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Fahrradunfall – Hohes Verletzungsrisiko wegen fehlender Knautschzone

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Fahrradfahrer sind bei einem Unfall zumeist noch weniger geschützt als Motorradfahrer, die auf umfangreiche Schutzkleidung und stabilere Schutzhelme zurückgreifen können. Besonders gefährlich sind derartige Unfälle es für Fahrradfahrer dann, wenn sie von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen werden. Doch nicht nur der tote Winkel, auch Unachtsamkeit und Überschätzung der Radfahrer können zum Unfall zwischen Fahrrad und Kfz führen. Doch wie lassen sich derart schwere Verkehrsunfälle vermeiden?

Inhalt dieses Ratgebers

  • Unfall mit Fahrradfahrer – der tote Winkel
    • Fahrradunfall – andere Ursachen
  • Fahrradunfall ohne Helm – die unterschätzte Gefahr
    • Fahrradunfälle in der Statistik
    • Weitere interessante Ratgeber:

Unfall mit Fahrradfahrer – der tote Winkel

Je größer das Fahrzeug, desto größer ist auch der tote Winkel, das heißt der Bereich, der für den Fahrer trotz Spiegeln nicht vollständig einsehbar ist. Bei Fahrzeugen befindet sich vor allem an den hinteren Seiten und hinter dem Fahrzeug ein Bereich, den Sie vom Führerhaus aus nicht einsehen können. Besonders groß ist die Gefahr dabei bei größeren Kraftfahrzeugen wie Lkw und Bussen. Befindet sich beim Abbiegen zum Beispiel ein Radlfahrer im toten Winkel, kann der Fahrer diesen übersehen und es kommt zu einem schwerwiegenden Lkw-Unfall.

Ein Unfall mit dem Fahrrad ist aufgrund des fehlenden Schutzes besonders gefährlich.
Ein Unfall mit dem Fahrrad ist aufgrund des fehlenden Schutzes besonders gefährlich.

Zwar sind mittlerweile die Spiegelflächen der Außenspiegel größer als noch vor wenigen Jahren, doch auch so lässt sich der tote Winkel nicht gänzlich beheben. Um in diesem Moment einen schweren Fahrradunfall zu vermeiden, müssen die weniger geschützten Verkehrsteilnehmer besonders achtsam sein. Unter einen Lkw zu geraten, kann schnell tödlich enden, daher sollten Sie nicht auf Ihr Recht pochen, sondern den stärkeren Fahrzeugen stets vorsichtig begegnen. Bei einem Unfall haben Radfahrer meist das Nachsehen.

Besondere Vorsicht ist auch dann geboten, wenn ein Lkw zum Beispiel rückwärts einparken bzw. in eine Einfahrt einfahren möchte. Im Anhängerbetrieb können die Lkw-Fahrer nicht mehr auf den Rückfahrspiegel zurückgreifen. Sie müssen sich zumeist ganz auf die beiden Außenspiegel verlassen.

Zwar besteht in unübersichtlichen Situationen die Pflicht für den Fahrer, sich von einem Helfer einweisen zu lassen, der dann auch auf Fahrradfahrer und Füßgänger achten kann. Doch kommen Verstöße immer wieder vor. Ein tödlicher Fahrradunfall kann dann daraus resultieren. Auch Fußgänger sind in diesem Fall besonders gefährdet.

Um einen Fahrradunfall zu vermeiden, bedarf es vor allem der erhöhten Aufmerksamkeit der Fahrradfahrer selbst. Sie sollten sich nicht blind auf das regelkonforme Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmern verlassen bzw. darauf, im Zweifelsfall noch rechtzeitig gesehen zu werden. Kommt es zu einem Unfall mit dem Fahrrad, ist das Verletzungsrisiko für Radler um ein Vielfaches höher als für die motorisierten Fahrer.

Fahrradunfall – andere Ursachen

Neben der Unterschätzung der Bedeutung von toten Winkeln bei Fahrzeugen gibt es auch zahlreiche andere Ursachen, die zu einem Fahrradunfall führen können. Neben der Unachtsamkeit anderer Verkehrsteilnehmer zählen hierzu vor allem auch rücksichtsloses oder unachtsames Fahrverhalten der Radler selbst. Einige überschätzen sich, fahren zu schnell und vielleicht sogar mal über eine rote Ampel.

