungen: Grundsätzlich können Geschädigte gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Haftpflicht­versicherung Schadensersatzansprüche aus Schmerzensgeld geltend machen. Doch was geschieht bei einer Zahlungsverweigerung? Können Sie das Schmerzensgeld auch einklagen?

Inhalt dieses Ratgebers

  • Müssen Sie das Schmerzensgeld immer einklagen?
    • Brauchen Sie einen Anwalt für die Klage auf Schmerzensgeld?
  • Wie lange dauert die Klage auf Schmerzensgeld?
    • Weitere interessante Ratgeber:

Müssen Sie das Schmerzensgeld immer einklagen?

In der Regel bietet es sich zwar stets an, einen Anwalt für Verkehrsrecht nach einem Verkehrsunfall hinzuziehen, wenn sich Probleme bei der Schadensregulierung ergeben. Es muss dann jedoch nicht automatisch immer zu einem Zivilverfahren kommen, in dem Sie Ihre Ansprüche auch vor einem Gericht durchsetzen müssen.

Zunächst können alle Vorgänge im Dialog mit der in Haftung zu nehmenden Versicherung erläutert werden. Den Schadensersatz, zu dem auch ein möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld für den erlittenen Schaden zählt, regulieren die Versicherer zumeist noch immer über kurz oder lang ohne ein Klageverfahren.
Können Sie das Schmerzensgeld einklagen?
Können Sie das Schmerzensgeld einklagen?

Vor allem beim Schmerzensgeld kann es dann jedoch auch schon mal Uneinigkeiten über die Schmerzens­geldhöhe und den generellen Anspruch geben.

Verweigert die Versicherung den Ausgleich der geforderten Summe, kann dann oft nur noch der Weg über eine Klage führen. Das Schmerzensgeld wird dabei nach Antragstellung durch die zusätzliche Bewertung und Prüfung des Gerichtes festgelegt, zugesprochen oder aber abgelehnt.

Brauchen Sie einen Anwalt für die Klage auf Schmerzensgeld?

Grundsätzlich besteht der Anwaltszwang in Zivilverfahren nicht automatisch, das bedeutet, Sie könnten sich auch selbst gerichtlich vertreten. Ab einer Forderungssumme von mehr als 5.000 Euro jedoch ist nicht mehr das Amtsgericht, sondern das jeweilige Landgericht zuständig.

Nach § 78 Absatz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) gilt vor Landgerichten und Oberlandesgerichten die Pflicht zur anwaltlichen Vertretung.

Wollen Sie nach einem Unfall Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld einklagen und vor einem Landgericht geltend machen, müssen Sie deshalb einen Anwalt mit der Antragseinreichung und gerichtlichen Vertretung beauftragen. Zunächst können dadurch zusätzliche Kosten für Sie entstehen. Aber: Erhalten Sie in der Angelegenheit recht, werden Ihre Anwalts- und Gerichtskosten in aller Regel dem Schuldner auferlegt.

Schmerzengeld einklagen: Das ist nicht immer nötig!
Schmerzengeld einklagen: Das ist nicht immer nötig!

Ein durch Sie beauftragter Anwalt sollte Sie vorab auch immer über die möglichen Risiken eines gerichtlichen Verfahrens aufklären und die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen. Sieht er keine Chance, dass Sie das Schmerzensgeld erfolgreich einklagen können, sollte er Sie vor jeder Klageschrift darauf hinweisen.

Das Prozessrisiko bedeutet nämlich im schlimmsten Fall, dass Sie trotz Klage kein Schmerzensgeld erhalten und zusätzlich noch hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen haben.

Wie lange dauert die Klage auf Schmerzensgeld?

Ebenso wie bei der außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld erscheint eine Aussage zur Dauer, die ein Zivilprozess einnehmen kann, unmöglich zu treffen. Je nach Auslastung des angerufenen Gerichtes, möglichen weiteren angeforderten Gutachten, die erstellt werden müssen, und der Anzahl der Streitpunkte, kann sich die Klage auf Schmerzensgeld erheblich in die Länge ziehen.

Nicht selten ziehen Versicherungen solche Prozesse in die Länge, um ein Einknicken des Klägers zu provozieren, nicht zuletzt auch wegen der zusätzlichen finanziellen Belastung. Solche Schmerzensgeldprozesse können sich dann schon einmal über mehrere Jahre hinziehen.

Gerade bei vergleichsweise geringen Schäden infolge eines Unfalls mit dem Auto, ist der Gang vor Gericht nicht immer zielführend. Jeder Geschädigte muss am Ende selbst entscheiden, ob sich die Strapazen angesichts seiner erlittenen Verletzung tatsächlich lohnen.

