Logo Verkehrsunfall
Aktuelle Seite: Startseite / Polizeikontrolle – Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle?

Polizeikontrolle – Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle?

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Wie sind Ihre Rechte?

Eine Ausweiskontrolle ist normalerweise üblich, auch bei Routineabläufen.
Eine Ausweiskontrolle ist normalerweise üblich, auch bei Routineabläufen.

Nicht selten kommt eine allgemeine Verkehrskontrolle im Straßenverkehr vor. Dabei muss die Situation nicht zwingend brenzlig sein oder Sie als Fahrer müssen sich nicht unbedingt auffällig verhalten haben. Häufig werden Polizeikontrollen stichprobenartig durchgeführt und dienen der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr.

Auch wenn eine solche Situation viele Personen verunsichert und teils erschreckt, ist es dennoch wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und den Beamten Folge leisten. Was bei einer Verkehrskontrolle genau Ihre Rechte sind und was bei einer Kontrolle zu erwarten ist, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

Inhalt dieses Ratgebers

  • Wie sind Ihre Rechte?
  • Die Durchsuchung des eigenen Fahrzeugs
    • Darf die Polizei mich durchsuchen?
    • Das Handy kontrollieren – Ist das erlaubt?
    • Polizeikontrolle: Ist eine Verweigerung möglich?
    • Weitere interessante Ratgeber:

Die Durchsuchung des eigenen Fahrzeugs

Darf die Polizei mein Auto durchsuchen? Diese Frage stellen sich viele Fahrer, wenn Sie im alltäglichen Straßenverkehr unterwegs sind.

Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb eine Polizeikontrolle durchgeführt wird. Neben Ihrer Fahrweise und Befugnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs wird auch das Fahrzeug selbst geprüft. Dabei kontrollieren die Polizisten, ob das Auto gemäß den Standards zur Verkehrssicherheit ausgestattet ist.

Die Bestimmungen dazu werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wie folgt festgelegt:

Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Bei einer Fahrzeugkontrolle sind die Beamten dazu befugt, die Plaketten für Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) zu überprüfen sowie die richtige Beleuchtung zu kontrollieren. Denn diese muss stimmen, damit das Abbiegen durch das Blinksignal gut zu erkennen ist.

Eine Verkehrskontrolle findet häufiger im Straßenverkehr statt.
Eine Verkehrskontrolle findet häufiger im Straßenverkehr statt.

Aus modischen Gründen und zum Tuning der Autos kleben viele Fahrer Ihre Rückleuchten dunkel ab. Dies ist allerdings nicht erlaubt, da die Lichtzeichen dadurch schlecht zu erkennen sind und gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) verstoßen.

Die Materialien, welche bei einem Unfall helfen und bei den Erste-Hilfe-Maßnahmen notwendig sind, wie der Verbandskasten, das Warndreieck und die Warnweste, werden im Normalfall ebenfalls überprüft.

Gut zu wissen: Jeder Fahrer besitzt allerdings auch bei einer Polizeikontrolle Rechte. Auch wenn die Anweisungen zu befolgen sind, müssen Sie ohne einen vorliegenden richterlichen Durchsuchungsbefehl nicht den Kofferraum öffnen. Nur wenn Gefahr in Verzug ist und die Beamten einen ausreichenden Verdacht haben, dass Sie rechtswidrig handeln, ist es den Polizisten erlaubt, auch ohne einen Beschluss den Kofferraum zu kontrollieren.

Insbesondere dann, wenn Gefahr droht von der Fracht eines verdächtigen Fahrers oder ein Menschenleben in Gefahr ist, würde der Antrag beim Richter zu lange dauern.

Darf die Polizei mich durchsuchen?

Die Verkehrskontrolle nimmt zudem auch die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit eines Fahrers vor. Diese geht mit der Führerscheinkontrolle einher. Anhand des Führerscheins ist einsehbar, welche Fahrzeugklasse gefahren werden kann, ob eine Sehschwäche vorhanden ist und notfalls eine Sehhilfe beim Fahren benötigt wird.

Diese Art der Kontrolle dient ebenfalls der Sicherheit im Straßenverkehr. Zeigt die Person Auffälligkeiten, ist es möglich, dass ein Alkoholtest von der Polizei durchgeführt wird. Gerade beim Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss besteht eine große Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Jeder Fahrer hat Rechte bei einer Polizeikontrolle. Diese müssen beachtet werden.
Jeder Fahrer hat Rechte bei einer Polizeikontrolle. Diese müssen beachtet werden.

