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Müssen Sie die Polizei zum Unfall rufen?

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Kommt es einmal zu einem leichteren Verkehrsunfall auf Deutschlands Straßen, sind sich viele Personen unsicher, ob Sie zwingend die Polizei für die Unfallaufnahme herbeirufen sollten. Auch herrscht Uneinigkeit darüber, inwiefern die Unfallfahrzeuge an Ort und Stelle belassen werden müssen, um den alarmierten Polizisten einen korrekten Überblick über den Unfallhergang zu ermöglichen. Wie Sie nach einem Unfall richtig reagieren und wann Sie die Polizei anrufen sollten, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Inhalt dieses Ratgebers

  • Bei der Polizei einen Autounfall melden
  • Autounfall regulieren, ohne die Polizei zu rufen
    • Die Unfallwagen – Stehen lassen oder Hindernis beseitigen?
    • Weitere interessante Ratgeber:

Bei der Polizei einen Autounfall melden

Die Polizei bei einem Unfall rufen? Nicht immer dies dies notwendig.
Die Polizei bei einem Unfall rufen? Nicht immer dies dies notwendig.

Haben Sie einen kleineren Auffahrunfall verursacht, der zu geringen Blechschäden an Ihrem und dem gegnerischen Fahrzeug führte, sollten Sie stets die Polizei rufen. Bei einem Unfall ist nicht immer eindeutig klar, wer Schuldiger und wer Geschädigter ist. Häufig kann zumindest eine Teilschuld des anderen Fahrers geltend gemacht werden.

Um auf den Kosten für die Reparatur der Schäden am Ende nicht selbst sitzen zu bleiben und die Schadensregulierung über die Versicherung zu erleichtern, ist die Verkehrsunfallaufnahme durch die Polizeibeamten sinnvoll.

Diese machen in der Regel Fotos von den Unfallwagen und den entstandenen Schäden sowie von der Umgebung und Verkehrssituation, in welcher der Unfall entstand. Zudem nehmen Sie die Aussagen der Unfallfahrer und möglicher weiterer Zeugen auf.

Alle Informationen werden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens geprüft und die Unfallursache bzw. der Schuldige ermittelt.

Bei einem Unfall mit dem Mietwagen kann vertraglich mit dem Vermieter festgelegt sein, dass Sie zwingend bei einem Unfall die Polizei rufen müssen.

Aber muss man bei einem Unfall die Polizei rufen?

Autounfall regulieren, ohne die Polizei zu rufen

Gerade bei geringen Schäden und leichteren Unfällen, etwa bei einem Parkplatzunfall, müssen Sie die Polizei nicht in jedem Fall zu Hilfe rufen.

Unfall ohne Polizei: Die Versicherung muss über den Schaden in Kenntnis gesetzt werden.
Unfall ohne Polizei: Die Versicherung muss über den Schaden in Kenntnis gesetzt werden.

Gesteht der Unfallverursacher seine Schuld ein und ist bereit, die Schäden des Unfallgegners der eigenen Versicherung zu melden und regulieren zu lassen, ist die Polizei nicht immer nötig.

In einem solchen Fall können Sie die Personen- und Versicherungsdaten miteinander austauschen. Notieren Sie sich auch das Nummernschild und machen Sie wenn möglich Fotos von den entstandenen Schäden an den beiden Fahrzeugen. Nehmen Sie auch die Namen von möglichen Zeugen für den Unfall mit auf. Dadurch können Sie am Ende nachweisen, welche Schäden bei der Regulierung durch Ihre Versicherung tatsächlich auf den durch Sie verursachten Unfall zurückzuführen sind.

Nicht selten lassen Geschädigte Defekte an Ihren Fahrzeugen auf Kosten des Unfallverursachers reparieren, obwohl diese nicht durch den Aufprall verursacht werden konnten. Fotos können hier dem Nachweis dienen.

Lassen Sie das Auto nicht einfach sofort reparieren. Von Zeit zu Zeit wollen die Versicherer die am Fahrzeug entstandenen Schäden durch einen eigenen Gutachter betrachten lassen. Halten Sie daher stets Rücksprache mit der regulierenden Versicherungsgesellschaft.

Vorsicht gilt jedoch für Unfälle mit dem Auto, bei denen nicht nur Sachschäden, sondern auch Personenschäden zu beklagen sind – bei Fahrer, Beifahrer oder anderen beteiligten Verkehrsteilnehmern. In einem solchen Fall müssen Sie den Notruf wählen. Die Polizei erfährt vom Unfall automatisch und kehrt gemeinsam mit dem Notarzt an der Unfallstelle ein.

Am Ende ist es stets die sicherere Entscheidung, auch bei einem geringfügigen Sachschaden, der Polizei den Unfall zu melden. Die Unfallaufnahme durch die Beamten ist beweiskräftig. Insbesondere bei weniger dringlichen Fällen kann die Wartezeit gerade in Ballungsgebieten schon mal etwas länger sein. Doch können Sie so sichergehen, dass nur die Schäden reguliert werden, die Sie auch verursachten.

Die Unfallwagen – Stehen lassen oder Hindernis beseitigen?

Viele wollen nach einem Unfall die Autos exakt so stehen lassen, um die Verkehrsunfallaufnahme nicht zu verfälschen. Aber: Stellen die Fahrzeuge ein zusätzliches Verkehrshindernis dar und können diese noch bewegt werden, sind Sie verpflichtet, die Verkehrsbehinderung zu beseitigen, um die Unfallgefahr für andere Verkehrsteilnehmer nicht zu erhöhen.

Schwerer Unfall: Nicht nur Polizei, sondern auch Rettungskräfte müssen hier gerufen werden.
Schwerer Unfall: Nicht nur Polizei, sondern auch Rettungskräfte müssen hier gerufen werden.

Sie müssen Ihren Pkw daher aus dem fließenden Verkehr herausbewegen und zum Beispiel an den Straßenrand oder auf einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe fahren. Springen die Wagen aufgrund des Unfall nicht mehr an, ist dies nicht immer nötig und möglich.

Können Sie die Autos nicht wegbewegen, müssen Sie die Unfallstelle ausreichend absichern: Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck aufstellen!

Bevor Sie die Fahrzeuge zur Seite schieben oder fahren, können Sie noch Fotos von der Unfallsituation machen.

Wollen Sie den Unfall ohne Polizei abwickeln? Wenn möglich, machen Sie Bilder von der Unfallsituation, den Schäden an Ihrem und dem gegnerischen Auto und beseitigen Sie das Verkehrshindernis so schnell wie möglich! Um jedoch zu verhindern, dass Ihnen am Ende vielleicht sogar Fahrerflucht vorgeworfen wird, sollten Sie sich immer für den Weg über die Polizei entscheiden. Auch für Unfälle gilt: Vertrauen ist gut …
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