Logo Verkehrsunfall
Aktuelle Seite: Startseite / Erste Hilfe nach einem Verkehrsunfall – Was gilt es zu beachten?

Erste Hilfe nach einem Verkehrsunfall – Was gilt es zu beachten?

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Jeder Fahrzeugführer hat im Rahmen seiner Führerscheinausbildung einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert. Dadurch soll gewährleistet sein, dass zumindest theoretisch alle Führerscheininhaber im Falle eines Verkehrsunfalls in der Lage sind, Erste Hilfe zu leisten. Doch viele sind in einer entsprechenden Ausnahmesituation schnell überfordert und haben Skrupel, meist aus Angst etwas falsch zu machen. Wie Sie im Notfall richtig reagieren und welche Erste-Hilfe-Maßnahmen es gibt? Eine kleine Auffrischung erhalten Sie hier.

Alles wichtige zum Thema "Erste Hilfe" im eBook.

Kostenloser Download: eBook “Erste Hilfe”

Kleine Auffrischung gefällig? Was müssen Sie beim Leisten von Erster Hilfe beachten? Tipps & wichtige Informationen finden Sie in unserem eBook zum Thema “Erste Hilfe”.

Dieses können Sie sich kostenlos downloaden und ausdrucken. Klicken Sie dazu hier:

eBook-Download

Inhalt dieses Ratgebers

  • Als Ersthelfer am Unfallort – Die Pflicht zur Ersten Hilfe
    • Auch im Notfall hat der Eigenschutz als oberste Priorität
    • Wann haben andere Pflichten und Eigenschutz Vorrang?
  • Der kostenlose Euronotruf “112”
    • Den Krankenwagen rufen: Was Sie beim Notruf angeben sollten
  • Die Rettungskette: Zur Bedeutung der Ersthelfer
    • Auffrischung der Erste-Hilfe-Maßnahmen nötig?
    • Erster Kontakt zu möglichen Verletzten am Unfallort
      • Die stabile Seitenlage – Eine kurze Anleitung
  • Anleitung: Welche wichtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen gibt es?
    • Ausfall von Atmung und Herzschlag: Erste Hilfe durch Herz-Lungen-Wiederbelebung
      • Die Herzdruckmassage – Eine kurze Anleitung
    • Offene Verletzung und hoher Blutverlust: Erste Hilfe durch Blutstillung
      • Druckverband anlegen – Eine kurze Anleitung
  • Beim Motorradunfall Erste Hilfe leisten: Den Motorradheld abnehmen
    • Weitere interessante Ratgeber:

Als Ersthelfer am Unfallort – Die Pflicht zur Ersten Hilfe

Die Ersthelfer am Unfallort sind wichtigstes Glied in der Rettungskette.
Die Ersthelfer am Unfallort sind wichtigstes Glied in der Rettungskette.

Nehmen Sie im Straßenverkehr unmittelbar einen Verkehrsunfall wahr, so sind Sie verpflichtet, Hilfe zu leisten. Fahren Sie nur schnell an dem Unfall vorbei, in der Hoffnung, dass sich schon ein anderer um mögliche Verletzte kümmern wird, kann Ihnen im schlimmsten Fall der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung gemacht werden. Hierbei handelt es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen Straftatbestand, der nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Geldstrafe bis hin zu einer einjährigen Haftstrafe geahndet werden kann.

Sie sind daher verpflichtet, Hilfe zu leisten. Allerdings müssen Sie sich hierzu nicht selbst in Lebensgefahr bringen! Können Sie Unfallort und mögliche Opfer nicht ungefährdet erreichen, entfällt die Pflicht zur aktiven Ersthilfe. Dennoch müssen Sie den Notruf wählen und die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei über den Unfall in Kenntnis setzen.

Diese können den Unfallort dann absperren und die Stelle derart absichern, dass die Unfallopfer sicher erreichbar sind.

Auch im Notfall hat der Eigenschutz als oberste Priorität

Doch auch, wenn Sie die Unfallstelle erreichen können, hat der Eigenschutz stets Vorrang!

Vergessen Sie daher in keinem Fall, die Unfallstelle im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzusichern! Das bedeutet explizit:

  1. Schalten Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs ein.
  2. Ziehen Sie vor dem Verlassen des Fahrzeugs idealerweise die Warnweste über.
  3. Stellen Sie das Warndreieck auf.
  4. Lassen Sie alle in Ihrem Wagen verbliebenen Fahrzeuginsassen aussteigen – auf der der Fahrbahn abgewandten Seite – und sich in sichere Entfernung von der Fahrbahn begeben.

Erst hiernach folgen in der Hierarchie Notruf und Erste Hilfe. Die Absicherung der Unfallstelle kann erst die ausreichende Eigensicherung für Sie und zugleich auch für die Verunglückten gewährleisten. Denn die Kenntlichmachung des Verkehrshindernisses schützt auch die verunglückten Personen!

Führen weitere Verkehrsteilnehmer in die ungesicherte Unfallstelle, könnten sowohl Sie schwer verwundet oder getötet werden als auch die bereits geschädigten Personen zusätzlich schwerere Schäden durch einen durch Unaufmerksamkeit verursachten Auffahrunfall erleiden.