Bei der Ausweiskontrolle wird der Fahrer überprüft, ob alle nötigen Papiere vorhanden sind. Dazu gehört neben dem Führerschein auch der Fahrzeugschein, der auch bekannt ist unter der Bezeichnung Zulassungsbescheinigung I.

Der Aufforderung zum Zeigen der Papiere sollten Sie dringend nachkommen. Denn die Führerscheinkontrolle ist eine Routineüberprüfung, wogegen sich ein Fahrer nicht widersetzen sollte.

Je nach auffälligem Verhalten können die Beamten den Eindruck bekommen, ob ein Verkehrsteilnehmer, der am Steuer sitzt, Alkohol oder Drogen zu sich genommen hat. Liegt der Verdacht nahe, ist die Forderung von einem Drogentest seitens der Polizei sehr wahrscheinlich. Die Teilnahme daran steht denn Fahrern zwar frei, kann allerdings noch vor Ort zur Entkräftung des Verdachts durchgeführt werden.

Wenn bei einer Polizeikontrolle allerdings eine eindeutige Alkoholfahne bei einer Person erkennbar ist, können die Beamten von einer Trunkenheit am Steuer ausgehen. Ein Arzt führt dann einen Bluttest durch. Die Blutprobe kann erzwungen werden, sodass es keinen Sinn hat, sich dagegen zu wehren.

Schon gewusst? Häufiger wird auch bei einer Verkehrskontrolle das Gehen auf einer geraden Linie verlangt. Dabei können Polizisten nach einem Verdacht auf Trunkenheit am Steuer erkennen, ob der Fahrer tatsächlich die Grobmotorik aufgrund von Alkoholeinfluss verloren hat und zum Bedienen eines Fahrzeuges nicht mehr in der Lage ist. Das enorme Schwanken kann dann negative Folgen nach sich ziehen.

Das Handy kontrollieren – Ist das erlaubt?

Bisher ist es nicht vollständig geklärt, ob Polizisten im Rahmen einer Polizeikontrolle das private Mobiltelefon überprüfen dürfen. Generell ist es bekannt, dass die sogenannten „Blitzer-Apps“ illegal sind. Diese Apps sollen dazu dienen, dass Autofahrer gewarnt werden, wenn sich in der Nähe ein Blitzer befindet. Die Nutzung ist verboten, allerdings ist die Kontrolle für die Beamten schwierig. Denn auf einem Handy sind meist auch private Nachrichten oder Bilder drauf, wodurch ein Eingriff in die Privatsphäre einer Person bei einer Verkehrskontrolle geschieht.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist es daher noch nicht eindeutig geregelt, ob die Beamten tatsächlich befugt sind auch das Mobiltelefon zu untersuchen.

Bei Gefahr in Verzug gibt es allerdings auch in diesem Fall eine Ausnahme. Handelt es sich bei den Fahrern um verdächtige Personen, von denen eine Bedrohung ausgeht und eine Gefährdung für andere Menschen besteht, dann dürfen die Polizisten bei einem begründeten Verdacht das Handy dennoch inspizieren.

Polizeikontrolle: Ist eine Verweigerung möglich?

Bei einer Polizeikontrolle werden nicht nur verdächtige Fahrer überprüft.
Bei einer Polizeikontrolle werden nicht nur verdächtige Fahrer überprüft.

Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle die Beamten behindern oder sich gegen die gängigen Anweisungen widersetzen, dann droht ein Bußgeld von 20 Euro.

Sollten Sie sogar die Polizei ignorieren, trotz eindeutiger Hand- oder Lichtzeichen, und dennoch einfach weiterfahren, droht nicht nur ein Bußgeld von 70 Euro, sondern auch der Vermerk von einem Punkt in Flensburg.

Ein geringes Bußgeld folgt, wenn Sie Ihre Papiere vergessen haben, kein Warndreieck mitführen oder der Verbandskasten abgelaufen ist.

Da die meisten Überprüfungen reine Routinemaßnahmen sind, sollten Sie ruhig und höflich bleiben und den Beamten bei Fragen antworten sowie die Polizeikontrolle durchführen lassen. Auf Ihre Rechte können Sie dennoch bestehen, insbesondere wenn Ihnen etwas sonderbar und ungewöhnlich vorkommt, was generell im Normallfall nicht kontrolliert wird.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (28 Bewertungen, Durchschnitt: 4,20 von 5)
Polizeikontrolle – Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle?
4.2 5 28
Loading...