Im Übrigen: Auch für Fahrradfahrer ist ein Rotlichtverstoß nicht nur gefährlich, sondern mitunter auch teuer. Bußgelder zwischen 45 und 180 Euro und ein Punkt in Flensburg können auch Sie erwarten, wenn Sie die Rotphase einer Ampel missachten. Fahren Sie daher auf der Straße, müssen Sie sich ebenso wie andere Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsführung halten wie der Rest des Straßenverkehrs.

Bei Unfällen zwischen Fahrrad und Auto sind am Ende jedoch die Radler besonders gefährdet. Ähnlich wie Fahrer motorisierter Krafträder sind sie nicht geschützt durch eine Fahrzeugkarosserie. Eine eventuelle Knautschzone fehlt damit. Während Insassen in einem Auto zumeist durch den Fahrzeugaufbau und die Knautschzone im vorderen Fahrzeugteil geschützter sind, ist ein Aufprall für Fahrradfahrer unmittelbarer und kann somit schneller zu schwereren Verletzungen führen.

Doch nicht immer kann nur dem Pkw-Führer oder dem Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad am Unfall das alleinige Verschulden zugeordnet werden. In den meisten Fällen handelt es sich um Unglücke und Stürze – Fahrradunfälle, die in den meisten Fällen in leichteren Blessuren resultieren. Besonders gefährlich können für Radfahrer zum Beispiel Straßenbahnschienen werden. Gerät einer der Fahrradreifen in die Schienenführung, ist ein Sturz nur selten abzuwenden. Auch Regen, nasses Laub, Schnee und Eisglätte können schnell zu einem Fahrradunfall führen.

Je nach Schuld kann bei einem Fahrradunfall die Versicherung des Unfallgegners oder aber die eigene Haftpflicht eintreten. Um nach einem Fahrradunfall Schmerzensgeld gegen den Verursacher geltend zu machen, sollte vorab sicher gestellt sein, dass keine Teilschuld erkannt werden kann. Andernfalls können sich die Ansprüche gegeneinander aufheben.

Fahrradunfall ohne Helm – die unterschätzte Gefahr

Bei einem Fahrradunfall kann ein Helm vor verheerenden Kopfverletzungen schützen.
Bei einem Fahrradunfall kann ein Helm vor verheerenden Kopfverletzungen schützen.

Fahrradunfälle können besonders ohne Helm schwere Ausmaße annehmen. Im Falle von Stürzen sind zwar zuforderst die Extremitäten – Arme und Beine – gefährdet, doch vor allem Verletzungen am Kopf oder im Halswirbelbereich können zum Tod des Verunfallten führen. Diese sind besonders oft dann zu befürchten, wenn die Radler auf die Motorhaube von einem Auto prallen. Derartige Auffahrunfälle können schnell auch schon bei geringen Geschwindigkeiten schwere Konsequenzen haben.

Kopfverletzungen – ob Gehirnerschütterung, Schädelbrüche oder Schädel-Hirn-Trauma – können für Fahrradfahrer oftmals tödliche Folgen haben. Aus diesem Grunde empfehlen sämtliche Verkehrsexperten einhellig, einen Fahrradhelm zu tragen.

Zwar steigt die Tragequote besonders bei Kindern seit Jahren stetig an, doch gerade Erwachsene sträuben sich noch allzu oft gegen das Tragen eines Fahrradhelms. Während im Jahr 2014 bereits etwa 70 Prozent der Kinder zwischen 6 und 10 Jahren einen Helm tragen, liegt die Quote bei Fahrern zwischen 17 und 30 Jahren noch unter 10 Prozent. Besonders jedoch bei einem Fahrradunfall kann ein Schutzhelm schwerere und gar tödliche Kopfverletzungen vermeiden.

In den letzten Jahren wird auch verstärkt an einem Fahrrad-Airbag gearbeitet. Dieser soll sich im Falle eines Sturzes um den Kopf des Radfahrers schließen und so besonderen Schutz bieten. Entsprechende Modelle sind für ungefähr 300 Euro bereits auf dem Markt erhältlich.

Fahrradunfälle in der Statistik

Etwa 0,47 Prozent aller Fahrradunfälle enden für die Radfahrer tödlich. 2014 starben von 88.199 an Unfällen beteiligten Radlern insgesamt 396 Personen.

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