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Schadensminderungspflicht verletzt – was zahlt die Versicherung?

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Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB

Nach einem Unfall hat der Geschädigte die sogenannte Schadensminderungspflicht.
Nach einem Unfall hat der Geschädigte die sogenannte Schadensminderungspflicht.

Wenn bei einem Autounfall Schäden entstanden sind, hat der Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz. Jedoch hat er nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, und zwar die sogenannte Schadensminderungspflicht.

Im § 254 BGB wird die Schadensminderungspflicht, oder auch die Schadensminderungsobliegenheit, festgehalten:

(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

Demnach ist der Geschädigte, also der, der einen Schadenersatzanspruch geltend machen kann, dazu verpflichtet, nach einem Autounfall den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden und diesen so gering wie möglich zu halten.

Es wird von ihm verlangt, unnötige Kosten, beispielsweise vermeidbare Reparaturkosten im Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung und Schadensminderung zu vermeiden. Darüber hinaus muss der Geschädigte die Unfallfolgen möglichst zügig beseitigen, damit nicht zu viele Ausfallzeiten und somit Kosten entstehen.

Zur Schadensminderungspflicht nach einem KFZ-Unfall gehört auch, dass der Geschädigte bei der Anmietung eines Ersatzautos Preisvergleiche macht und einen günstigen Wagen nimmt. Es wird allerdings nicht verlangt, dass er eine umfassende Marktforschung betreibt.

Inhalt dieses Ratgebers

  • Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB
  • Was passiert, wenn die Schadensminderungspflicht verletzt wird?
    • Weitere interessante Ratgeber:

Was passiert, wenn die Schadensminderungspflicht verletzt wird?

Wenn die Schadensminderungspflicht verletzt wird, kann die Versicherung die Ersatzansprüche kürzen.
Wenn die Schadensminderungspflicht verletzt wird, kann die Versicherung die Ersatzansprüche kürzen.

In der Regel zahlt die Versicherung des Unfallgegners den Schaden, wenn nach dem Unfall die Schadensregulierung veranlasst wurde. Bei einer Verletzung der Schadensminderungspflicht kann die Versicherung dem Geschädigten aber die zustehenden Ersatzansprüche kürzen oder komplett streichen.

Der Umfang des zu leistenden Schadenersatzes hängt dann davon ab, inwiefern der Schaden von dem Schädiger verursacht worden ist. Das gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Geschädigten darauf beschränkt, dass er den Schaden nicht abgewendet oder gemindert hat.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie als Geschädigter die Schadensminderungspflicht nicht verletzt haben, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren, um den Schadenersatz zu erhalten.

Den Geschädigten kann auch ein Mitverschulden treffen, wenn er den Schädiger nicht über einen hohen Schaden informiert oder es unterlässt, diesen abzuwenden oder zu mindern. Dazu zählt unter anderem auch, dem Schädiger mitzuteilen, dass der Geschädigte nicht in der Lage ist, die Schadensbeseitigung aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren, um im Vorfeld größere Schäden in Form von Folgekosten zu vermeiden.
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