Erste Hilfe: Die Unfallstelle absichern hat Priorität.
Erste Hilfe: Die Unfallstelle absichern hat Priorität.

Und mit dem Doppelschaden wäre am Ende niemandem geholfen. Stattdessen wären schlimmstenfalls nur mehr Opfer zu beklagen.

Darüber hinaus bedeutet die Absicherung der Unfallstelle zugleich auch eine Verringerung der möglichen Fremdgefährdung.

Ist die Unfallstelle kenntlich gemacht, können andere Verkehrsteilnehmer diese rechtzeitig wahrnehmen. Die Gefahr von Folgeunfällen ist gemindert.

Fazit: Die Absicherung der Unfallstelle bedeutet Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung und steht in der Rangfolge noch vor der Ersten Hilfe!

Wann haben andere Pflichten und Eigenschutz Vorrang?

In § 323c StGB ist eindeutig festgehalten, dass eine unterlassene Hilfeleistung nur dann anzuerkennen ist, wenn dem Beschuldigten die Hilfeleistung “ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten” möglich gewesen wäre. Doch was genau kann als erhebliche Eigengefährdung gelten? Und welche anderen Pflichten können gegenüber der Ersten Hilfe Vorrang haben?

Eine besondere Gefährdungslage für Sie selbst ist dann anzunehmen, wenn ein Unfallfahrzeug etwa in Flammen steht oder Sie die Fahrbahn der Autobahn queren müssten, um an die Beteiligten heranzukommen. Die hohen Geschwindigkeiten auf den Schnellstraßen machen es schwer, Abstände richtig einzuschätzen. Zudem können Sie leicht übersehen werden. Kommt es auf der Autobahn zu einem Unfall, sollten Sie daher stets weit weg von der Fahrbahn bleiben.

Blockiert das Unfallfahrzeug zum Beispiel den linken Fahrstreifen, kann es geschehen, dass nachfolgende Verkehrsteilnehmer erst zu spät von der Unfallstelle Kenntnis nehmen und selbst auf das verunglückte Vehikel auffahren. Würden Sie sich dann in unmittelbarer Nähe des Wagens befinden, wäre die Lebensgefahr auch für Sie als Ersthelfer erheblich.

Auch bei einem Gefahrgutunfall ist besondere Vorsicht geboten. Möglicherweise austretende, gesundheitsgefährdende Stoffe, können Sie und andere Helfer stark schädigen. In einem solchen Fall bedarf es der speziellen Einsatzkräfte von Feuerwehr und Co.

Diese können mit Hilfe von Schutzkleidung und Atemschutzmasken an die Unfallstelle herangelangen und sich dabei vor möglichen starken Gesundheitsschädigungen weitestgehend schützen. Sehen Sie also einen Warnhinweis auf einem verunglückten Transporter, der auf geladenes Gefahrgut hinweist, sollten Sie möglichst sicheren Abstand zu dem Unglücksfahrzeug halten. Explosions- und Vergiftungsgefahr können erheblich sein, so dass Sie am Ende selbst Opfer sind und von den Rettungskräften versorgt werden müssen.

Jede Sekunde zählt: Die Erste Hilfe vor Ort kann Leben retten.
Jede Sekunde zählt: Die Erste Hilfe vor Ort kann Leben retten.

Zu den anderen Pflichten, die vor der Ersten Hilfe Vorrang haben können, zählt vor allem die Aufsichtspflicht von Kindern. Haben Sie in Ihrem Fahrzeug Kinder und halten Sie an der Unfallstelle, so müssen Sie zuforderst für die Sicherheit Ihrer eigenen Kinder sorgen. Diese sollten den abgestellten Wagen – vor allem auf Schnellstraßen – allesamt verlassen und sich hinter der Schutzleitplanke in Sicherheit bringen.

Um zu verhindern, dass eines der Kinder auf die Fahrbahn läuft, hat die Aufsichtspflicht in diesem Moment Vorrang. So soll gefährlichen Folgeunfällen, die im schlimmsten Fall gar zu Massenkarambolagen führen können, vorgebeugt und zudem vermieden werden, dass die Kinder durch die Eindrücke an der Unfallstelle ein mögliches Trauma davontragen. Die mitunter drastischen Bilder, die nach einem Verkehrsunfall auf die Kleinen einwirken, können diese nachhaltig beeinflussen und psychische Schäden verursachen.

Sie müssen Ihre Kinder also nicht mit an die Unfallstelle nehmen, um Ihrer Aufsichtspflicht im Notfall nachzukommen und dennoch Erste-Hilfe zu leisten. Da Sie jedoch die Aufsichtspflicht ihnen gegenüber haben, dürfen Sie sie auch nicht allein irgendwo am Fahrbahnrand stehen lassen. Die Kinder haben dann Vorrang.

Die Pflicht zur Ersthilfe entfällt auch dann, wenn unweigerlich klar ist, dass verunfallte Personen ohne Zweifel bereits verstorben sind.

