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Privatgutachten und Privatgutachter: Wann werden sie gebraucht?

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Kommt es zu einem Verkehrsunfall, gehen damit in den meisten Fällen Schäden an den betroffenen Fahrzeugen einher. Bleiben die Betroffenen auf den Kosten sitzen? Üblicherweise kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den entstandenen Schaden des Fahrers auf, der keine Schuld am Unfall trägt. Um diesen bemessen zu können, muss allerdings erst ein Kfz-Gutachten angefertigt werden. Hierbei handelt es sich um ein Privatgutachten.

Inhalt dieses Ratgebers

  • Wann wird ein privater Gutachter beauftragt?
  • Das Privatgutachten vor Gericht
    • Die Kosten eines Privatgutachtens
    • Weitere interessante Ratgeber:

Wann wird ein privater Gutachter beauftragt?

Ein privates Gutachten wird auch als Parteigutachten bezeichnet, da eine der beteiligten Parteien es in Auftrag gibt.
Ein privates Gutachten wird auch als Parteigutachten bezeichnet, da eine der beteiligten Parteien es in Auftrag gibt.

Um ein Privatgutachten handelt es sich immer, wenn ein Gutachten nicht gerichtlich in Auftrag gegeben wurde. Es wird auch als Parteigutachten bezeichnet, da es von einer beteiligten Partei in Auftrag gegeben wird. Waren Sie etwa in einen Autounfall verwickelt, ist das gängige Verfahren zur Schadenermittlung, dass die Versicherung einen Sachverständigen damit beauftragt, ein Gutachten anzufertigen. Damit will sie herauszufinden, welche Zahlung geleistet werden muss.

Im Interesse der Versicherung liegt es jedoch natürlich, so wenig wie möglich zahlen zu müssen. Nicht selten hat ein Sachverständiger, der von der Versicherung vorgeschlagen wird, einen Kooperationsvertrag mit dieser. Er wird daher versuchen, die entstandenen Schäden möglichst gering zu beziffern – ohne im Zuge dessen ein Gefälligkeitsgutachten anzufertigen.

Diesen Versicherungsgutachter müssen Sie allerdings nicht akzeptieren. Haben Sie Zweifel an der Korrektheit eines Gutachtens, können Sie zusätzlich ein Privatgutachten anfertigen lassen. Ein zweiter Privatgutachter dient in der Regel dazu, Mängel in einem bestehenden Gutachten aufzudecken.

Die Versicherung hat das Recht, einen eigenen Gutachter zu bestellen, auch wenn Sie bereits ein Gutachten anfertigen lassen. Ist das der Fall, sollten Sie diesem ebenfalls erlauben, den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu prüfen.

Das Privatgutachten vor Gericht

Damit ein Privatgutachten vor Gericht zugelassen werden kann, müssen unter Umständen beide Parteien zustimmen.
Damit ein Privatgutachten vor Gericht zugelassen werden kann, müssen unter Umständen beide Parteien zustimmen.

Privat beauftragte Sachverständige können auch bei einer gerichtlichen Entscheidung eine Rolle spielen. Auch wenn die Beweiskraft eines Privatgutachtens der eines gerichtlich bestellten Gutachters unterliegt, so ist es in einem Prozess dennoch nicht sinnlos.

Dass ein Privatgutachten vor dem Zivilgericht als Beweismittel zugelassen wird, ist gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) allerdings nicht immer gegeben. Hat eine Partei vor dem Prozess einen Privatgutachter beauftragt, kann dessen Gutachten vor Gericht verwendet werden, wenn die gegnerische Partei dem zustimmt. Diese hat allerdings das Recht, einen Antrag auf die Anfertigung eines Gegengutachtens zu stellen.

Auch können Zweifel an den Inhalten eines Gerichtsgutachtens durch ein Privatgutachten aufkommen. Ist das der Fall, muss der Richter sich angemessen damit auseinandersetzen. Er wird dann gegebenenfalls ein weiteres Gutachten in Auftrag geben, um den Sachverhalt zu klären.

Ein Privatgutachter ist häufig ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer (IHK) und damit nicht weniger kompetent als ein gerichtlich bestellter Gutachter.

Die Kosten eines Privatgutachtens

Ein Privatgutachten verursacht Kosten, die der Auftraggeber zunächst einmal selbst zahlen muss. Die ZPO besagt hinsichtlich der Kostenpflicht in § 91 allerdings Folgendes:

Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.

Privatgutachten: Eine Kostenerstattung ist möglich, aber auch bei einem Sieg vor Gericht nicht garantiert.
Privatgutachten: Eine Kostenerstattung ist möglich, aber auch bei einem Sieg vor Gericht nicht garantiert.

Ob für ein Privatgutachten eine Kostenerstattung möglich ist, hängt also unmittelbar damit zusammen, ob die Anfertigung des Gutachtens unabwendbar notwendig war. Das ist in vielen Fällen nicht gegeben.

Haben Sie den Prozess aber gewonnen, sind Ihnen die Kosten für den Privatgutachter zu erstatten, wenn dessen Gutachten für die Rechtsverfolgung bzw. die Rechtsprechung notwendig war. Wird diese Notwendigkeit nicht anerkannt, müssen Sie die Kosten auch bei einem Sieg vor Gericht selbst tragen.

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