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Schadensmeldung – Die Notwendigkeit, einen Unfall zu melden

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Weshalb es wichtig ist, einen Kfz-Schaden zu melden

Nach einem Unfall an Ihrem Kfz, sollte eine Schadensmeldung an die Versicherung rausgehen.
Nach einem Unfall an Ihrem Kfz, sollte eine Schadensmeldung an die Versicherung rausgehen.

Sobald ein Verkehrsunfall passiert und Sie als Fahrer daran beteiligt sind, stellen sich mehrere Fragen. Was ist als Nächstes zu tun? Wie sollte richtig reagiert werden? Aber auch wenn der Ablauf vor Ort geläufig ist, stellen sich später Fragen, wie die Schadensregulierung abläuft. Insgesamt sind Unfälle nicht nur ärgerlich, sondern es gibt auch allerhand Regeln zu befolgen, um den eigentlichen Zustand wiederherzustellen.

Auch wenn in versicherungsrelevanten Dingen die Kfz-Schadensmeldung eine tragende Rolle spielt, sollte sich nach dem Unfall zunächst um eventuell verletzte Personen gekümmert (Erste-Hilfe sollten Sie anwenden) und die Unfallstelle gesichert werden. Erst danach sind mit den anderen beteiligten Personen des Unfalls die Versicherungsdaten auszutauschen, damit jeder für sich bei der Versicherung den Schaden melden kann. Wenn eine Schadensmeldung von Ihrem Kfz bei der Versicherungsgesellschaft eingeht, wird der Schaden ordnungsgemäß reguliert.

In dem folgenden Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Schadensmeldung, ob ein Formular benötigt wird oder worauf noch zu achten ist, damit Sie Ihren Unfallschaden richtig melden.

Inhalt dieses Ratgebers

  • Weshalb es wichtig ist, einen Kfz-Schaden zu melden
    • Die Versicherung benötigt eine Schadensmeldung
    • Welche Angaben sollten Sie in der Schadensmeldung der Versicherung mitteilen?
    • Sie sollten eine Schadensmeldung auch bei einem unverschuldeten Unfall vornehmen
    • Weitere interessante Ratgeber:

Die Versicherung benötigt eine Schadensmeldung

Wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt waren, braucht Ihr Kfz-Versicherungsanbieter im Nachhinein von Ihnen eine Unfallmeldung. Ein extra Formular muss dafür nicht ausgefüllt werden. In der Regel haben Sie die nötigen Kontakt- und Versicherungsdaten der Gegenseite erhalten. Sollte der Fall eingetreten sein, dass die andere Person kein Einsehen gezeigt hat und Ihnen diese nicht mitteilte, dann können Sie sich beim Zentralruf der Autoversicherer erkundigen.

Gut zu wissen: Dafür brauchen Sie allerdings das Kennzeichen des Unfallgegners und müssen den Tag des Unfalls angeben. Unter der Nummer 0800 / 25 026 00 ist der Zentralruf für Autoversicherer zu erreichen.

Wenn die Gegenpartei des Unfalls nicht der eigenen Haftpflichtversicherung Bescheid gegeben hat, wird die Autoversicherung von dem eigenen Versicherungsunternehmen darüber in Kenntnis gesetzt. Auch hierfür ist kein Formular für die Schadensmeldung notwendig. Eine telefonische Mitteilung oder ein persönlicher Austausch mit der eigenen Versicherung hilft meist. Wenn Sie sich unsicher sind und dies auf dem Postweg machen möchten, gibt es allerdings auch Vordrucke zur Schadensmeldung im Internet zu finden.

Welche Angaben sollten Sie in der Schadensmeldung der Versicherung mitteilen?

Ob Sie nach einem Unfall die Schadensmeldung selbst schriftlich verfassen oder ein zur Verfügung gestelltes Formular aus dem Internet nutzen, ist Ihnen überlassen. Auf jeden Fall sollten folgende Angaben in dem Schreiben zur Schadensmeldung zu finden sein:

  • Das Kennzeichen des eigenen Fahrzeuges
  • Die Versicherungsnummer
  • Alle Personalien, die Sie auf Ihrem Personalausweis finden können
  • Unfallort und Uhrzeit des Verkehrsunfalles
  • Der Unfallhergang
  • Der entstandene Schaden
  • Personalien und bestenfalls Versicherungsdaten der Gegenpartei
  • Zeugen

Sie sollten eine Schadensmeldung auch bei einem unverschuldeten Unfall vornehmen

Eine Schadensmeldung ist wichtig und sollte stets eingehalten werden.
Eine Schadensmeldung ist wichtig und sollte stets eingehalten werden.

Selbst wenn Sie den Verkehrsunfall nicht selbst verschuldet haben, ist es wichtig, dass Sie Ihrer Haftpflicht dennoch Bescheid geben. Denn wenn der Unfallverursacher sich tatsächlich nicht bei seiner Versicherungsgesellschaft meldet, bleibt der Schaden im nicht reparierten Zustand. Die Kosten sollte aber der Schädiger übernehmen und daher wäre es ratsam bei jedem Unfall die Versicherung über den Vorfall aufzuklären.

Insbesondere wenn Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung besitzen ist es empfehlenswert, den Versicherungsanbieter schnell zu informieren. Gerade falls Ihnen eine Teilschuld zugesprochen wird.

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