In jedem Fall bleibt aber die Pflicht bestehen, als Ersthelfer den Unfall zu melden und den Krankenwagen per Notruf zu verständigen.

Der kostenlose Euronotruf “112”

Die Notrufnummer ist im Übrigen im gesamten EU-Raum dieselbe: Über die kostenlose Notrufnummer 112 erreichen Sie in allen EU-Mitgliedsstaaten die zuständigen Rettungsdienste. Diese privilegierte Nummer kann sogar mit Handys ohne eingelegte SIM-Karte oder ohne Empfang gewählt werden. Damit hat jeder Notarzt dieselbe Nummer – europaweit!

Sie erreichen den Notruf unter der Nummer "112" - in ganz Europa!
Sie erreichen den Notruf unter der Nummer “112” – in ganz Europa!

Bemerken Sie beim Urlaub im europäischen Ausland so etwa einen Unfall, können Sie über die auch dort die übliche Nummer 112 für den Notruf absetzen, den Notarzt verständigen und wichtiges Glied in der Rettungskette sein.

Schon 2007 stellte das EU-Parlament fest, dass die Tatsache, dass eine europaweit gleichlautende Notrufnummer existiert, in der Bevölkerung noch viel zu wenig kommuniziert wird und vielen EU-Bürgern der Euronotruf noch immer unbekannt ist. Seither versuchen sie, die Vereinheitlichung in der Öffentlichkeit besser publik zu machen.

Haben Sie als Ersthelfer gerade kein Handy zur Hand oder Probleme mit dem Akku, können Sie versuchen, andere Verkehrsteilnehmer anzusprechen und entsprechend aufzufordern. Sie können auf den Autobahnen im europäischen Großraum aber auch auf eine Notrufsäule zurückgreifen. In Deutschland sind diese orange und befinden sich in regelmäßigen Abständen am Fahrbahnrand hinter den Schutzleitplanken.

Den Krankenwagen rufen: Was Sie beim Notruf angeben sollten

Bei jedem Notruf stehen die “fünf großen Ws” im Zentrum des Interesses. Folgende Fragen sollten Sie so weit wie möglich beantworten, damit die ausgesandten Hilfskräfte sich entsprechend der Unfallsituation und der nötigen Maßnahmen vorbereiten zu können.

  • Wo ist der Unfall geschehen? idealerweise Angabe von Straßenname bzw. Autobahnnummer, nächste bzw. letzte Abfahrt, Autobahnrichtung und Angabe der Autobahnkilometer, auf deren Höhe der Unfall passierte (diese können Sie den Schildern am Fahrbahnrand entnehmen)
  • Was ist vorgefallen? Hat sich das Fahrzeug überschlagen? Ist ein Radfahrer oder Motorradfahrer in den Unfall involviert? usf.
  • Wieviele Personen sind in den Unfall verwickelt?
  • Welche Verletzungen sind bei den Betroffenen erkennbar und ggf. zu vermuten?
  • Warten! Im letzten Schritt können von der Rettungsleitstelle weitere Nachfragen gestellt oder aber Hinweise gegeben werden, wie Sie sich im folgenden Verhalten sollten.

Darüber hinaus sind gegebenenfalls auch Hinweise zu treffen, wenn eine besondere Unfallsituation vorliegt. Dies ist z.B. in folgenden Fällen aus gegebenem Anlass notwendig:

Erste Hilfe: Regeln Sie auch, dass die Rettungskräfte über die wichtigsten Informationen in Kenntnis gesetzt werden.
Erste Hilfe: Regeln Sie auch, dass die Rettungskräfte über die wichtigsten Informationen in Kenntnis gesetzt werden.
  • Information über eingeklemmte Personen: In einem solchen Fall genügt in der Regel kein Rettungswagen, sondern zusätzlich müssen noch Einsatzkräfte der Feuerwehr zur Unfallstelle gerufen werden, die das nötige Gerät und ausreichende Kenntnisse besitzen, um eingeklemmte Personen aus den Unfallwracks zu befreien. Erst nach der Befreiung kann der Rettungsdienst sich dann umfangreicher um das Opfer kümmern.
  • Bei Gefahrgutunfällen: Handelt es sich um einen Unfall mit Gefahrgut müssen in der Regel Spezialeinsatzkräfte der Feuerwehr anrücken. Diese verfügen über die notwendige Schutzausrüstung und sind speziell für die besonderen Herausforderungen eines Gefahrgutunfalls und im Umgang mit unterschiedlichsten Gefahrenstoffen geschult.
  • Hinweis auf besondere Gefahren wie Brände, austretende Flüssigkeiten usf.: Auch hier ist das zusätzliche Anrücken von Feuerwehrkräften vonnöten.

Die Rettungskette: Zur Bedeutung der Ersthelfer

Kommt es auf Deutschlands Straßen zu einem Unfall, sind es zumeist andere Verkehrsteilnehmer – und damit Laien – die diesen zuerst wahrnehmen und damit auch als erste Hilfe leisten können. Die Ersthelfer sind dabei nicht, wie bereits erwähnt, unter allen Umständen zwingend dazu aufgefordert, Erste Hilfe zu leisten, sollte ein Personenschaden vorliegen. Dennoch ist schon die Pflicht, den Notarzt zu rufen, kaum zu unterschätzen.

