Nur selten kommt es auf Deutschlands Straßen zu einer Massenkarambolage. Doch im Ernstfall besteht bei einem derartigen Verkehrsunfall für zahlreiche Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Zahlreiche Autos sind in einen entsprechenden Unfall verwickelt. Ineinander verkeilte Fahrzeuge werden zu Fallen für zahlreiche Menschen. Die Rettungskräfte gelangen nicht sofort an jedes Auto, sodass viele Menschen in Ihren Fahrzeugen ausharren müssen. Mögliche Fahrzeugbrände stellen zusätzliche Gefahren dar. Doch welche Ursachen gibt es für eine Massenkarambolage auf Autobahn und Co.? Und zahlt die Versicherung bei einem derartigen Unfall?
Inhalt dieses Ratgebers
Massenkarambolage – zu den Ursachen
Die Ursachen für eine Massenkarambolage sind zahlreich. Plötzlich auftauchende Verkehrshindernisse, zu dichtes Auffahren, Glätte – fährt dann ein Fahrzeug in das vorausfahrende Auto ist die Gefahrenlage für die nachfolgenden Fahrer erhöht.

Halten Sie sich nicht an die notwendigen Abstände bzw. erkennen Sie das Hindernis vor Ihnen zu spät, fahren auch Sie in die Unfallstelle ein und kollidieren mit den stehenden Fahrzeugen. Einem Domino- oder Ziehharmonikaeffekt gleich fahren immer mehr Autos in die Unfallstelle.
Eine erhöhte Gefahr einer Massenkarambolage besteht auf Autobahnen. Die Kombination der hohen Geschwindigkeiten mit z. B. plötzlich auftauchen Nebelbänken kann zu schweren Massenunfällen führen. Vor allem in Tälern können sich Nebelbänke bilden, die die Sicht der Fahrer stark einschränken. Umso wichtiger ist es dann, die Geschwindigkeit an die extrem schlechten Sichtverhältnisse anzupassen. Das bedeutet dann auch auf der Autobahn, weit unter der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h oder der Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h zu bleiben.
Besonders gefährlich wird es, wenn in den Unfall auch schwerere Kfz wie Lastkraftwagen und Sattelzüge verwickelt sind. Fahren die großen Schwergewichte auf eine entsprechende Gefahrenstelle auf, schieben sie die Fahrzeuge noch weiter zusammen. Derartige Lkw-Unfälle haben oft tragische Folgen. Zahlreiche Personen in den Pkw können eingeklemmt, schwer verletzt und sogar getötet werden. Ähnliches kann zum Beispiel auch geschehen, wenn ein Lastkraftwagen auf ein Stauende auffährt und nicht rechtzeitig abbremst. Auch so kann ein schwerwiegender Massenunfall entstehen.
Massenkarambolage auf der Autobahn – Herausforderung für die Rettungskräfte
Eine Massenkarambolage stellt auch für die Rettungskräfte eine besondere Herausforderung dar. Ein Serienunfäll erstreckt sich meist über mehrere hundert Meter und umfasst zahlreiche Fahrzeuge mit unzähligen Unfallopfern. Besonders schwierig gestaltet es sich, an die Fahrzeuge heranzukommen, die mitten im Zentrum der Massenkarambolage stecken. Die Betroffenen sind zumeist die am meisten gefährdeten Unfallbeteiligten, da sie am ehesten im Fahrzeug eingeklemmt und schwer verletzt werden können. Allerdings sind diese Personen zumeist auch am schwersten erreichbar, da zuvor erst alle anderen Fahrzeuge beiseite geräumt werden müssen.
Besonders tragisch kann sich ein solcher Unfall vor allem auch in engen Stellen wie Tunneln gestalten. Entstehen hier Brände, ist es auch den Rettungskräften nur schwer möglich, an die Unfallstelle zu gelangen, da die Sicht durch den Qualm eingeschränkt wird. Zudem ist auch die Orientierung der Insassen involvierter Autos erschwert.

Die Unfallstelle einer Massenkarambolage gleicht für die Hilfskräfte einem Spießrutenlauf. Nur schwer gelangen die Retter an die einzelnen Fahrzeuge. Wer nicht in der Lage ist, sich selbst zu befreien, muss mitunter über längere Zeit in seinem Fahrzeug ausharren. Bei inneren oder anderen schweren Verletzungen kann diese Wartezeit zur tödlichen Gefahr werden.
Die Ohnmacht und Überlastung kann besonders auch bei den Einsatzkräften schwerwiegende psychologische Traumata auslösen. Seelsorger müssen dann zumeist nicht nur die Unfallbeteiligten, sondern auch die Helfer betreuen.
Massenkarambolage – zahlt die Versicherung?
Die meisten Fahrzeugführer, die mit ihren Autos in eine Massenkarambolage geraten sind, trifft oft selbst keine oder nur geringe Schuld. Generell gilt jedoch, dass auch den Fahrern, die nachfolgend auf die Unfallstelle auffuhren, eine Teilschuld angelastet werden kann, als fehlende Aufmerksamkeit, nicht angepasste Geschwindigkeit oder Nichteinhaltung der Mindestabstände erst die Involvierung ermöglichten.
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