Welche Bedeutung hat ein Interimsfahrzeug?

Ein Verkehrsunfall hat häufig Konsequenzen, die über bloße Blechschäden hinausgehen. Auch wenn es nicht zu Personenschäden gekommen ist, so bleibt doch der Verlust der Mobilität, wenn es sich beim Schaden nicht gerade um einen kleinen Kratzer handelt.
In der Regel gibt es in einer Situation, in der ein Fahrzeug nach einem Unfall nicht ohne größere Reparatur auskommt, zwei Möglichkeiten: Sie erhalten einen Mietwagen für die Zeit der Reparatur oder Sie bekommen eine Nutzungsausfallentschädigung.
In diesem Ratgeber klären wir Sie darüber auf, wann eine dritte Möglichkeit besteht und wann ein sogenanntes Interimsfahrzeug von Bedeutung sein kann. Hier werden Sie auch erfahren, wie ein Versicherer in der Regel kalkuliert, wenn es um die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs geht.
Inhalt dieses Ratgebers
Wann besteht Anspruch auf ein Interimsfahrzeug?

Gründe dafür, dass sich eine Reparatur nach einem Autounfall in die Länge zieht, kann es viele geben. Wenn ein Ersatzteil nicht lieferbar ist oder erst angefertigt werden muss, kann schnell einige Zeit vergehen, in welcher der Fahrer auf seine Mobilität verzichten muss. Auch wenn er Anspruch auf Ersatz in Form eines Neuwagens hat und dessen Lieferung unzumutbar lange dauert, ist der Kauf eines Interimsfahrzeugs unter Umständen möglich.
Die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs kann sich unter Umständen auch lohnen, wenn die Mietwagenkosten durch den Gebrauch in der Zeit unmittelbar nach dem Unfall enorm in die Höhe schnellen würden – das ist etwa bei einer langen Urlaubsreise mit dementsprechend hohem Kilometerverbrauch möglich.
So funktioniert die Interimslösung
In den genannten Fällen kann ein Interimsfahrzeug eine Lösung im Zuge der Schadensregulierung darstellen, denn anders als einen Mietwagen kaufen Sie so ein Fahrzeug für die Dauer der Reparatur Ihres Wagens. Ist die Reparatur erfolgt oder wurde Ihr Neuwagen geliefert, verkaufen Sie das Interimsfahrzeug dementsprechend wieder. Ob diese Möglichkeit infrage kommt, berechnet die Versicherung anhand der voraussichtlichen Kosten. Diese belaufen sich nicht nur auf den An- und Verkaufspreis unter Berücksichtigung des Wertverlusts des Fahrzeugs, sondern auch auf die Kosten für die An- und Abmeldung, die benötigten Kfz-Kennzeichen und den voraussichtlichen Kilometerverbrauch.

Ein Interimsfahrzeug kommt nur dann in Betracht, wenn dessen Anschaffung zur Vermeidung höherer Kosten dient. Ob die gegnerische Versicherung einem Interimsfahrzeug zustimmt, ist nicht immer absehbar. Während der Zeit bis zur Entscheidungsfindung können Sie in der Regel einen Mietwagen nutzen oder eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten.
Bei einem Entscheid zugunsten eines Interimsfahrzeugs können Sie dann auf dieses umsteigen. Lehnt die Versicherung diese Variante allerdings ab, muss Sie Ihnen weiterhin einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zahlen.
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