Der Ersthelfer steht damit als erstes Glied der Rettungskette zwischen den verunfallten Personen und den ausgebildeten Rettungskräften. Zudem kann er gerade bei lebensbedrohlichen Verletzungen die notwendige schnelle Hilfe zukommen lassen.

Da bei Verkehrsunfällen vergleichsweise rohe Kräfte auf die in Fahrzeugen befindlichen Personen einwirken können, ist das Verletzungsbild nicht selten dramatisch. Bei starken Blutungen, Wirbelsäulenverletzungen oder Schädel-Hirn-Traumata ist schnelle Hilfe dann besonders wichtig.

Vor den Rettungskräften von Feuerwehr & Co. kommt in der Rettungskette noch immer der Ersthelfer.
Vor den Rettungskräften von Feuerwehr & Co. kommt in der Rettungskette noch immer der Ersthelfer.

Die Rettungskräfte sind dann darauf angewiesen, dass andere Verkehrsteilnehmer schnell und geistesgegenwärtig reagieren und den Notruf absetzen.

Nur so kann schwer verletzten Personen am Ende schnell genug geholfen und idealerweise auch das Leben gerettet werden. Doch auch Sie können abgesehen vom Notruf bereits erste Maßnahmen ergreifen, um den Verletzten zu helfen. Das nötige Wissen erhalten Sie in dem für alle Führerscheininhaber obligatorischen Erste-Hilfe-Kurs.

Wichtig: Niemand verlangt von Ihnen als Ersthelfer dieselbe Professionalität bei einem Notfall und den entsprechenden Kenntnisstand eines ausgebildeten Arztes und Rettungsassistenten! Sie müssen nur Hilfe im Rahmen Ihrer Möglichkeiten leisten. Und auch ein Arzt kann nicht jeden Patienten retten!

Auffrischung der Erste-Hilfe-Maßnahmen nötig?

Bei den meisten Fahrzeugführern liegen jedoch Erwerb des Führerscheins und damit auch der Erste-Hilfe-Kurs weit zurück. Im Schnitt sind nach Auskunft des ADAC bei den meisten bereits 15 Jahre seit dem Führerscheinerwerb vergangen. Da das in den Kursen erlernte Wissen allerdings höchst selten abgerufen werden muss, verlernt und vergisst das menschliche Hirn die Bewegungsabläufe und Vorgänge auch sehr schnell wieder.

Dadurch wiederum sind die Menschen selbst unsicher im Handeln, sollte das Wissen um die Erste Hilfe doch einmal benötigt werden. Die Angst, etwas falsch zu machen, lähmt die potentiellen Ersthelfer und in der Hoffnung, dass schon ein anderer Bescheid wüsste, verwährt den Opfern von Verkehrsunfällen schnelle Hilfe.

Aus diesem Grunde empfehlen ADAC & Co. allen, die Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig – etwa alle zwei bis fünf Jahre – in einem Auffrischungskurs zu erneuern. Je besser die Arbeitsabläufe eintrainiert sind und je öfter sie wiederholt werden, desto schneller können die Verkehrsteilnehmer am Ende auch in Stresssituationen reagieren und Erste Hilfe leisten.

Riskieren Sie gelegentlich auch einfach einen Blick in die Erste-Hilfe-Broschüre in Ihrem Verbandskasten. Diese muss in jedem Erste-Hilfe Kasten im Auto vorhanden sein und enthält eine Übersicht über die Erste-Hilfe-Maßnahmen und dem exakten Vorgehen bei einzelnen Verletzungsbildern.

Erster Kontakt zu möglichen Verletzten am Unfallort

Doch wie reagieren Sie nun nach einem Verkehrsunfall und wie erkennen Sie, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen notwendig sind?

Haben Sie alle Vorbeugungen getroffen und können an die verunfallten Personen unter Ausschluss von einer zu großen Gefahr für das eigene Leben gelangen, begeben Sie sich an die Unfallstelle.

Erste Hilfe nach einem Verkehrsunfall: Wie reagieren Sie richtig?
Erste Hilfe nach einem Verkehrsunfall: Wie reagieren Sie richtig?

Bei Verkehrsunfällen kommt es häufig vor, dass Personen in den Wracks eingeschlossen oder gar eingeklemmt sind. Nicht immer können Sie als Laie ohne jegliche Hilfsmittel die Unfallopfer aus der Lage befreien.

Ist das Unfallopfer nicht im Fahrzeug eingeklemmt, sondern liegt, sitzt oder steht (ggf. orientierungslos) außerhalb des Fahrzeuges bzw. kann durch Sie befreit werden, bringen Sie dieses aus der unmittelbaren Gefahrenzone.

