
Warum sollten Sie einen Unfall durch einen Rechtsanwalt regulieren?
Sie brauchen sich nur zu überlegen, warum Versicherungen nicht möchten, dass
Sie zu einem Rechtsanwalt gehen.
- Ihr Rechtsanwalt vertritt nur Ihre Interessen
- Ein Gutachter der Versicherung die seines Hauptauftraggebers (der
Versicherung). Wir kennen gute unabhängige Gutachter die alleine Ihre
Interessen vertreten.
- Die gegnerische Versicherung möchte möglichst wenig an Sie bezahlen
- Die Versicherung möchte Ihnen möglichst einen Mitschuld geben. Dadurch
werden beide Parteien hochgestuft und beide Versicherungen verdienen.
- Ihre Unfallmeldung wird von der gegnerischen Versicherung dahingehend
geprüft, ob missverständliche Äußerungen Ihnen negativ ausgelegt werden
können. Wir wissen, wie wir zu Ihren Gunsten formulieren müssen.
- Ein Rechtsanwalt kennt Ihre sonstigen Rechte bezüglich Mietwagen,
Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Auslagenpauschale etc. Es ist nicht im
Interesse einer Versicherung, dass Sie diese Rechte ebenfalls kennen.
- Ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht in polizeiliche Unfallakten nehmen und
falsche Äußerungen des Unfallgegners klarstellen.
- Im Rahmen eines Verkehrsunfalls gegen Sie verhängte Bußgelder sind für
eine gegnerische Versicherung immer ein Grund, nicht Ihren Schaden zu bezahlen
und Ihnen die Alleinschuld zu geben. Dabei lassen sich 90 % aller im Rahmen
eines Verkehrsunfalls verhängte Bußgeldbescheide "aus der Welt schaffen".
Damit machen Sie sich den Weg frei für Zahlungen an Sie.
Die Kosten:
Die Versicherungen versuchen gerne, Ihnen Angst vor den Rechtsanwaltskosten
zu machen. Dabei muss der Unfallverursacher die Kosten einer anwaltlichen
Beauftragung voll übernehmen.
Bei einer Mitschuld können Sie sich sicher sein, dass diese für Sie bei
anwaltlicher Beauftragung geringer ausfällt als ohne anwaltliche Beauftragung.
Sollte sich trotzdem eine Mitschuld ergeben, so springt Ihre
Verkehrsrechtsschutzversicherung ein. Haben Sie keine
Verkehrsrechtsschutzversicherung so erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren in
Höhe der Schuld des Gegners trotzdem von der gegnerischen Versicherung. Ein
guter Rechtsanwalt wird immer nur soviel verlangen, wie die gegnerische
Versicherung tatsächlich zu bezahlen hat. Dadurch entstehen für Sie keine
Kosten, wenn die Versicherung außergerichtlich den Schaden nur teilweise
reguliert.
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Beauftragung
Fragen die sich nicht wissen, brauchen Sie nicht zu beantworten. Diese klären
wir, falls nötig mit Ihnen am Telefon oder per Mail ab.