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Ein Unfall im Parkhaus passiert schneller als gedacht

Parkhäuser sind jedem Autofahrer bekannt und erfreuen sich meist an großer Beliebtheit. In jeder Großstadt gibt es reichlich davon, aber auch in kleineren Städten sind sie vorhanden und zu so gut wie jedem Einkaufszentrum gehört ein solches.
In den Parkhäusern wird reichlich Platz geboten und es gibt eine Vielzahl von Parkplätzen, sodass ein langes Suchen erspart bleibt. Allerdings sind gerade in den Haupteinkaufszeiten, zum Beispiel am Wochenende, viele Autofahrer unterwegs und suchen einen Parkplatz. Beim Ein- und Ausparken kann es bei einigen Fahrzeugen, welche dicht an dicht stehen, so schnell zu einem Parkhausunfall kommen.
Der folgende Ratgeber gibt Ihnen Auskunft darüber, wie bei einem derartigen Unfall im Parkhaus richtig zu reagieren ist und worauf geachtet werden muss, wenn in der Tiefgarage ein Unfall passiert.
Inhalt dieses Ratgebers
Darauf sollten Sie im Parkhaus achten
In einem Parkhaus sollten Sie sich, genauso wie im öffentlichen Straßenverkehr, an die gängigen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Oftmals sind Schilder aufgestellt, welche darauf hinweisen, mit welchem Tempo gefahren werden darf. In der Regel sollte Sie nur in Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies ist außerdem auch sicherer für Fußgänger, die den Weg zum Einkaufscenter von ihrem Auto aus gehen müssen.
Gut zu wissen: Langsames und vorausschauendes Fahren senkt zudem die Wahrscheinlichkeit, dass ein Parkhausunfall geschieht.
Auf die Benutzung des Rück – sowie Seitenspiegel sollte ebenfalls nicht verzichtet werden. Außerdem gilt zu bedenken, dass in einem Parkhaus ebenfalls die übliche Vorfahrtsregel “Rechts vor Links” gilt.
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Was ist zu tun bei einem Unfall in der Tiefgarage?
Nicht selten passiert es, dass durch zu schnelles und unaufmerksames Fahren oder durch eine zu enge Parklücke, ein Unfall im Parkhaus entsteht. Wenn Sie mit Ihrem Auto ein anderes Fahrzeug berühren und ein Sachschaden daraus resultiert, ist das richtige Verhalten danach wichtig zu kennen.
Für diesen Fall sollten Sie sich noch vor Ort mit dem Fahrer des anderen Fahrzeugs austauschen. Wenn es sich um kleine Blechschäden oder Kratzer handelt und Sie sich mit der Gegenseite einigen können, müssen Sie Ihre Personalien und Versicherungsinformationen austauschen.
Allerdings ist es bei größeren Schäden vonnöten, die Polizei zum Unfallort hinzuzurufen. Diese sorgt dafür, dass der Parkhausunfall aufgenommen wird, indem Sie ein Unfallprotokoll erstellen und mögliche Zeugen befragen.
Schon gewusst? Wenn Sie ohne einen Polizeiruf den Unfallort verlassen und den Fahrer des beschädigten Fahrzeuges nicht darüber in Kenntnis setzen, droht Ihnen eine Anzeige wegen Fahrerflucht.
Daher ist es immer sicherer, wenn Sie auch bei geringeren Schäden, die Polizei informieren. So sind beide Seiten im Nachhinein abgesichert und die Versicherungsgesellschaften können sich um eine rasche Schadensregulierung kümmern.
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Wer kommt für die Kosten des Schadens auf?

Ist die Schuldfrage bei dem Parkhausunfall direkt klar, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den entstandenen Schaden aufkommen.
Ist eine eindeutige Schuld nicht genau geklärt, muss überprüft werden, ob jede Partei einen Anteil der Kosten für die entstandenen Sachschäden trägt. Dies überprüfen die Versicherungen und einigen sich entsprechend.
Eine Schadensmeldung muss möglichst schnell nach dem Parkhausunfall bei der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgen. Dadurch kann die Abwicklung und die Reparaturen schneller durchgeführt werden.
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