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Auffahrunfall – Auf den Sicherheitsabstand achten!

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Auffahrunfälle zählen auf deutschen Straßen zu den häufigsten Unfallarten – und in den meisten Fällen gehen sie glimpflich aus. Zumeist bleibt es bei leichten Sachschäden. Doch auch schwerere Konsequenzen sind möglich, besonders dann, wenn bei hohen Geschwindigkeiten Fahrzeuge aufeinander auffahren.

Inhalt dieses Ratgebers

  • Auffahrunfall – zu den Ursachen
    • Vorsicht Stauende!
  • Drängler und Spurblockierer – provozierter Auffahrunfall
    • Auffahrunfall mit Personenschaden – Pkw trifft Lkw
    • Weitere interessante Ratgeber:

Auffahrunfall – zu den Ursachen

Die häufigste Ursache eines Auffahrunfalls ist das Nichteinhalten der gesetzlich geforderten Sicherheitsabstände.

Welche Abstände müssen Sie im Straßenverkehr einhalten?

  • innerorts: zirka drei Autolängen bzw. 15 Meter
  • außerorts bei guten Sichtverhältnissen: halber Tacho
  • bei schlechten Sicht- oder Straßenverhältnissen: Sicherheitsabstand verdoppeln

Fahren Sie als Fahrzeugführer zu dicht auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auf, ist der Auffahrunfall bei einem plötzlichen Bremsmanöver Ihres Vordermanns kaum noch zu verhindern.

Häufig kommt es aufgrund nicht eingehaltener Sicherheitsabstände zu einem Auffahrunfall.
Häufig kommt es aufgrund nicht eingehaltener Sicherheitsabstände zu einem Auffahrunfall.

Aber was ist zu tun bei einem Auffahrunfall? Sind die Schäden nicht gravierend, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Auto nach dem Auffahrunfall aus dem Verkehrsfluss entfernt wird. Beseitigen Sie das Verkehrshindernis nicht rechtzeitig, obwohl nur geringe Sachschäden verursacht wurden, können die Polizeibehörden ein Bußgeld erheben.

Grund hierfür ist vor allem, dass die unsachgemäße Verkehrsbehinderung ein zusätzliches Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellt und Folgeunfälle nicht ausgeschlossen werden können. Nach einem leichteren Auffahrunfall ist die Polizei nicht zwangsläufig darauf angewiesen, die Fahrzeuge in der Unfallposition zu registrieren. Nach einem leichten Auffahrunfall an einer Ampel sollten Sie daher stets ihr Fahrzeug an den Straßenrand bewegen.

Auch bei einem leichtem Schaden sollten Sie stets die Polizei informieren, um den Unfall aufnehmen zu lassen. Dadurch erlangen Sie Sicherheit bei den Angaben, die der Unfallgegner gegenüber der Versicherung macht. Auch die Frage nach der Schuld bei einem Auffahrunfall kann durch die polizeiliche Ermittlung erleichtert werden. Geschieht dies nicht, kann er Ihnen als Unfallverursacher auch Schäden anrechnen, die gar nicht aus dem Unfall selbst resultierten.

Vorsicht Stauende!

Achtung, Stauende! Ein Auffahrunfall kann hier besonders gefährlich sein.
Achtung, Stauende! Ein Auffahrunfall kann hier besonders gefährlich sein.

Eine besondere Gefahrenlage ist bei Stauenden gegeben. Unaufmerksame Fahrer reagieren vielleicht nicht rechtzeitig auf das kommende Verkehrshindernis und fahren in das Stauende hinein. Besonders bei hohen Geschwindigkeiten – etwa auf Autobahnen – können sich so schwere Auffahrunfälle ereignen.

Um die Aufmerksamkeit des nachfolgenden Verkehrs zu erhöhen, raten Verkehrsexperten dazu, im Falle eines Staus kurz die Warnblinkanlage einzuschalten, um die Verkehrsteilnehmer hinter Ihnen auf das Hindernis aufmerksam zu machen. Achten Sie dennoch stets auf den Verkehr hinter Ihnen und versuchen sie, soweit möglich, im Notfall zum Stand- oder Mittelstreifen auszuweichen. Auch hierfür sollten Sie etwa im Stau einen weiteren Abstand zum Vorausfahrenden lassen.

Kommt es am Stauende oder generell innerhalb eines Staus zu einem Auffahrunfall, kann daraus im schlimmsten Fall auch eine Massenkarambolage resultieren.

Drängler und Spurblockierer – provozierter Auffahrunfall

Besonders streng werden aufgrund der Wichtigkeit der Sicherheitsabstände – gerade bei hohen Geschwindigkeiten – absichtliche Verstöße geahndet. Vor allem Drängler, die auf ein vorausfahrendes Fahrzeug zu dicht auffahren, um dessen Fahrer dazu zu bewegen, die Spur freizugeben oder schneller zu fahren, müssen mit harten Sanktionen rechnen. In besonders schweren Fällen ist nicht nur der Abstandsverstoß mit Bußgeldern von bis zu 400 Euro zu fürchten.