Besonders wenn Sie das Schmerzensgeld gegenüber Versicherern einklagen wollen, benötigen Sie häufig einen langen Atem.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (26 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5)
Schmerzensgeld – Einklagen, weil sich die Versicherung der Zahlung verweigert?
4.1 5 26
Loading...

Weitere interessante Ratgeber:

  • Schmerzensgeld: Wo beantragen Sie die Entschädigung?
  • Schmerzensgeld - Kann die Höhe der Ansprüche exakt beziffert werden?
  • Ansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend machen
  • Schmerzensgeld nach einem Unfall - Welche Ansprüche haben Sie?
  • Schmerzensgeld - Ist die Dauer bis zur Auszahlung festgeschrieben?
  • Schmerzensgeld für eine Posttraumatische Belastungsstörung – ist das möglich?
  • Schadensminderungspflicht verletzt – was zahlt die Versicherung?

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Unfallkategorien

  • Auffahrunfall
  • Autobahnunfall
  • E-Scooter Unfall
  • Fahrradunfall
  • Gefahrgutunfall
  • Lkw-Unfall
  • Massenkarambolage
  • Motorradunfall
  • Parkunfall
  • Reifenpanne
  • Selbstverschuldeter Unfall
  • Tier überfahren
  • Tödlicher Unfall
  • Traktorunfall
  • Unfall im Ausland
  • Unfall mit Mietwagen
  • Unfall ohne TÜV
  • Wildunfall

Vor Ort

  • Auto abschleppen
  • eCall-Notrufsystem
  • Erste Hilfe
  • Fahrerflucht
  • Gaffer & Schaulustige
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Polizeikontrolle
  • Rettungsgasse
  • Rettungskarte
  • Unfallstelle absichern
  • Verbandskasten
  • Verhalten bei einem Unfall

Unfallaufnahme

  • Polizei zum Unfall rufen?
  • Schuldfrage
  • Unfallarten
  • Unfallbericht
  • Unfallskizze
  • Unfallhergang

Ansprüche nach dem Unfall

  • Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
  • Interimsfahrzeug
  • Schadensregulierung
  • Schmerzensgeld
  • Mietwagen nach Unfall
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Unfall in der Probezeit: Was passiert nun?

Gutachten

  • KFZ-Gutachten
  • Fiktive Abrechnung
  • Kostenvoranschlag
  • Restwert
  • Schadensersatz
  • Totalschaden
  • Unabhängiger Gutachter
  • Unfallgutachten
  • Unfallkosten
  • Versicherungsgutachter
  • Wertminderung

Weitere Ratgeber

  • Dashcam
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Euronotruf 112
  • Fahrlässigkeit
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Nach Unfall Anwalt nötig?
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Punkte in Flensburg
  • Vorsatz

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Verkehrsrecht-Kanzleien

Folgen Sie uns:

verkehrsunfall.org auf Facebook

Copyright © 2016-2021 verkehrsunfall.org | Alle Angaben ohne Gewähr.

Bildnachweise | Impressum | Datenschutz | Haftungsausschluss | Über uns

Navigation
  • Auffahrunfall
  • Autobahnunfall
  • Fahrradunfall
  • Gefahrgutunfall
  • Lkw-Unfall
  • Massenkarambolage
  • Motorradunfall
  • Parkschaden
  • Reifenpanne
  • Selbstverschuldeter Unfall
  • Tödlicher Unfall
  • Traktorunfall
  • Unfall im Ausland
  • Unfall mit Mietwagen
  • Unfall ohne TÜV
  • Wildunfall
  • Fahrerflucht
  • unterlassene Hilfeleistung
  • Gaffer & Schaulustige
  • Verhalten bei einem Unfall
  • Rettungsgasse
  • Unfallstelle absichern
  • Erste Hilfe
  • Verbandskasten
  • Rettungskarte
  • eCall-System
  • Auto abschleppen
  • Polizei zum Unfall rufen?
  • Schuldfrage
  • Unfallbericht
  • Unfallskizze
  • Unfallhergang
  • Ansprüche nach einem Unfall
  • Schadensregulierung
  • Schmerzensgeld
  • Mietwagen nach Unfall
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Unfall in der Probezeit
  • Kfz-Gutachten
  • Fiktive Abrechnung
  • Kostenvoranschlag
  • Restwert
  • Schadensersatz
  • Totalschaden
  • Unabhängiger Gutachter
  • Unfallgutachten
  • Unfallkosten
  • Wertminderung
  • Dashcam
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Euronotruf 112
  • Fahrlässigkeit
  • Nötigung
  • Vorsatz
  • Verkehrsrecht-Kanzleien