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Das Fahren mit dem Motorrad ohne passende Kleidung ist gefährlich

Bei einem Verkehrsunfall besteht gerade für Motorradfahrer ein hohes Risiko, sich schwer zu verletzen. Nicht selten enden Unfälle im Straßenverkehr für Fahrer eines Motorrads tödlich. Anders als bei einem Auto, sind die Fahrer nur durch Helm und Kleidung geschützt. Die Wahrscheinlichkeit sich Knochen zu brechen oder massive Abschürfungen zuzuziehen, ist gerade bei einem Aufprall mit einem anderen Fahrzeug sehr hoch.
Aus diesem Grund gibt es richtige Funktionskleidung, die als Schutzkleidung für Motorradfahrer dient. Diese soll im Gegensatz zu der gewöhnlichen Kleidung nicht allzu schnell zerreißen. Doch was passiert bei einem Motorradunfall ohne diese Schutzkleidung? Droht dann ein Mitverschulden des Fahrers und wie reagiert die Versicherung in einem solchen Fall? In dem folgende Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen dazu.
Inhalt dieses Ratgebers
Fahren ohne Schutzkleidung: Besteht bei einem Unfall eine Mitschuld?
In Deutschland ist das Tragen von passender Funktionskleidung für Motorradfahrer nicht im Gesetz vorgeschrieben. Allerdings kann bei einem Motorradunfall ohne Schutzkleidung die fahrende Person eine Mitschuld zugesprochen bekommen. Außerdem ist es bei einem nichtverschuldeten Verkehrsunfall durchaus möglich, dass aufgrund dieses Umstandes, das Schmerzensgeld des Fahrers gekürzt wird.
Wenn Fahrer eine Schutzbekleidung tragen, heißt dies nicht, dass Verletzungen grundsätzlich bei einem Unfall ausgeschlossen sind. Diese sollten allerdings sehr viel geringer ausfallen und nicht zwangsläufig zu Langzeitschäden führen, wie es bei luftiger und normaler Kleidung der Fall ist. Das Verletzungsrisiko bei einfachen Stoffen, welche nicht für den Gebrauch des Motorradfahrens konzipiert wurden, ist dementsprechend höher.
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Motorradunfall ohne Schutzkleidung: Übernimmt die Versicherung die Kosten?

Ein Versicherungsanbieter kann bei der Schadensregulierung Abzüge geltend machen, wenn bei der Überprüfung der Unfallsituation klar wird, dass der Motorradfahrer ohne entsprechende Schutzkleidung gefahren ist.
Da es bekannt ist, dass ein höheres Verletzungsrisiko besteht, wenn normale Kleidung beim Fahren eines Motorrads getragen wird, kann die Versicherung sich darauf beziehen, dass eine Vertragsverletzung vorliegt.
Wenn Sie beim Motorradfahren die Schutzkleidung getragen haben, diese aber durch den Unfall beschädigt wurde, ist es für das Versicherungsunternehmen schwierig Abzüge vorzunehmen. Insbesondere da Sie als Fahrer die geeignete Funktionskleidung während der Fahrt bereits getragen haben.
So liegt kein nachlässiges Verhalten vor und Sie können bei Diskussionen mit der Versicherung darauf hinweisen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind und sich mit der entsprechenden Kleidung geschützt haben.
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