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Schmerzensgeld für eine Posttraumatische Belastungsstörung – ist das möglich?

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Die Seele leidet häufig nachträglich

Begründet eine Posttraumatische Belastungsstörung Anspruch auf Schmerzensgeld?
Begründet eine Posttraumatische Belastungsstörung Anspruch auf Schmerzensgeld?

Erlebt ein Mensch ein gewaltvolles Ereignis, dann wird häufig nicht nur der Körper versehrt. Betroffene haben mitunter auch lange nach den Geschehnissen mit unterschiedlichen psychischen Problemen zu kämpfen.

War eine Erfahrung besonders belastend, kann sich dies in einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) äußern. Tritt eine solche PTBS nach einem Unfall im Straßenverkehr auf, dann ist es naheliegend, dass Betroffene Schadensersatzansprüche stellen möchten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie sich ein Schmerzensgeld aufgrund einer Posttraumatischen Belastungsstörung gestalten kann.

Inhalt dieses Ratgebers

  • Die Seele leidet häufig nachträglich
  • Was meint eine Posttraumatische Belastungsstörung eigentlich genau?
    • Wie kann eine PTBS nach einem Unfall aussehen?
  • Für eine PTBS Schmerzensgeld einfordern: Das sollten Betroffene beachten
    • So wurde in konkreten Fällen entschieden
    • Weitere interessante Ratgeber:

Was meint eine Posttraumatische Belastungsstörung eigentlich genau?

Zu Beginn sollte natürlich erst einmal eine Begriffsklärung erfolgen, denn hier ist von einem sehr spezifischen Verhaltensmuster die Rede.

Als Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) wird ein psychisches Krankheitsbild bezeichnet, welches durch eine verzögerte Reaktion auf ein besonders schwerwiegendes Ereignis folgt. Das Trauma – also die seelische Verletzung – war dann derart, dass die Psyche dieses auch nach längerer Zeit nicht oder nicht vollständig verarbeitet hat. Dies verursacht einen Zustand des konstanten Stresses.

Schmerzensgeld für PTBS - das ist durchaus möglich.
Schmerzensgeld für PTBS – das ist durchaus möglich.

Betroffene zeigen meist Symptome wie Angstzustände, Schlafstörungen und auch Flashbacks. Häufig wirkt sich eine PTBS auch psychosomatisch aus und bedingt in einem weiteren Verlauf andere psychische Störungen, welche sich bspw. wiederum in Drogenmissbrauch oder Suizidgefährdung entwickeln können – das Spektrum dieser Erkrankung ist also weit. PTBS betrifft bspw. häufig Soldaten und ehemalige Kriegsopfer.

Da hier eindeutig eine Verletzung psychischer Natur vorliegt, besteht in gesetzlich geregelten Fällen ein Anspruch auf Schmerzensgeld für eine Posttraumatische Belastungsstörung.

Dies hängt mit der rechtlichen Funktion des Schmerzensgeldes zusammen, welches im Groben zwei Aufgaben erfüllt: Zum einen bewirkt es eine Genugtuungsfunktion, da es ausgleichend wirkt. Zum anderen soll natürlich ein materieller Ausgleich geschaffen werden für das, was beschädigt wurde. Darüberhinaus haben Geschädigte ein grundsätzliches Recht auf Schadensersatz.

Hier zeichnet sich bereits das elementare Problem bei einem Schmerzensgeld für eine postraumatische Belastungsstörung ab: Es ist mitunter äußert schwierig, einen seelischen Schaden zu beziffern – pauschale Aussagen über die Höhe von einem Schmerzensgeld, welches wegen PTBS erbracht werden muss, können nicht getroffen werden.

Wie kann eine PTBS nach einem Unfall aussehen?

Eine PTBS nach einem Unfall kann sich unterschiedlich äußern.
Eine PTBS nach einem Unfall kann sich unterschiedlich äußern.

War ein Mensch in einen besonders schlimmen Crash verwickelt, dann kann durchaus eine posttraumatische Belastungsstörung nach diesem Verkehrsunfall auftreten. Dies äußert sich meistens durch:

  • Plötzliche Panikattacken und Angstzustände, vor allem in Fahrzeugen oder bei Aktionen im öffentlichen Verkehr
  • Schockstarre und/oder Lethargie
  • Das Gefühl der Hilflosigkeit
  • Schlafstörungen und Alpträume über die Ereignisse

Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass nicht alle nachträglichen Belastungen als PTBS gelten. Nach einem schweren Autounfall sind Schockzustände und Verunsicherungen weitestgehend üblich; erst wenn sich diese Verfassung über mehrere Monate erstreckt und diese den Alltag des Betroffenen erheblich behindert, kann von einem PTBS gesprochen werden bzw. ein Schmerzensgeld für diese posttraumatische Belastungsstörung eingefordert werden. Nur weil eine Person auch Monate später beim Fahren noch leichte Beklemmungen fühlt, stellt dies nicht zwangsläufig ein unaufgearbeitetes Trauma dar.

