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Gefahrgutunfall – die eigene Sicherheit geht vor

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In der heutigen Zeit werden nicht nur ungefährliche Stoffe und Lebensmittel auf Deutschlands Straßen transportiert. Auch Kraftstoffe, ätzende Chemikalien und Umweltgifte rollen durch die Lande. Ist ein derart beladener Lkw in einen Unfall verwickelt, besteht nicht nur Gefahr für Leib und Leben – auch die Umwelt kann schwere Schäden durch ausgetretene Gefahrenstoffe nehmen. Wie Sie sich bei einem Gefahrgutunfall verhalten sollten und vieles mehr, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Inhalt dieses Ratgebers

  • Gefahrgutunfall – ein Fall für Spezialkräfte
    • Wie Sie feststellen können, ob es sich bei der Ladung um Gefahrgut handelte
  • Unfall mit Gefahrguttransporter – langwierige Bergung
    • Erste Hilfe bei Gefahrgutunfall
    • Weitere interessante Ratgeber:

Gefahrgutunfall – ein Fall für Spezialkräfte

Bei einem Gefahrgutunfall gilt erhöhte Warnstufe, da giftige Stoffe austreten könnten.
Bei einem Gefahrgutunfall gilt erhöhte Warnstufe, da giftige Stoffe austreten könnten.

Kommt es zu einem Gefahrgutunfall, gilt erhöhte Warnstufe. Gefahrgutunfälle stellen allerdings eine Besonderheit dar. Anders als bei anderen Unfallgeschehen muss in einem solchen Ernstfall so schnell wie möglich der Notruf gewählt werden. Die Eigensicherung der Helfer steht dabei an erster Stelle. Bringen Sie sich selbst bei derartigen Unfällen nicht in Lebensgefahr!

Sie sollten sich auch nicht zu nah an die Unfallstelle heranwagen, da Laien nur schwer abschätzen können, welche Gefahren durch die austretenden Stoffe tatsächlich gegeben sind. Anders als bei anderen Lkw-Unfällen können Explosionsgefahr, Vergiftungserscheinungen u.a. ein erhöhtes Risiko für alle Anwesenden darstellen. Doch es nützt niemandem, wenn Sie sich in Gefahr begeben. Im schlimmsten Falle hätten die Einsatzkräfte nur noch mehr Personen ärztlich zu versorgen. Auch das kann zum Hindernis bei den Bergungsarbeiten werden. Die Erste Hilfe sollte nicht dazu führe, dass Sie selbst in schwere Not geraten.

Definition Gefahrgut:
Als Gefahrgut gelten gemeinhin all jene Stoffe, Gemische und Gegenstände, die eine Gefahr für Umwelt und Menschen darstellen können – zum Beispiel Benzin und andere Kraftstoffe, Lacke und Farben u.v.m. Hierzu zählen insbesondere auch chemische und reaktive Stoffe, die eine Grundwasserverunreinigung oder aber eine erhöhte Explosionsgefahr bedeuten.

Egal ob bei Bränden oder auslaufender Flüssigkeit: Sehen Sie auf dem Lkw oder Tankwagen ein Gefahrgutzeichen, sollten Sie dringend gebührenden Abstand halten. Nur die speziell ausgebildeten Einsatzkräfte von Feuerwehr und Spezialkräfte für die Beseitigung gefährlicher Stoffe und Güter (GSG) sind für einen entsprechenden Gefahrgutunfall ausreichend geschult – und auch entsprechend gut durch Ausrüstung und Schutzkleidung bei dem gefährlichen Einsatz geschützt.

In vielen Fällen besteht in der Tat auch für die Helfer der Feuerwehr eine erhöhte Gefahrenlage beim Einsatz bei einem Gefahrgutunfall. Je nach ausgetretenem Stoff benötigen sie zur Beräumung der Gefahrgutunfälle besonders robuste Schutzanzüge und gegebenenfalls gar Gasmasken, um Verätzungen der Atemwege und Vergiftungen vorzubeugen.

Wie Sie feststellen können, ob es sich bei der Ladung um Gefahrgut handelte

Am Unfall Beteiligte können sich darüber gewahr werden, indem sie die Kennzeichnung auf dem verunglückten Fahrzeug genauer betrachten. Gefahrgut ist in unterschiedliche Klassen eingeteilt. Die Kennzeichnung ist in jedem Falle durch das entsprechende Gefahrgutzeichen (Raute) auf dem Heck oder der Flanke des Fahrzeuges zu erkennen.

Folgende Unterscheidungen bei Gefahrgütern gibt es:

Klassebetreffende Stoffe
1Sprengstoffe und Gegenstände mit Bestandteilen von Sprengstoffen
2.1entzündbare Gase
2.2nicht entzündbare Gase
2.3giftige Gase
3entzündbare Flüssigkeiten
4.1entzündbare Feststoffe
4.2selbstentzündliche Stoffe
4.3Stoffe, die bei Berührung mit Wasser gefährliche und entzündliche Gase bilden
5.1entzündende Stoffe
5.2organisches Peroxid
6.1giftige Stoffe
6.2ansteckende Stoffe (Krankheitserreger)
7radioaktive Stoffe
8ätzende Stoffe

Nach einem Gefahrgutunfall bedarf es oftmals eines besonderen Löschschaums, der die Reaktivität der ausgetretenen Stoffe hemmt. Zugleich kann er durch chemische Prozesse die Gefahrgüter aufnehmen und spalten und so deren Gefährlichkeit herabsetzen.

Unfall mit Gefahrguttransporter – langwierige Bergung

Nach Gefahrgutunfällen folgt oftmals eine Komplettsperrung der Unfallstelle. Lange Staus sind dann die Regel. Je nach ausgetretenen Stoffen können sich die Aufräumarbeiten an der Unfallstelle über Stunden ziehen. Bei austretenden, giftigen Gasen weist die Feuerwehr dann oftmals den hinter der Unfallstelle festsitzenden Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sie die Fenster geschlossen und die Klimaanlage ausgeschaltet lassen sollten. Die Dämpfe können sonst auch weitere Verletzte fordern.

Erste Hilfe bei Gefahrgutunfall

Bei einem Unfall mit Gefahrgut sind Sie nicht verpflichtet, sich selbst in erhöhte Gefahr zu bringen.
Bei einem Unfall mit Gefahrgut sind Sie nicht verpflichtet, sich selbst in erhöhte Gefahr zu bringen.

Sie sind bei einem Gefahrgutunfall nicht verpflichtet, direkt an der Unfallstelle zu helfen, wenn dadurch Ihr eigenes Leben gefährdet würde. Allerdings müssen Sie dennoch umgehend den Notruf informieren, damit gegebenenfalls involvierten Personen schnell geholfen und die Gefahr für die Umwelt beseitigt werden kann.

Bemerken Sie ein Brennen in Augen, Rachen oder andere Beschwerden, sollten Sie sich vom Unfallort entfernen und sich bei Eintreffen der Rettungskräfte selbst untersuchen lassen.

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