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Kfz-Gutachten: Wann sollten Sie ein Schadensgutachten anfertigen lassen?

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Ein Autounfall passiert schneller als gedacht: Einen Moment passt Ihr Hintermann nicht auf und schon fährt er Ihnen an einer roten Ampel auf. Der Schreck sitzt zwar tief, aber zum Glück hat sich keiner verletzt. Sie und der Unfallverursacher fahren auf den Seitenstreifen und füllen einen Unfallbericht aus. Ihnen ist bereits klar, dass Ihr Schaden am Fahrzeug größer ist. Einige Tage später kontaktiert Sie die Versicherung und bittet um ein Kfz-Gutachten. Aber wer zahlt die Kosten für den Gutachter?

Inhalt dieses Ratgebers

  • Im Folgenden finden Sie nähere Informationen zum Kfz-Gutachten
  • Wann benötigen Sie ein Gutachten nach einem Unfall?
    • Restwert, Wiederbeschaffungswert und Wertminderung: Was ist was?
    • Was untersucht der Gutachter nach einem Autounfall?
    • Was kostet ein Unfallgutachten und wer zahlt es?
    • Können Sie ein Kfz-Gutachten anfechten?
  • Kfz-Gutachten vs. Kostenvoranschlag
    • Weitere interessante Ratgeber:

Im Folgenden finden Sie nähere Informationen zum Kfz-Gutachten

  • Privatgutachten

 

Wann benötigen Sie ein Gutachten nach einem Unfall?

Damit die gegnerische Versicherung nun die Schadensregulierung in die Wege leiten kann, benötigt sie einen Nachweis darüber, was überhaupt am Auto kaputt gegangen ist. Unter Umständen meldet sich die Versicherung und teilt Ihnen mit, dass sie bereits einen Unfallgutachter beauftragt hat.

Hier müssen Betroffene wissen: Diesen müssen Sie im Haftpflichtfall nicht akzeptieren. Vielmehr haben Sie das Recht, sich selbst einen Sachverständigen zu suchen, der Ihr Kfz-Gutachten anfertigt. Der gegnerische Versicherer muss dies akzeptieren und die Kosten für den Gutachter tragen.

Sinn und Zweck eines Kfz-Gutachtens ist es, den Schaden am Auto festzuhalten und zu beziffern. Das Gutachten selbst muss so formuliert sein, dass auch ein Laie versteht, was darin steht. Zudem muss es nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Dazu setzt nach einem Kfz-Unfall der Gutachter nicht nur auf schriftliche Aussagen, sondern auch auf Zeichnungen und Fotos.

Ist die Schuldfrage nicht so einfach zu klären, kann eine Unfallanalyse durch einen Sachverständigen Abhilfe schaffen, der den Unfall genau rekonstruiert. Außerdem kann ein Gutachter feststellen, ob durch den Unfall ein Total- oder Reparaturschaden entstanden ist.

Restwert, Wiederbeschaffungswert und Wertminderung: Was ist was?

Nach einem Unfall brauchen Sie häufig ein Kfz-Gutachten für die Versicherung.
Nach einem Unfall brauchen Sie häufig ein Kfz-Gutachten für die Versicherung.

In einem Kfz-Gutachten beziffert der Sachverständige nicht nur den Schaden, sondern nutzt weitere Begrifflichkeiten, um das Ausmaß festzuhalten. Hierzu zählen folgende:

  • Wiederbeschaffungswert: Diesen Betrag müsste das Unfallopfer aufbringen, um ein gleichwertiges Auto gleicher Güte zu kaufen. Wichtig ist dabei, dass sich der Gutachter auf den Zustand des Autos vor dem Unfall bezieht.
  • Restwert: Diesen Betrag erhalten Betroffene, wenn sie ihr unrepariertes Fahrzeug veräußern.
  • Merkantiler Minderwert: Hierunter ist der Mindererlös zu verstehen, der bei einem Verkauf eines instand gesetzten Autos unter Offenbarung des Unfallschadens entsteht.

Diese Begrifflichkeiten in einem Kfz-Gutachten sind vor allem dann wichtig, wenn Sie eine sogenannte fiktive Abrechnung anstreben. Hierzu benötigen Sie immer ein Gutachten, da die Versicherung dann nur anteilig für den Unfallschaden aufkommt.

Ein Gutachter muss das Auto unter die Lupe nehmen, wenn Sie eine fiktive Abrechnung anstreben. Die gegnerische Versicherung zahlt dann die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. In diesem Fall lassen Sie den Wagen ggf. nicht reparieren, sondern fahren ihn mit dem Schaden weiter – mindestens sechs Monate, nur dann ist diese Abrechnungsvariante zulässig. Außerdem kann es sinnvoll sein, sich eine Reparaturbestätigung ausstellen zu lassen, damit Sie bei einem weiteren Unfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Was untersucht der Gutachter nach einem Autounfall?

Nach einem Autounfall bestimmt der Gutachter noch weitaus mehr, als die bisher genannten Punkte. Das können z. B. die folgenden sein:

  • Reparaturdauer & Reparaturkosten
  • Nutzungsausfall
  • optischer und technischer Zustand des Fahrzeugs
  • Umbauten, Serien- und Sonderausstattungen
  • Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit
  • etwaige Vorschäden

Neben der Erstattung der Reparaturkosten haben Geschädigte weitere Ansprüche. Nach einem Unfall ist ein Gutachten besonders wichtig, weil sich daraus z. B. auch der Nutzungsausfall ergibt, den sich das Unfallopfer erstatten lassen kann.

