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Ansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend machen

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Jeden Tag ereignen sich auf unseren Straßen viele Verkehrsunfälle. Manche von diesen gehen glimpflich aus, sodass eventuell nur der Lack etwas angekratzt ist, während andere weitreichende gesundheitliche Folgen für die Betroffenen haben. Welche Ansprüche Sie nach einem Verkehrsunfall haben, verraten wir Ihnen im folgenden Ratgeber.

Inhalt dieses Ratgebers

  • Haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Ansprüche nach einem Verkehrsunfall: Zählt ein Mietwagen dazu?
    • Nach dem Unfall: Welche Rechte haben Sie noch?
    • Weitere interessante Ratgeber:

Haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld?

Immaterielle Schäden können Ansprüche nach einem Verkehrsunfall begründen.
Immaterielle Schäden können Ansprüche nach einem Verkehrsunfall begründen.
Nicht nur bei materiellen Schäden steht Ihnen Schadensersatz zu. Auch immaterielle Beeinträchtigungen der Gesundheit und des Körpers sind mit einem finanziellen Betrag, dem Schmerzensgeld, auszugleichen. Um derartige Ansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend zu machen, müssen Sie Ihre physischen oder psychischen Schäden durch ärztliche Atteste belegen können.

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z. B. der Schwere der Verletzung und der Dauer der Behandlung. Außerdem wird in den Betrag mit einbezogen, ob und wie lange Sie wegen des immateriellen Schadens nicht arbeiten gehen konnten.

Um Ihre Ansprüche nach dem Verkehrsunfall durchzusetzen, können Sie entweder einen Anwalt einschalten, der Sie gegebenenfalls auch vor Gericht vertritt oder sich außergerichtlich mit der gegnerischen Versicherung einigen.

Wann haben Sie darauf Anspruch nach einem Unfall?

  • Eine dritte Person ist für den Verkehrsunfall verantwortlich.
  • Es besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und den aufgetretenen Beschwerden.

Ansprüche nach einem Verkehrsunfall: Zählt ein Mietwagen dazu?

Wer nach einem Unfall einen Leihwagen in Anspruch nehmen kann, sollte auf den Preis achten.
Wer nach einem Unfall einen Leihwagen in Anspruch nehmen kann, sollte auf den Preis achten.
Es kann durchaus sein, dass Ihr Auto bei dem Unfall einiges abbekommen hat und deshalb fahruntüchtig ist. Je nachdem, wie schwer der Schaden ist, wird es einige Zeit dauern, bis Ihr Fahrzeug Ihnen wieder zur Verfügung steht. Für die Zeit, die die Reparatur in Anspruch nimmt, haben Sie nach einem Unfall auf einen Leihwagen Anspruch. Meist sind dies etwa zehn Tage. Dauert die Reparatur länger, müssen Sie dies entsprechend begründen.

Die Kosten für den Mietwagen trägt im Übrigen die Versicherung des Unfallverursachers. Allerdings darf bei einem Unfall nur ein Ersatzwagen in Anspruch genommen werden, der etwa denselben Wert hat wie Ihr eigenes Auto. Für ein höherwertiges Kfz werden die Auslagen nicht übernommen. Auch sollten Sie darauf achten, einen preiswerten Anbieter auszuwählen, um nicht abgewiesen zu werden oder auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Die Ansprüche nach einem Verkehrsunfall schließen einen Mietwagen aber nur mit ein, wenn Sie wirklich auf das Kraftfahrzeug angewiesen sind. Wer pro Tag weniger als 30 km mit dem Wagen fährt, wird höchstwahrscheinlich keinen Leihwagen erhalten.

Nach dem Unfall: Welche Rechte haben Sie noch?

Wir verraten Ihnen, welche Ansprüche Sie beim Verkehrsunfall geltend machen können.
Wir verraten Ihnen, welche Ansprüche Sie beim Verkehrsunfall geltend machen können.
Es ist nur zu verständlich, dass die Unfallbeteiligten nach einem Zusammenstoß ein wenig neben sich stehen und allzu oft wissen sie auch gar nicht, welche Ansprüche sie bei einem Verkehrsunfall geltend machen können. Dabei geht es häufig um viel Geld.

Wer in einen Unfall – wohlgemerkt unverschuldet – gerät, kann Ansprüche bezogen auf das Fahrzeug und auf eventuelle Verletzungen geltend machen. Für die Schäden muss in diesem Fall die Versicherung des Unfallgegners aufkommen, der durch sein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten den Verkehrsunfall herbeigeführt hat.

Der Geschädigte hat mitunter folgende Ansprüche nach dem Verkehrsunfall:

  • Gutachterkosten: Die Bestellung eines Gutachters ist notwendig, um die Höhe vom Schaden zu bestimmen.
  • Reparaturkosten: Wenn es sich noch lohnt, das Auto zu reparieren, erstattet Ihnen die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Reparatur.
  • Wiederbeschaffungswert: Ist der Wert des Wagens so gering, dass eine Reparatur nicht mehr lohnt oder liegt ein Totalschaden vor, wird Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug als Ersatz angeboten.
  • Kosten für Nutzungsausfall des Fahrzeugs: Sie erhalten eine Entschädigung für den Zeitraum, in dem Sie das Auto nicht nutzen können.
  • Verdienstausfall: Sind Sie nach dem Unfall nicht in der Lage zu arbeiten, werden Sie entschädigt.
  • Anwaltskosten: Müssen Sie einen Rechtsanwalt einschalten, hat auch diese Auslagen der Unfallverursacher zu tragen.
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