Verhalten am Unfallort

 

 

Verhalten an der Unfallstelle:

1. Halten Sie sofort an und schalten die Warnblinkanlage ein

2. Bewahren Sie Ruhe.

3. Sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie Erste Hilfe

4. Sichern Sie Beweise durch Fotos, Kreide etc. und notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen

5. Räumen Sie bei Verkehrsbehinderung die Unfallstelle (Seitenstreifen, Fahrbahnrand)

6. Rufen Sie ggf. die Polizei. Diese hält in erster Linie nur den Sachverhalt fest. Bei Personenschäden rufen Sie immer die Polizei.

7. Füllen Sie gemeinsam den "Europäischen Unfallbericht" aus. Diese ist genauso gut wie ein Polizeiprotokoll und kein Schuldeingeständnis. Geben Sie nie ein Schuldeingeständnis. Sie gefährden Ihren Versicherungsschutz.

8. Notieren Sie immer das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges, den Namen und Anschrift des Halters aus dem Fahrzeugschein und den Namen und die Anschrift des gegnerischen Fahrers.

 

Verhalten gegenüber der Polizei:

In der Regel ist es auch nicht anzuraten, bei der Polizei Angaben zum Unfallverlauf zu machen, möglicherweise stehen sie noch unter dem Schock des Unfalls, Sie wissen auch nicht, ob der Polizeibeamte Ihre Aussagen so protokolliert, wie Sie sie gemeint haben.

 Machen Sie die notwendigen Angaben zu Ihrer Person, gegebenenfalls zum Alter des Fahrzeugs, zu Ihrer Fahrerlaubnis und      verweisen Sie die Polizeibeamten darauf, dass Sie Angaben zum Unfallverlauf nachreichen. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache einzulassen, insbesondere wenn ein eventuelles Mitverschulden in Frage kommt, aus Ihrem Schweigen können keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Sie können dem Polizeibeamten jederzeit sagen, dass Sie zunächst einen Anwalt befragen wollen.

 Eine bei Polizeibeamten beliebte Methoden ist es, zu protokollieren, dass Sie keine Angaben machen wollen, Sie aber hinterher in ein Gespräch über den Unfallhergang zu verwickeln. Im Unfallprotokoll sieht dies vielleicht folgendermaßen aus:   "Der Beschuldigte machte keine Angaben zu Sache, informatorisch gehört, gab er aber an, dass er wohl den Unfall  verschuldet habe..."

 Haben Sie wohl bei Ihrer Vernehmung zumindest noch die Gewähr, dass sich der Polizeibeamte noch bemühen wird, Ihre Aussagen vernünftig wiederzugeben, haben Sie auf den Inhalt dieser informatorischen Anhörung keinerlei Einfluss. Lassen Sie sich in kein Gespräch verwickeln, dies gilt übrigens nicht nur für Verkehrsunfälle! Sie machen nur sich und gegebenenfalls später Ihrem Anwalt das Leben schwer.

 

zurück