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Gaffer am Unfallort – Welche Strafe droht?

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Stellen Sie sich vor, Sie würden über Facebook, Twitter oder einen anderen Social-Media-Kanal von dem schweren und vielleicht gar tödlichen Verkehrsunfall eines nahen Verwandten oder Freundes erfahren – inklusive Videomaterial. Es handelt sich nicht mehr nur um einen hypothetischen Fall, sondern ist so und in ähnlicher Form bereits geschehen, weil Gaffer an Unfallstellen nicht mehr nur als schaulustige Hindernisse herumstehen, sondern mit ihren Handys sogar Videos von Rettungsmaßnahmen, Verletzten und gar sterbenden Personen machen. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um einen Kavaliersdelikt. Womit schaulustige Zaungäste und Gaffer nach Auffahrunfall, Massenkarambolage und Co. zu rechnen haben, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Inhalt dieses Ratgebers

  • Wenn schaulustige Gaffer die Rettungskräfte behindern
    • Unfall auf der Autobahn – Gaffer im Vorbeifahren
  • Welche Strafen drohen Schaulustigen?
    • Weitere interessante Ratgeber:

Wenn schaulustige Gaffer die Rettungskräfte behindern

Immer öfter behindern Schaulustige am Unfallort die Rettungskräfte.
Immer öfter behindern Schaulustige am Unfallort die Rettungskräfte.

Egal ob nach Unfällen auf der Autobahn oder in der Stadt: Immer häufiger werden die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Co. durch Schaulustige in ihrer Arbeit behindert. Die menschliche Neugier und eine Tendenz zum Voyeurismus – beides durchaus in der Natur des Menschen begründet – scheint dann teils groteske Züge anzunehmen.

Einige filmen gar das Geschehen mit ihren Smartphones – und laden die Bilder nicht selten in soziale Netzwerke hoch.

Die empathische Distanz, die durch das Handy erzeugt wird, lässt dabei viele vergessen, dass es mitunter um Menschenleben geht und das Gaffen und Filmen auch einen Eingriff in die Würde des Opfers darstellt. Noch weitaus schwerwiegender ist es dann, wenn die Gaffer gar die Einsatzkräfte von ihrer Arbeit abhalten oder sie darin stören, weil sie mehr sehen und dem Unfallort immer näher kommen wollen.

Und selbst Kinder werden nicht selten von ihren Eltern den Eindrücken des schweren Unfalls ausgesetzt. Eine Traumatisierung ist dann kaum auszuschließen.

Die Beschwerden der Unfallhelfer über teils auch pöbelnde Schaulustige nehmen stetig zu.

Um dem Ganzen vorzugreifen und Gaffer besser bestrafen zu können, haben Feuerwehr und Polizei mehr Ermittlungsgewalt erhalten. Doch was dürfen sie?

Unfall auf der Autobahn – Gaffer im Vorbeifahren

Gerade auch bei einem Unfall auf der Autobahn geschieht es häufig, dass Insassen der langsam vorbeigeführten Fahrzeuge ihr Handy zücken oder besonders langsam den Unfallort passieren und sogar anhalten, um möglichst viel zu sehen. Das erhöht jedoch auch die Gefahr von Auffahrunfällen, die bei entsprechenden Teilsperrungen möglich sind.

Gaffer: Welche Strafe kann ihnen drohen?
Gaffer: Welche Strafe kann ihnen drohen?

Werden Sie auf der Autobahn durch die Polizei an einer Unfallstelle vorbeigeleitet, müssen Sie die Gefahrenstelle langsam und vorsichtig passieren. Bleiben Sie stehen, behindern Sie nachfolgende Fahrzeugführer.

Um die Schaulustigen dann bestrafen zu können – möglicherweise auch wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr – dürfen Polizisten die Vorbeifahrenden selbst filmen. Über die Kennzeichen können sie dann Halter und Fahrer ermitteln und eine Strafanzeige stellen.

Welche Strafen drohen Schaulustigen?

Dass das Gaffen rechtlich nicht als reines Kavaliersdelikt gewertet wird, lässt sich an den durchaus hohen Strafen erkennen. Ein Gaffer kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro bestraft werden. Hat er gar die Einsatzkräfte massiv in ihrer Arbeit behindert, sind Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro möglich.

Darüber hinaus drohen auch all jenen empfindliche Strafen, die einen Unfall und/oder verletzte Personen filmen oder fotografieren – unerheblich ob die Aufnahmen im Nachgang veröffentlicht werden. Schon die Anfertigung solcher Bilder, die in die Persönlichkeitsrechte der Opfer in massiver Weise eingreifen, kann nach § 201a des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bestraft werden.

Sind noch keine Rettungskräfte vor Ort, kann sich ein Gaffer auch der unterlassen Hilfeleistung schuldig machen. Es handelt sich hierbei um einen Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe oder aber einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
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