Doch auch dann – wie in jedem anderen Fall – gilt:

  1. Prüfen Sie das Bewusstsein der verunfallten Personen!Bewegt sich der Unfallbeteiligte? Ist er ansprechbar? Treten Sie an die verletzten, eingeschlossenen oder eingeklemmten Personen heran und sprechen Sie sie direkt an. So prüfen Sie das Bewusstsein des Opfers.

    Werden Sie ggf. auch etwas lauter, da Menschen im Schock mitunter anfänglich nicht reagieren. Sie können ggf. auch leicht an den Schultern rütteln, um die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken.

    Ist das Unfallopfer ansprechbar, fragen Sie nach dem Namen – die direkte Anrede kann die Aufmerksamkeit geschockter Personen fördern. Erkundigen Sie sich nach möglichen Schmerzen und vor allem auch nach den Körperpartien, die dem Opfer weh tun. So können sich erste Vermutungen über mögliche Verletzungen – auch nicht sichtbare im Körperinneren – anstellen lassen.

    Informieren Sie das Opfer auch darüber, dass Sie die Rettungskräfte bereits informiert haben. Schon allein die Anwesenheit eines Helfers am Unfallort und die Aussicht auf professionelle Helfer können auf die Opfer beruhigend einwirken.

    Durch das Reden können Sie auch erschließen, ob der Verletzte bei klarem Verstand ist, oder verwirrt erscheint. Verwirrtheit kann immer auch ein Hinweis auf Hirnverletzungen sein, die über eine Gehirnerschütterung hinausgehen.

    Das Bewusstsein eines Menschen ist von großer Bedeutung, um sich zu orientieren und zu verständigen – auch über mögliche Schmerzen. Es handelt sich damit um eine lebenswichtige Funktion, die im Falle der Bewusstlosigkeit gestört ist.

  2. Hiernach – und im Falle, dass das Opfer nicht bei Bewusstsein ist – prüfen Sie Atmung und Kreislauffunktion!Atmet das Opfer noch und vor allem auch gleichmäßig? Hört sich die Atmung eventuell schwerfällig an? Das kann etwa auch auf Lungenverletzungen oder Quetschungen hinweisen. Ist die Atmung eingeschränkt, müssen Sie versuchen die Atemwege frei zu machen. Gerade bei liegenden Personen kann die Zunge die Atmung blockieren. In diesem Fall können Sie durch das Überstrecken des Kopfes den Atemweg wieder frei machen.

    Atmet das Unfallopfer, ist dabei jedoch nicht ansprechbar, so ist als nächste Erste-Hilfe-Maßnahme die stabile Seitenlage anzuwenden.

Die stabile Seitenlage – Eine kurze Anleitung

  1. Richten Sie den zu Ihnen gerichteten Arm des Opfers nach oben abgewinkelt aus.
  2. Die Handoberfläche der gegenüberliegenden Hand des Opfers muss sodann auf dessen Ihnen zugewandte Wange. Halten Sie die Hand dort fest.
  3. Heben Sie den gegenüberliegenden Oberschenkel des Verunfallten an und ziehen Sie auf diesem Wege den Betroffenen zu sich.
  4. Das oben liegende Bein des Opfers muss nun im 90-Grad-Winkel zur Hüfte angewinkelt werden.
  5. Abschließend müssen Sie den Kopf des Bewusstlosen nach hinten überstrecken und dessen Mund leicht öffnen.
  6. Prüfen Sie regelmäßig die Vitalfunktionen!

Ziel der stabilen Seitenlage ist die Stabilisierung des Kreislaufs und die Gewährleistung, dass der Verunfallte auch weiterhin gut atmen kann. Generell wird diese Erste-Hilfe-Maßnahme jedoch von den meisten Laien überschätzt, wie der ADAC in einer Untersuchung feststellte.

Um die Kreislauf zu prüfen, checken Sie den Puls der verletzten Person. Diesen können Sie entweder auf der Innenseite der Unterarme kurz über den Handwurzelknochen machen. Da Verletzungen der Extremitäten oder auch Rupturen von Blutgefäßen den Blutfluss in den Armen auch verfälschen können, bietet sich die Überprüfung des Pulses durch Abtasten der Halsschlagader zusätzlich an.

Das Wissen um die Erste Hilfe bedarf einer Auffrischung in regelmäßigen Abständen.
Das Wissen um die Erste Hilfe bedarf einer Auffrischung in regelmäßigen Abständen.

Anleitung: Welche wichtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen gibt es?

Doch was ist zu tun, wenn weder Atmung noch Puls vorhanden sind? Wie reagieren Sie richtig bei schweren Blutungen? Was ist zu tun bei einer möglichen Wirbelsäulenverletzung?

Gehirn, Lunge, Herz und Blut sind die wesentlichen Bestandteile, auf denen die Lebensfunktion des Körpers basiert. Die Lunge stellt den lebensnotwendigen Sauerstoff zur Verfügung. Dieser wird durch das Hämoglobin der roten Blutkörperchen aufgenommen und in die Blutbahnen aufgenommen. Das Herz wiederum pumpt das sauerstoffreiche Blut durch den Körper, sodass alle Zellen und besonders auch das Gehirn mit Sauerstoff versorgt werden. Dieser Vorgang wird durch das Stammhirn – den rudimentärsten und ursprünglichsten Teil dieses komplexen Organs – gesteuert.

