Ein Unfall ist nicht nur ärgerlich, sondern er geht auch mit viel Papierkram einher. So müssen Sie sich mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auseinandersetzen. Darüber hinaus benötigen Sie einen Termin bei einem Kfz-Betrieb oder einem Gutachter, um den Schaden beziffern zu lassen. Nicht immer ist dabei der Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt die bessere Wahl.
Inhalt dieses Ratgebers
Dann benötigen Sie einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt für die Autoreparatur

Nach einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte verschiedene Ansprüche. Dazu zählt beispielsweise auch, dass die Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt. Regelmäßig bestellt diese dazu einen Gutachter, der das Auto unter die Lupe nimmt.
Doch dies ist nicht immer der Fall und wird bei einem Schaden von unter 750 Euro auch nicht durch die Versicherung übernommen. Dann verlangt die Versicherung statt einem Gutachten einen Kostenvoranschlag für die Autoreparatur.
Eine Werkstatt informiert im Kostenvoranschlag für eine Autoreparatur über die voraussichtlichen Reparaturkosten. Daraus gehen weder die Reparaturdauer noch die Wertminderung, der Restwert oder der Wiederbeschaffungswert hervor. Auch hat er keinen beweisenden Charakter. Hierzu benötigen Sie ein Gutachten. Insofern sollte der Kostenvoranschlag der Autowerkstatt nur in absoluten Ausnahmefällen das Mittel der Wahl sein.
Darf der Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt etwas kosten und ist er bindend?
Laut geltender Rechtsprechung kann die Autowerkstatt für den Kostenvoranschlag eine Vergütung verlangen. Zulässig ist dies aber nur, wenn der Kunde darüber informiert wird. Hierzu reicht es nicht aus, einfach auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verweisen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei dem Kfz-Betrieb Ihrer Wahl, ob diese Dienstleistung etwas kostet – und wie viel.
Der Kostenvoranschlag für eine Autoreparatur ist für den Kunden nicht bindend. Es ist sein gutes Recht, ihn abzulehnen und den Schaden am Fahrzeug bei einer anderen Werkstatt regulieren zu lassen.
Auch der Kfz-Betrieb muss sich nur bedingt an den Kostenvoranschlag halten. Er darf 15 bis 20 % von seiner Kalkulation, welche er in diesem veranschlagte, abweichen, jedoch muss nach § 650 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch der Kunde darüber informiert werden. Damit erhält der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Allerdings muss er dennoch die bisher getätigten Auslagen und Reparaturen der Kfz-Werkstatt bezahlen.
Erhalten Sie für die Reparatur ein Angebot und keinen Kostenvoranschlag, so gelten andere Regeln. Ersteres darf nämlich nichts kosten und darüber hinaus ist der genannte Preis von dem Kfz-Betrieb einzuhalten.
So sollte der Kostenvoranschlag für eine Reparatur am Auto aussehen

Der Kostenvoranschlag für eine Autoreparatur sollte verschiedene Angaben beinhalten. Hierzu zählen:
- Materialien und Mengenangaben sowie die Kosten für die Stückzahl
- Arbeitsstunden sowie die hierfür anfallenden Kosten
- ggf. die Kosten für den Kostenvoranschlag
Die Kosten für den Kostenvoranschlag betragen häufig 10 % des Gesamtbetrages. Manche Werkstätten verrechnen diesen Betrag allerdings nach der Reparatur. Dies ist aber kein Muss.
Kostenvoranschlag für eine Kfz-Reparatur: Unser Muster hilft
Im Folgenden finden Sie unser Muster für einen Kostenvoranschlag für eine Autoreparatur. Beachten Sie bitte, dass Sie die Vorlage noch anpassen müssen.
Wollen Sie ein Angebot für eine Reparatur aufsetzen, ist diese Vorlage nicht geeignet.
Möchten Sie sich den Kostenvoranschlag vergüten lassen, müssen Sie das Muster entsprechend erweitern. Üblich sind etwa 10 % der veranschlagten Kosten.
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