Nach § 240 des Strafgesetzbuches (StGB) kann auch der Tatbestand der Nötigung angenommen werden, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder hohen Geldstrafen zu ahnden ist.

Neben einem Bußgeld können auch ein oder zwei Punkte in Flensburg drohen – sollte der Straftatbestand der Nötigung erfüllt sein, sind auch drei Punkte möglich. Zudem kann ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten folgen.

Im Übrigen: Fährt hinter Ihnen ein Drängler, sollten Sie es dringend unterlassen, diesem einen “Denkzettel” zu verpassen. Bremsen Sie absichtlich ab, um den Nachfolgenden auflaufen zu lassen, kann Ihnen eine Teilschuld zur Last gelegt werden. Vor allem ist die Schuldfrage bei einem entsprechenden Auffahrunfall nur schwer eindeutig zu klären. Es kann durchaus passieren, dass Ihnen die Alleinschuld zugesprochen wird. Im schlimmsten Fall bleiben Sie auf den Kosten für den entstandenen Schaden sitzen und müssen mit einer höheren Einstufung bei Ihrer Versicherung rechnen.

Doch nicht nur Drängler können mit Strafen rechnen. Auch sogenannte Spurblockierer müssen mit sanktionen rechnen. Als solcher kann gelten, wer das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen missachtet und auf der linken Spur den nachfolgenden Verkehr aufhält, indem er eher langsam fährt. Auch dadurch kann ein Auffahrunfall provoziert werden. Ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro ist in einem solchen Falle möglich.

Auffahrunfall mit Personenschaden – Pkw trifft Lkw

Auch bei einem leichten Auffahrunfall sollte die Polizei gerufen werden, um den Unfall aufzunehmen.
Auch bei einem leichten Auffahrunfall sollte die Polizei gerufen werden, um den Unfall aufzunehmen.

Besonders tragisch kann ein Auffahrunfall dann enden, wenn ein Pkw auf einen vor ihm fahrenden Lkw auffährt. Das Auto gerät bei einem solchen Lkw-Unfall zumeist unter das höher gelegene Kfz und wird eingeklemmt. Die Insassen auf der Vorderbank des kleineren Fahrzeuges haben dabei nur selten eine reelle Überlebenschance. Der Schaden im Bereich der sogenannten “Knautschzone” kann besonders schwerwiegend sein.

Aus diesem Grunde ist es von Bedeutung, gerade zu vorausfahrenden Lastkraftwagen genügend Abstand zu halten. Da vor dem Lkw auftauchende Verkehrshindernisse für den nachfolgenden Fahrer nur schwer einsehbar sind, verlängert sich die Reaktionszeit. Ein größerer Abstand stellt Ihnen ausreichend Zeit für den Bremsvorgang zur Verfügung und kann Schlimmeres verhüten.

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Kommentare

  1. Udo meint

    28. Dezember 2016 um 3:10

    Warum ist es nicht Vorschrift das alle am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen eine Stoßstange in der gleichen Höhe haben?
    Warum wird beim Zurücksetzen von Kraftfahrzeugen nicht ein Warnton erzeugt?

    Antworten
    • Verkehrsunfall.org meint

      30. Januar 2017 um 10:52

      Hallo Udo,

      1. Die grundlegenden Fahrzeugabmessungen ähneln sich. Allerdings ist den Herstellern ein Rahmen vorgegeben, innerhalb dessen sie sich frei bewegen können.
      2. Der Warnton ist vor allem bei Lkw deshalb vorgeschrieben, da diese nicht über einen Rückfahrspiegel verfügen bzw. die Sicht nach hinten versperrt ist.

      – Die Redaktion –

      Antworten
      • Tenhoevel meint

        12. April 2017 um 8:41

        1.da werden die Rahmenbedingungen dazu missbraucht, die Reparaturkosten zu erhöhen

        2.Sie haben mich nicht verstanden! ich habe nicht ,nach dem LKW gefragt, es gibt auch noch andere Fahrzeuge, wie der Lfw, daher, warum wird nicht allgemein ein Warnton beim Zurücksetzten erzeugt, um Passanten zu warnen.
        Es muss doch nicht erst Blut fließen

        Antworten
        • Verkehrsunfall.org meint

          13. April 2017 um 8:15

          Hallo Tenhoevel,
          eine Einschätzung, warum der Gesetzgeber bestimmte Bauteile vorschreibt und andere nicht, können wir nicht geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an das zuständige Ministerium.

          – Die Redaktion –

          Antworten

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