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Reparaturbestätigung: Wann benötigen Sie eine?

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Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, kann von Glück reden, wenn dabei lediglich das Fahrzeug zu Schaden kommt – und auch das ist natürlich schon ärgerlich und nervenaufreibend genug. Nachdem der Wagen repariert wurde, stellt sich dann die Frage: Brauchen Sie eine Reparaturbestätigung? Wozu diese dient, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Inhalt dieses Ratgebers

  • Wann brauchen Sie eine Reparaturbestätigung?
    • Reparaturbestätigung: Kosten
    • Reparaturbestätigung selbst erstellen
    • Weitere interessante Ratgeber:

Wann brauchen Sie eine Reparaturbestätigung?

Reparaturbestätigung: Ein Sachverständiger kann nach einem Unfall bestätigen, dass das Fahrzeug repariert ist.
Reparaturbestätigung: Ein Sachverständiger kann nach einem Unfall bestätigen, dass das Fahrzeug repariert ist.
Wurden Sie ohne eigenes Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt, kommt die Versicherung des Unfallverursachers für den entstandenen Schaden auf. Um sich die Reparaturkosten ersetzen zu lassen, bleiben Ihnen nun zwei Möglichkeiten: Sie beauftragen eine Werkstatt mit der Reparatur Ihres Wagens und reichen die Rechnung dann bei der gegnerischen Versicherung ein oder Sie lassen den Schaden durch einen Gutachter schätzen und leiten dessen Gutachten an die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners weiter.

Entscheiden Sie sich für die zweite Variante, können Sie anschließend jede beliebige Werkstatt mit der Reparatur beauftragen oder fachmännisch selbst reparieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die tatsächlichen Kosten dann unter der Versicherungssumme liegen. Sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, brauchen Sie ihn auch gar nicht oder nur teilweise reparieren lassen.

Und genau jetzt kommt die Reparaturbestätigung ins Spiel. Diese ist nur von Bedeutung, wenn Sie die Reparatur des Wagens in Eigenregie durchführen lassen. Haben Sie die Rechnung der Werkstatt hingegen bei der Versicherung eingereicht, benötigen Sie keine Reparaturbestätigung, weil damit bereits dokumentiert ist, dass der Schaden behoben wurde.

Bei der fiktiven Abrechnung anhand des Kfz-Gutachtens haben Sie hingegen keine Reparaturbestätigung der Werkstatt. Das heißt, Sie könnten gänzlich oder teilweise auf eine Reparatur vom Auto verzichtet haben. Dieses Vorgehen ist auch nicht verboten, kann sich ohne Reparaturbestätigung aber auf die künftigen Versicherungsansprüche auswirken.

Geraten Sie nämlich mit dem Wagen in einen weiteren Unfall und werden dabei dieselben Teile beschädigt wie zuvor, könnte sich die gegnerische Versicherung weigern, für den Schaden aufzukommen, da nicht klar ist, ob dieser nicht noch vom ersten Unfall herrührt. Hier ist der Versicherungsnehmer folglich in der Pflicht die Reparatur nachzuweisen. Eben aus diesem Grund sollten Sie sich nach einem Unfall eine Reparaturbestätigung von einem Gutachter ausstellen lassen.

Besitzen Sie eine Rechnung der Werkstatt, kann diese als Reparaturbestätigung zur Vorlage bei der Versicherung verwendet werden. Dadurch können Sie bzw. der Versicherer das Geld für einen Gutachter sparen.

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Reparaturbestätigung: Kosten

Der Sachverständige nutzt für die Reparaturbestätigung meist ein Formular.
Der Sachverständige nutzt für die Reparaturbestätigung meist ein Formular.
Die Reparaturbestätigung des Kfz sollte von einem Sachverständigen durchgeführt werden, der dem Fahrzeughalter bescheinigt, dass tatsächlich eine Reparatur nach dem Verkehrsunfall vorgenommen wurde. Mit der Reparaturbescheinigung können Sie nach einem neuerlichen Unfall also beweisen, dass es sich nicht um einen alten Schaden handelt.

Häufig nehmen die Betroffenen an, dass die Kosten für eine Reparaturbestätigung zu den Ausgaben zählen, die die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt. Dies ist aber nicht generell der Fall, wie der Bundesgerichtshof im Falle (BGH, 24.01.2017 – VI ZR 146/16) einer Klägerin urteilte. Sie hatte die Reparaturbestätigung vornehmen lassen und wollte die Kosten anschließend ersetzt bekommen. Da die Geschädigte sich selbst für die fiktive Abrechnung entschieden und der Versicherer keine Reparaturbestätigung verlangt hatte, muss sie nun selbst das Gutachten bezahlen.

In welchen Fällen wird die Reparaturbestätigung bezahlt?

  • Sie wollen mit der Reparaturbestätigung den Nutzungsausfall dokumentieren oder benötigen das Sachverständigengutachten aus Rechtsgründen zur Schadensabrechnung.
  • Ist die fiktive Abrechnung höher als der Wiederbeschaffungsaufwand kann die Reparaturbestätigung als Nachweis der verkehrssicheren Reparatur ebenfalls auf Kosten des gegnerischen Versicherungsanbieters vorgenommen werden.

Reparaturbestätigung selbst erstellen

Sie können auch selbst eine Reparaturbestätigung erstellen. Damit Sie wissen, wie diese aussehen könnte, stellen wir Ihnen für die Kfz-Reparaturbestätigung kostenlos ein Muster zur Verfügung. Zusätzlich sollten Sie allerdings auch Beweisfotos (ca. 3 bis 5) einreichen, die dokumentieren, dass der Schaden tatsächlich behoben wurde. Um sicherzustellen, dass die Aufnahmen nicht vor dem Unfall entstanden sind, können Sie eine Tageszeitung mit ablichten, auf der das Datum gut erkennbar ist. Außerdem sollten Sie angeben, wie viel Zeit die Reparatur in Anspruch genommen hat.

➥Laden Sie hier das kostenlose Muster für den Reparaturkostennachweis herunter!

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