Für eine PTBS Schmerzensgeld einfordern: Das sollten Betroffene beachten

Als erstes ist es natürlich wichtig, dass eine andere Person nachweislich Schuld an der Situation trägt. So kann ein Schmerzensgeld für eine Posttraumatische Belastungsstörung nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich dann in Anspruch genommen werden, wenn der besagte Unfall nicht oder nur teilweise durch ein eigenes Verschulden entstanden ist.

Weiterhin muss, wie bereits angedeutet, eine nachweisbare PTBS vorliegen, welche sich eindeutig auf den Verkehrsunfall zurückführen lässt. Hier stellt sich für Betroffene natürlich die Frage, ob immer ein Attest benötigt wird.

Möchten Sie für eine PTBS Schmerzensgeld geltend machen, wird meist ein Attest nötig.
Möchten Sie für eine PTBS Schmerzensgeld geltend machen, wird meist ein Attest nötig.

Diesbezüglich gibt es bis dato keine gesetzlich fixierte Handhabe. Betroffene sollten sich jedoch darauf einstellen, dass in den meisten Fällen ein Nachweis über ihre Erkrankung verlangt wird. In der Regel müssen Sie also selbst tätig werden: Um einen Anspruch durchzusetzen, müssen relevante Tatsachen vorgetragen und nachgewiesen werden.

Möchten Sie Schmerzensgeld für eine Posttraumatische Belastungsstörung erhalten und Sie waren bereits in Behandlung, ist es natürlich von Vorteil, Ihrem Antrag entsprechende Nachweise beizufügen: Arztbriefe, Diagnosen, Atteste und ähnliches. Auf die Art können die bearbeitenden Stellen das Ausmaß der Schäden besser einschätzen.

Grundsätzlich können Sie versuchen, Schmerzensgeldansprüche außergerichtlich zu klären und sich direkt mit dem Schädiger bzw. der gegnerischen Versicherung in Verbindung zu setzen.

Da es sich jedoch bei einem Schmerzensgeld für eine posttraumatische Belastungsstörung zumeist um eine schwerwiegende und sensible Angelegenheit handelt, wird meistens direkt der Gang zum Anwalt gewählt. Solche Schmerzensgeldforderungen gehen in der Regel auch stets mit der Veranschlagung einer konkreten Summe einher. Diese können sich zwar an ähnlichen Urteilen oder anderen Schmerzensgeldtabellen orientieren, der Ausgang kann jedoch mitunter nur schwer vorhergesagt werden und liegt letzten Endes bei der richtenden Instanz.

So wurde in konkreten Fällen entschieden

Es existiert keine feste Schmerzensgeldtabelle für eine posttraumatische Belastungsstörung.
Es existiert keine feste Schmerzensgeldtabelle für eine posttraumatische Belastungsstörung.

Da es sich um ein Krankheitsbild handelt, welches sehr vielfältig ausgeprägt sein kann, bemisst sich die Höhe vom Schmerzensgeld nach einer Posttraumatischen Belastungsstörung an den konkreten Umständen des Klägers. Wie in vielen Rechtsfällen gilt also auch hier: Der Einzelfall entscheidet.

Das ist nur sinnvoll, anders als bei einem Blechschaden gibt es für die Tragweite seelischer Auswirkungen keinen Maßstab. Letzten Endes sollte das angesetzte Schmerzensgeld natürlich verhältnismäßig sein, bleibt jedoch eine subjektive Einschätzung. Es gibt also keine feste Schmerzensgeldtabelle für die Posttraumatische Belastungsstörung.

Je nach Unfallhergang und Art des Schadens werden für die Höhe vom individuellen Schmerzensgeld für eine posttraumatische Belastungsstörung häufig folgende Umstände betrachtet:

  • Welche genauen psychischen Folgeschäden hat der Kläger davon getragen?
  • Inwiefern beeinflussen diese die Lebensführung?
  • Wurde die Erwerbsfähigkeit durch den verursachten Schaden vermindert?
  • Sind die Folgeschäden auf absehbare Zeit endlich oder dauerhaft?

Anbei drei konkrete Beispiele aus der Rechtsprechung:

Akten­zeichenSymp­tomeSchmer­zens­geld
OLG Schles­wig, Az.: 7 U 76/07Post­trau­ma­tische Angst­zu­stän­de, Auf­ga­be des Be­rufes30.000 Euro
OLG Saar­land, 4 U 326/03 - 5/05HWS-Schleu­der­trau­ma, Gehör­scha­den, blei­ben­de psy­chische Beein­träch­tigung23.210 Euro
OLG Frank­furt, Az. 4 U 26/95Schädel­prel­lungen, diver­se Distor­sionen, Amne­sie, ver­min­derte Er­werbs­fähig­keit, psy­chische Dauer­fol­gen 6.775 Euro
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