Fallen eine oder gar mehrere dieser lebenswichtigen Funktionen aus, besteht damit akute Lebensgefahr. Ohne ausreichende Sauerstoffzufuhr sind die Körperzellen nicht mehr lebensfähig und nach längerer Unterbrechung der Sauerstoffversorgung sterben sie irreversibel ab und mit ihnen über kurz oder lang auch der gesamte Körper.

Schon nach wenigen Minuten ohne entsprechende Sauerstoffversorgung kann das Gehirn irreversiblen Schaden nehmen. Spätestens nach zehn Minuten ohne den lebenswichtigen Stoff stirbt es unwiderruflich ab.

Aus diesem Grunde sind besonders Verlust der Atmung, Stehenbleiben des Herzens, Unterbrechung der Verbindungen zum Gehirn (etwa durch Rückenmarksverletzungen) und auch hoher Blutverlust nach einem körperlichen Trauma lebensbedrohlich. Hier ist die sofortige und schnelle Erste Hilfe durch den Ersthelfer für das Opfer also überlebenswichtig.

Im Folgenden frischen wir Ihre Kenntnisse etwas auf und bieten eine kurze und ausgewählte Erste-Hilfe-Anleitung.

Ausfall von Atmung und Herzschlag: Erste Hilfe durch Herz-Lungen-Wiederbelebung

Erste Hilfe: Die Herzdruckmassage macht vielen Angst.
Erste Hilfe: Die Herzdruckmassage macht vielen Angst.

Stellen Sie beim Opfer keine Atmung mehr fest, müssen Sie als Ersthelfer mit der Herzdruckmassage beginnen. Hierdurch wird das verbliebene sauerstoffreiche Blut auch weiterhin durch den Körper gepumpt und kann die Zellen versorgen. Zusätzlich erfolgt die für die Erste Hilfe auch eine Beatmung, um dem Organismus neuen Sauerstoff zur Verfügung zu stellen.

Mit der Herzdruckmassage übernehmen Sie gewissermaßen die Funktion des Herzmuskels. Bei ausgeführtem Druck pressen Sie das Blut aus den Herzkammern. Lassen Sie nach, strömt neues Blut nach und der Blutkreislauf bleibt in Bewegung.

Vor der Herzdruckmassage müssen Sie dem Körper des Opfers Sauerstoff zuführen. Überstrecken Sie dazu den Kopf des Betroffenen. Verschließen Sie mit Daumen und Zeigefinger dessen Nase, um zu vermeiden, dass zu viel Atemluft hier austritt.

Legen Sie den Mund über den des Opfers und pusten Sie langsam Luft, aber dennoch kräftig genug, dass sich der Brustkorb merklich hebt. Alternativ ist auch die Mund-zu-Nase-Beatmung möglich. Diesen Vorgang wiederholen Sie zwei Mal und gehen dann zur Herzdruckmassage über.

Die Herzdruckmassage – Eine kurze Anleitung

  1. Das Opfer sollte ausgestreckt auf einem festen Untergrund liegen.
  2. Befreien Sie den Oberkörper von Kleidungsstücken, So können Sie besser erkennen, wo das Brustbein des Opfers liegt bzw. dieses besser ertasten. Unter diesem liegt das menschliche Herz.
  3. Nehmen Sie dicht auf Schulterhöhe des Bewusstlosen eine kniende Haltung ein.
  4. Legen Sie einen Handballen auf den unteren Teil (unteres Drittel) des Brustbeins und den anderen Handballen auf die dort ruhende Hand.
  5. Drücken Sie die Ellbogen durch und stellen Sie die Schultern senkrecht über den Händen aus. Nur durch die entsprechende Haltung können Sie einen optimalen Druck erzeugen.
  6. Drücken Sie das Brustbein zirka 5 Zentimeter senkrecht nach unten in Richtung der Wirbelsäule des Verletzten. Achten Sie dabei unbedingt, dass Sie den Druck wirklich direkt auf das Brustbein ausüben und nicht etwa auf einzelne Rippen oder die Weichteile unterhalb des Brustbeins.
  7. Wiederholen Sie den Vorgang 30 Mal – bei einem Tempo von zirka 100 pro Minute, das dem natürlichen Herzrythmus in etwa entspricht. Für 30 Wiederholungen sollten Sie also nicht mehr als 20 Sekunden benötigen.
  8. Hiernach folgt die erneute zweimalige Beatmung, um dem Organismus neuen Sauerstoff zuzuführen.

Im Übrigen ist es nicht unüblich, dass durch die Herzdruckmassage eine Rippe brechen kann. Das geschieht jedoch auch bei Wiederbelebungsmaßnahmen, die Profis ausführen, und ist grundlegend der Anatomie des menschlichen Körpers geschuldet.

