Wie viel Schadensersatz steht Ihnen nach einem Verkehrsunfall zu?
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihren maximalen Anspruch auf Entschädigung.
Jeden Tag ereignen sich auf unseren Straßen viele Verkehrsunfälle. Manche von diesen gehen glimpflich aus, sodass eventuell nur der Lack etwas angekratzt ist, während andere weitreichende gesundheitliche Folgen für die Betroffenen haben. Welche Ansprüche Sie nach einem Verkehrsunfall haben, verraten wir Ihnen im folgenden Ratgeber.
Inhalt dieses Ratgebers
Haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld?
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z. B. der Schwere der Verletzung und der Dauer der Behandlung. Außerdem wird in den Betrag mit einbezogen, ob und wie lange Sie wegen des immateriellen Schadens nicht arbeiten gehen konnten.
Wann haben Sie darauf Anspruch nach einem Unfall?
- Eine dritte Person ist für den Verkehrsunfall verantwortlich.
- Es besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und den aufgetretenen Beschwerden.
Ansprüche nach einem Verkehrsunfall: Zählt ein Mietwagen dazu?
Die Kosten für den Mietwagen trägt im Übrigen die Versicherung des Unfallverursachers. Allerdings darf bei einem Unfall nur ein Ersatzwagen in Anspruch genommen werden, der etwa denselben Wert hat wie Ihr eigenes Auto. Für ein höherwertiges Kfz werden die Auslagen nicht übernommen. Auch sollten Sie darauf achten, einen preiswerten Anbieter auszuwählen, um nicht abgewiesen zu werden oder auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Nach dem Unfall: Welche Rechte haben Sie noch?
Wer in einen Unfall – wohlgemerkt unverschuldet – gerät, kann Ansprüche bezogen auf das Fahrzeug und auf eventuelle Verletzungen geltend machen. Für die Schäden muss in diesem Fall die Versicherung des Unfallgegners aufkommen, der durch sein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten den Verkehrsunfall herbeigeführt hat.
Der Geschädigte hat mitunter folgende Ansprüche nach dem Verkehrsunfall:
- Gutachterkosten: Die Bestellung eines Gutachters ist notwendig, um die Höhe vom Schaden zu bestimmen.
- Reparaturkosten: Wenn es sich noch lohnt, das Auto zu reparieren, erstattet Ihnen die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Reparatur.
- Wiederbeschaffungswert: Ist der Wert des Wagens so gering, dass eine Reparatur nicht mehr lohnt oder liegt ein Totalschaden vor, wird Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug als Ersatz angeboten.
- Kosten für Nutzungsausfall des Fahrzeugs: Sie erhalten eine Entschädigung für den Zeitraum, in dem Sie das Auto nicht nutzen können.
- Verdienstausfall: Sind Sie nach dem Unfall nicht in der Lage zu arbeiten, werden Sie entschädigt.
- Anwaltskosten: Müssen Sie einen Rechtsanwalt einschalten, hat auch diese Auslagen der Unfallverursacher zu tragen.
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