Weitere interessante Ratgeber:

  • Punkteabbau – Wie funktioniert dieser?
  • Punkte verkaufen – Ist das erlaubt?
  • Der Busunfall – Gefahren und richtiges Verhalten
  • Schadensminderungspflicht verletzt – was zahlt die Versicherung?
  • Fahreignungsregister – Registrierung von Vergehen und Auskunft über Punkte
  • Punkte in Flensburg abfragen – Wie funktioniert das?
  • Überliegefrist – Wann werden Punkte in Flensburg vollständig gelöscht?

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Unfallkategorien

  • Auffahrunfall
  • Autobahnunfall
  • E-Scooter Unfall
  • Fahrradunfall
  • Gefahrgutunfall
  • Lkw-Unfall
  • Massenkarambolage
  • Motorradunfall
  • Parkunfall
  • Reifenpanne
  • Selbstverschuldeter Unfall
  • Tier überfahren
  • Tödlicher Unfall
  • Traktorunfall
  • Unfall im Ausland
  • Unfall mit Mietwagen
  • Unfall ohne TÜV
  • Wildunfall

Vor Ort

  • Auto abschleppen
  • eCall-Notrufsystem
  • Erste Hilfe
  • Fahrerflucht
  • Gaffer & Schaulustige
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Polizeikontrolle
  • Rettungsgasse
  • Rettungskarte
  • Unfallstelle absichern
  • Verbandskasten
  • Verhalten bei einem Unfall

Unfallaufnahme

  • Polizei zum Unfall rufen?
  • Schuldfrage
  • Unfallarten
  • Unfallbericht
  • Unfallskizze
  • Unfallhergang

Ansprüche nach dem Unfall

  • Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
  • Interimsfahrzeug
  • Schadensregulierung
  • Schmerzensgeld
  • Mietwagen nach Unfall
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Unfall in der Probezeit: Was passiert nun?

Gutachten

  • KFZ-Gutachten
  • Fiktive Abrechnung
  • Kostenvoranschlag
  • Restwert
  • Schadensersatz
  • Totalschaden
  • Unabhängiger Gutachter
  • Unfallgutachten
  • Unfallkosten
  • Versicherungsgutachter
  • Wertminderung

Weitere Ratgeber

  • Dashcam
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Euronotruf 112
  • Fahrlässigkeit
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Nach Unfall Anwalt nötig?
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Punkte in Flensburg
  • Vorsatz

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Verkehrsrecht-Kanzleien

Folgen Sie uns:

verkehrsunfall.org auf Facebook

Copyright © 2016-2021 verkehrsunfall.org | Alle Angaben ohne Gewähr.

Bildnachweise | Impressum | Datenschutz | Haftungsausschluss | Über uns

Navigation
  • Auffahrunfall
  • Autobahnunfall
  • Fahrradunfall
  • Gefahrgutunfall
  • Lkw-Unfall
  • Massenkarambolage
  • Motorradunfall
  • Parkschaden
  • Reifenpanne
  • Selbstverschuldeter Unfall
  • Tödlicher Unfall
  • Traktorunfall
  • Unfall im Ausland
  • Unfall mit Mietwagen
  • Unfall ohne TÜV
  • Wildunfall
  • Fahrerflucht
  • unterlassene Hilfeleistung
  • Gaffer & Schaulustige
  • Verhalten bei einem Unfall
  • Rettungsgasse
  • Unfallstelle absichern
  • Erste Hilfe
  • Verbandskasten
  • Rettungskarte
  • eCall-System
  • Auto abschleppen
  • Polizei zum Unfall rufen?
  • Schuldfrage
  • Unfallbericht
  • Unfallskizze
  • Unfallhergang
  • Ansprüche nach einem Unfall
  • Schadensregulierung
  • Schmerzensgeld
  • Mietwagen nach Unfall
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Unfall in der Probezeit
  • Kfz-Gutachten
  • Fiktive Abrechnung
  • Kostenvoranschlag
  • Restwert
  • Schadensersatz
  • Totalschaden
  • Unabhängiger Gutachter
  • Unfallgutachten
  • Unfallkosten
  • Wertminderung
  • Dashcam
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Euronotruf 112
  • Fahrlässigkeit
  • Nötigung
  • Vorsatz
  • Verkehrsrecht-Kanzleien