Offene Verletzung und hoher Blutverlust: Erste Hilfe durch Blutstillung

Ohne Verbandskasten keine erste Hilfe: Hier finden Sie die wichtigsten Utensilien!
Ohne Verbandskasten keine erste Hilfe: Hier finden Sie die wichtigsten Utensilien!

Sind größere Gefäße beim Unfall verletzt worden, verliert das Opfer größere Mengen Blut. Ein zu hoher Blutverlust senkt das Blutvolumen im Körper herab, sodass insgesamt weniger Sauerstoff transportiert werden kann. Das geringere Volumen verhindert zudem das korrekte Arbeiten des Herzen. Ein schwerer Schock und schließlich der Herz-Kreislauf-Zusammenbruch können drohen.

Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, nach außen erkennbare Blutungen so schnell wie möglich zu stillen. Dies kann notdürftig durch Abdrücken geschehen. Dies kann jedoch nur als Überbrückung genügen, bis ein entsprechender Druckverband angelegt wurde.

Druckverband anlegen – Eine kurze Anleitung

  1. Legen Sie die Stelle der Verletzung frei.
  2. Decken Sie die Wunde steril ab (Wundkompresse).
  3. Fixieren Sie die Abdeckung mit einem Verband. Wickeln Sie diesen jedoch nicht komplett ab.
  4. Legen Sie auf die Fläche, unter der sich die Wunde befindet ein geschlossenes bzw. nicht abgerolltes Verbandpäckchen oder ein gleichwertiges Druckpolster.
  5. Fixieren Sie die Auflage ebenfalls mit dem restlichen Verband. Achten Sie dabei darauf, dass ausreichend Druck auf die Wunde ausgeübt wird.
  6. Fixieren Sie den Druckverband – mit einem Pflaster, einem Verbandshaken o.a.

An Stellen, an denen Sie keinen Druckverband anlegen können – etwa bei Blutungen am Rumpf, Kopf oder Bein – müssen Sie möglichst keimfreies, weiches Material auf die Wunde pressen.

Um Unterkühlung oder Überhitzung zu vermeiden – und vor allem auch das Auskühlen durch einen möglichen Schock – können Sie für die Erste Hilfe die Decke nutzen, die Sie in Ihrem Verbandskasten finden. Hierbei gilt:

  • goldene Seite nach oben, um das Opfer vor dem Auskühlen zu bewahren (etwa bei einem Schock)
  • silberne Seite nach oben, um das Opfer zu Überhitzung aufgrund von hoher Sonneneinstrahlung zu schützen

Beim Motorradunfall Erste Hilfe leisten: Den Motorradheld abnehmen

Müssen Sie für die Erste Hilfe den Helm abnehmen, wenn am Unfall ein Biker beteiligt ist?
Müssen Sie für die Erste Hilfe den Helm abnehmen, wenn am Unfall ein Biker beteiligt ist?

Gerät ein Motorradfahrer in einen Unfall, fragen sich viele Ersthelfer, ob Sie den Helm abnehmen dürfen – oder diesen Vorgang lieber lassen sollten, um mögliche Wirbelsäulenverletzungen nicht zu verschlimmern.

Wird das Rückenmark durchtrennt, können die Signale, die vom Gehirn ausgehen und den Körper und einzelne Funktionen steuern sollen, nicht mehr übertragen werden. Im schlimmsten Fall können dann sämtliche lebenswichtigen Vitalfunktionen wie Atmung und Herzschlag aussetzen. Daher zählen neben Kopfverletzung auch Schäden an der Wirbelsäule zu den lebensbedrohlichen Schädigungen.

Die Angst, dem Motorradfahrer durch unvorsichtiges Vorgehen, weitere Schäden an den Halswirbeln zuzufügen, ist daher nicht ganz unberechtigt.

ABER: Befindet sich der verunfallte Biker in einem lebensbedrohlichen Zustand – Bewusstlosigkeit, Atemstillstand oder Herzstillstand – muss der Helm in jedem Fall abgenommen werden! Nur so können lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ausgeführt werden.

Idealerweise arbeiten dabei zwei Helfer Hand in Hand. Während einer Halswirbelsäule und Kopf stabilisiert, kann der anderen vorsichtig den Helm vom Kopf des Verletzten ziehen.

Sind Sie allein als Ersthelfer vor Ort, ist es vergleichsweise kompliziert, allein den Helm abzunehmen – doch nicht unmöglich. Wie das funktioniert, erfahren Sie im folgenden Video:

Was geschieht, wenn Sie bei der Ersten Hilfe Fehler machen? Sie müssen keine Sorge haben, dass das Opfer oder dessen Angehörige Sie im Falle einer Schädigung durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen anzeigen. Als Ersthelfer sind Sie durch § 7 Absatz 1 Nummer 13a des Siebten Sozialgesetzbuches kraft Gesetzes versichert. Nur wenn Sie die Schädigung des Opfer fahrlässig oder willentlich herbeiführten, sind Regressansprüche möglich.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (36 Bewertungen, Durchschnitt: 4,80 von 5)
Erste Hilfe nach einem Verkehrsunfall – Was gilt es zu beachten?
4.8 5 36
Loading...

