Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu übernehmen. Die Gebühr Ihres Rechtsanwaltes berechnet sich aus dem Wert, den die gegnerische Versicherung reguliert.
Ist der Schaden kein Bagatellschaden (erkennbar weniger als DM 1.200,- bis 1.500,-- je nach Ort) haben Sie grundsätzlich das Recht, zur Beweissicherung und zur Schadenfeststellung (Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, voraussichtliche Reparaturdauer) einen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers zu übernehmen.
Im Umkreis von Mainz und Wiesbaden arbeiten wir aufgrund seines Einsatzes und der Qualität der Gutachten am liebsten mit dem Sachverständigen Dipl. Ing. Jürgen Wölfinger, Bernhard May Str. 7, 65203 Wiesbaden (Tel.: 0611 9600300) zusammen.
Sie haben das Recht, einen Verkehrsunfall in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Sie können natürlich Ihre Fahrzeug auch unrepariert lassen oder selbst reparieren. Sie erhalten dann den im Gutachten festgestellten Schadensbetrag.
Versicherungen haben das Interesse, Ihren Schaden möglichst gering zu regulieren. Oftmals wird daher versucht, den Schaden auf Ihre Kosten zu drücken. Zum Beispiel wird ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger den Schadenswert meist niedriger bewerten, als der von Ihren beauftrage Sachverständige. Auch ist es nach unserer Erfahrung so, dass bei einer Regulierung durch Rechtsanwälte wesentlich seltener eine Mitschuld eingewendet wird und die Unfallregulierung deutlich schneller erfolgt.
Geben Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung keine Unfallschilderung ab. Diese kann leicht falsch gedeutet werden. Sie erschweren Ihrem Anwalt die Regulierung. Besser ist es, dem Anwalt den Unfall zu schildern, damit er Ihre Angaben in rechtlich einwandfreier Form der gegnerischen Versicherung melden kann.
Werkstätten haben ebenfalls das Interesse, von der gegnerischen Versicherung eine Reparaturkostenübernahme zu erhalten. Mit dieser können die Werkstätten nach Herzenslust reparieren. Die Überraschung kommt, wenn die Versicherung unnötige Rechnungspositionen feststellt. Besser für Sie ist es, einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten, der auch bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung stichhaltige Beweise liefert.