Was kostet ein Unfallgutachten und wer zahlt es?

Was kostet ein Gutachten für ein Auto?
Was kostet ein Gutachten für ein Auto?

Was kostet ein Kfz-Gutachten? Hierbei kommt es sehr auf die Komplexität und damit den Unfallschaden an. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass Sie bei einer Schadenshöhe von 1.000 Euro mit Gutachterkosten von 350 Euro rechnen müssen. Bei höheren Schadenssummen wird der Anteil der Kosten für das Gutachten prozentual kleiner.

Erkundigen Sie sich bei verschiedenen Sachverständigen nach den Kosten für ein Kfz-Gutachten, bevor Sie eines in Auftrag geben.

Unter Umständen müssen Sie sich als Unfallopfer aber mit diesem Thema gar nicht beschäftigen. Sie sind lediglich dazu verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Tragen Sie keinerlei Schuld an dem Unfall, muss die gegnerische Versicherung den Unfallschaden und das Gutachten zahlen.

Vorsicht bei Bagatellschäden: Liegt die Schadenshöhe bei unter 700 Euro müssen Sie ggf. die Kosten für ein umfassendes Gutachten selbst tragen. Sprechen Sie daher unbedingt vorher mit der Versicherung, bevor Sie einen Sachverständigen, z. B. einen TÜV-Gutachter oder einen Dekra-Sachverständigen, beauftragen. Unter Umständen können Sie dann ein Kurzgutachten anfordern.

Können Sie ein Kfz-Gutachten anfechten?

Haben Sie das Gefühl, dass das Kfz-Gutachten unvollständig oder gar falsch ist, können Sie dieses anfechten. Spätestens dann sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, der das Gutachten prüfen und dann auch Kontakt mit allen Parteien aufnehmen kann.

Dann sind Sie in der Beweispflicht und müssen die Schäden entsprechend nachweisen. In der Praxis landen diese Fälle dann bei Gericht und ein Richter entscheidet über die weitere Schadensregulierung.

Kfz-Gutachten vs. Kostenvoranschlag

Versicherungen sträuben sich häufig, ein Kfz-Gutachten anzufordern, da sie die Kosten tragen müssen. Sie fordern dann lediglich einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Darauf sollten sich Geschädigte allerdings nicht einlassen, denn zwischen einem Kfz-Gutachten und einem Kostenvoranschlag können Welten liegen und der Betroffene kann nur den Kürzeren ziehen. Legen Sie der Versicherung nur einen Kostenvoranschlag vor, können Sie viele Ansprüche, die Ihnen eigentlich zustehen, ggf. nicht durchsetzen.

Nach einem Unfall ist eine Abrechnung nach Gutachten fast immer möglich.
Nach einem Unfall ist eine Abrechnung nach Gutachten fast immer möglich.

So unterscheidet sich ein Kostenvoranschlag von einem Kfz-Gutachten:

  • Wertminderung und Nutzungsausfall: Beides ist wichtig, um Ansprüche durchzusetzen, wird allerdings im Kostenvoranschlag nicht aufgeführt.
  • Es handelt sich bei einem Kostenvoranschlag um ein konkretes Reparaturangebot. Sie haben damit keine Rechtssicherheit.
  • Es lässt sich dadurch kaum etwas beweisen, da z. B. keine Fotos und Zeichnungen beiliegen.
  • Technischer und optischer Zustand des Autos finden keine Beachtung, auch Sonderausstattungen fallen unter den Tisch.
  • Im Gegensatz zu einem Kfz-Gutachten enthält der Kostenvoranschlag keine Informationen darüber, ob das Auto noch verkehrssicher und fahrtüchtig ist.
  • Eine fiktive Abrechnung ist damit nicht möglich.

Beachten Sie bitte, dass diese Liste nicht vollständig ist. Sie zeigt aber, dass ein Kostenvoranschlag keine gute Wahl ist (ausgenommen Bagatellschäden). Bestehen Sie daher nach einem Unfall mit dem Auto auf ein Gutachten. Ist die Versicherung nicht bereit, ein komplexes Kfz-Gutachten zu bezahlen, greifen Sie auf ein Kurzgutachten zurück.

Dies ist ein Schadensnachweis mit Beweischarakter, welches nur ein Sachverständiger erstellen kann. Gleichzeitig bietet es die Rechtssicherheit, die Sie als Unfallopfer benötigen.

Grundsätzlich gilt: Schalten Sie nach einem Autounfall sofort einen Rechtsanwalt ein. Dieser kennt sich aus und kann für Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen. So laufen Sie nicht Gefahr, dass diese Ihnen ungerechtfertigterweise Ansprüche kürzt. Mehr noch: Tragen Sie an dem Unfall keine Schuld, steht Ihnen ein Anwalt zu. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Lassen Sie sich also gar nicht erst auf Diskussionen mit dem Versicherer ein und holen Sie sich professionellen Rat. Darüber hinaus kann Sie auch darüber informieren, wie Sie sich gegen einen Zukunftsschaden absichern können.

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Kommentare

  1. Jim W. meint

    11. Januar 2019 um 14:25

    Guten Tag,
    Das ist ja mal interessant, bisher habe ich mich wenig damit befasst aber wenn in einem Haftpflicht fall ich mir selber ein KFZ Sachverständigenbüro suchen kann. Mit so etwas beschäftigt man sich ja nur wenn einem etwas passiert. Viel wichtiger ist mir immer nur dass niemanden etwas schlimmes passiert, egal wer Schuld hat.

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