Weitere interessante Ratgeber:

  • Unfallstelle absichern: Das gilt es zu beachten!
  • Auto nach Unfall abschleppen (lassen) - Was gilt es hier zu beachten?
  • Erste-Hilfe-Kurs: Welche verschiedenen Lehrgänge gibt es?
  • Wertminderung des Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall
  • Verhalten bei einem Unfall: So machen Sie alles richtig
  • Muss nach einem Unfall ein Anwalt eingeschaltet werden?
  • Unfall wegen einer Ölspur: Wer haftet für den Schaden?

Kommentare

  1. Yvonne meint

    16. Juni 2016 um 9:23

    Was mache ich bei eingeklemmter person nicht ansprechbar Augen halb auf Pupillen geweitet blut läuft aus Nase Person spuckt blut Lunge blubbert keine Reaktion auf schmerzempfi dung Lippen werden blau Person erstickt an den blut

    Antworten
    • verkehrsunfall.org meint

      27. Juni 2016 um 17:21

      Hallo Yvonne,

      in einem solchen Fall sollten Sie umgehend die Notrettung verständigen. Als Laie können Sie im Falle innerer Verletzungen und Blutungen nur wenig ausrichten – das ist das Zuständigkeitsgebiet ausgebildeter Rettungskräfte und Notärzte.

      – Die Redaktion –

      Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Unfallkategorien

  • Auffahrunfall
  • Autobahnunfall
  • E-Scooter Unfall
  • Fahrradunfall
  • Gefahrgutunfall
  • Lkw-Unfall
  • Massenkarambolage
  • Motorradunfall
  • Parkunfall
  • Reifenpanne
  • Selbstverschuldeter Unfall
  • Tier überfahren
  • Tödlicher Unfall
  • Traktorunfall
  • Unfall im Ausland
  • Unfall mit Mietwagen
  • Unfall ohne TÜV
  • Wildunfall

Vor Ort

  • Auto abschleppen
  • eCall-Notrufsystem
  • Erste Hilfe
  • Fahrerflucht
  • Gaffer & Schaulustige
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Polizeikontrolle
  • Rettungsgasse
  • Rettungskarte
  • Unfallstelle absichern
  • Verbandskasten
  • Verhalten bei einem Unfall

Unfallaufnahme

  • Polizei zum Unfall rufen?
  • Schuldfrage
  • Unfallarten
  • Unfallbericht
  • Unfallskizze
  • Unfallhergang

Ansprüche nach dem Unfall

  • Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
  • Interimsfahrzeug
  • Schadensregulierung
  • Schmerzensgeld
  • Mietwagen nach Unfall
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Unfall in der Probezeit: Was passiert nun?

Gutachten

  • KFZ-Gutachten
  • Fiktive Abrechnung
  • Kostenvoranschlag
  • Restwert
  • Schadensersatz
  • Totalschaden
  • Unabhängiger Gutachter
  • Unfallgutachten
  • Unfallkosten
  • Versicherungsgutachter
  • Wertminderung

Weitere Ratgeber

  • Dashcam
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Euronotruf 112
  • Fahrlässigkeit
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Nach Unfall Anwalt nötig?
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Punkte in Flensburg
  • Vorsatz

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Verkehrsrecht-Kanzleien

Folgen Sie uns:

verkehrsunfall.org auf Facebook

Copyright © 2016-2021 verkehrsunfall.org | Alle Angaben ohne Gewähr.

Bildnachweise | Impressum | Datenschutz | Haftungsausschluss | Über uns

Navigation
  • Auffahrunfall
  • Autobahnunfall
  • Fahrradunfall
  • Gefahrgutunfall
  • Lkw-Unfall
  • Massenkarambolage
  • Motorradunfall
  • Parkschaden
  • Reifenpanne
  • Selbstverschuldeter Unfall
  • Tödlicher Unfall
  • Traktorunfall
  • Unfall im Ausland
  • Unfall mit Mietwagen
  • Unfall ohne TÜV
  • Wildunfall
  • Fahrerflucht
  • unterlassene Hilfeleistung
  • Gaffer & Schaulustige
  • Verhalten bei einem Unfall
  • Rettungsgasse
  • Unfallstelle absichern
  • Erste Hilfe
  • Verbandskasten
  • Rettungskarte
  • eCall-System
  • Auto abschleppen
  • Polizei zum Unfall rufen?
  • Schuldfrage
  • Unfallbericht
  • Unfallskizze
  • Unfallhergang
  • Ansprüche nach einem Unfall
  • Schadensregulierung
  • Schmerzensgeld
  • Mietwagen nach Unfall
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Unfall in der Probezeit
  • Kfz-Gutachten
  • Fiktive Abrechnung
  • Kostenvoranschlag
  • Restwert
  • Schadensersatz
  • Totalschaden
  • Unabhängiger Gutachter
  • Unfallgutachten
  • Unfallkosten
  • Wertminderung
  • Dashcam
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Euronotruf 112
  • Fahrlässigkeit
  • Nötigung
  • Vorsatz
  • Verkehrsrecht-Kanzleien